B Praktische Informatikab
Bl
Algorithmen und Datenstrukturen
B2
Softwaretechnologie
B3
Datenbanken und Informationssysteme
B4
B5
B6
B7
Betriebssysteme
Rechnerarchitektur und Rechnernetze
Übersetzerbau
298
Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule
A dois en
C Anwendungen der Informatik
C1
Informatik in den Kognitionswissenschaften
C2
Informatik in den Naturwissenschaften
C3
Informatik in den Wirtschaftswissenschaften
C4
Informatik in der Linguistik
C5
Informatik in der Mathematik
C6
D Mathematische Methoden der Informatik but mis 1960 ac
D1
D2
D3
D4
D5
2
Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule
Mathematische Logik
Algebra für Informatiker
Numerische Methoden
Kombinatorik und Graphentheorie
Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule
Grundlagen der Fachdidaktik
A
E Didaktik der Informatik
El
E2
E3
E4 E5
Studien in einem Teilgebiet der Bereiche A bis E umfassen mindestens sechs Semesterwochenstunden. Sie enthalten neben Vorlesungen auch Übungen, Seminare und Praktika. Eine Lehrveranstaltung kann mehreren Teilgebieten zugeordnet werden. Für den Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums und für den Erwerb von Leistungsnachweisen kann eine Lehrveranstaltung nur einmal angerechnet werden.
( 2) Ist das Fach Informatik im gewählten Lehramt das Fach I, so kommt ein Schwerpunktstudium hinzu. Es bietet die Möglichkeit, sich intensiv mit einem Teilgebiet zu befassen und exemplarisch vertiefte Fähigkeiten zu wissenschaftlichem Arbeiten zu erwerben. Ferner legt es den Grundstein für die Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit gemäß § 14 LPO. Das Schwerpunkstudium besteht in der Regel aus inhaltlich zusammengehörenden Veranstaltungen eines Teilgebiets von insgesamt mindestens zehn Semesterwochenstunden, darunter ein Seminar oder Projekt.
( S)
( 3) Für ein ordnungsgemäßes Studium sind im Hauptstudium in den einzelnen Lehrämtern Veranstaltungen gemäß folgender Aufstellung zu wählen:
Fachdidaktik des gewählten Lehramts
Didaktische Analyse ausgewählter Gegenstände Informatik
Gesellschaftliche Bezüge der Informatik
Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule
-
• Im Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach I insgesamt 38 SWS, darunter:
ein Teilgebiet aus Bereich A, B, C oder E im Schwerpunkstudium
vier weitere Teilgebiete aus vier anderen Bereichen.
Der Gesamtumfang der Studien aus dem Bereich E muss mindestens 8 SWS betragen.
. Im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach I insgesamt 30 SWS, darunter: Theoretische Grundlagen 1
-
-
-
Technische Grundlagen 1
ein Teilgebiet aus Bereich B, C oder E im Schwerpunkstudium
zwei weitere Teilgebiete aus zwei anderen der Bereiche B, C oder E.
• Im Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach II insgesamt 30 SWS, darunter: sib
-
-
Theoretische Grundlagen 1
Technische Grundlagen 1
ein Teilgebiet aus Bereich B
- ein Teilgebiet aus Bereich E
- ein weiteres Teilgebiet aus Bereich A, C oder
D.
23