praktischen Aufgabenstellungen mit experimentel
lem Charakter dienen.
e
• Projekte( PG),
in denen die Studierenden- bevorzugt in Gruppen- während eines oder zweier Semester eine umfangreichere Problemstellung bearbeiten. Sie sollen dabei nachweisen, dass sie sich innerhalb der Seminarphase des Projekts selbständig in ein größeres Gebiet der Informatik einarbeiten und das erworbene Wissen innerhalb der Entwicklungsphase zielgerichtet zur Erarbeitung neuer Erkenntnisse anwenden können.
§5
Leistungsnachweise und Studiennachwei
se
( 1) Die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums ist durch Leistungsnachweise und Studiennachweise zu belegen. Sie dienen den Studierenden zur Überprüfung ihres Studienerfolgs auch im Vergleich zu ihren Kommilitonen.
( 2) Leistungsnachweise können erworben werden durch
• die schriftliche Bearbeitung von Übungsaufga
.
ben,
• eine Klausur,
• eine schriftliche Hausarbeit,
• die Bearbeitung eines Software- Projekts,
⚫ ein Fachgespräch,
•
• das Halten eines Referats verbunden mit einer schriftlichen Ausarbeitung.
( 3) Studiennachweise mit gegenüber Leistungsnachweisen verminderten Anforderungen können erworben werden durch die regelmäßige Mitarbeit in Übungen oder Seminaren oder das Halten eines Referates.
( 4) Leistungsnachweise und Studiennachweise enthalten Titel und Art der Lehrveranstaltung, ihren Umfang in Semesterwochenstunden( SWS), die Art der erbrachten Leistung, bei Leistungsnachweisen eine Benotung. Die Modalitäten des Erwerbs eines Leistungsnachweises legen die Lehrenden zu Beginn einer Lehrveranstaltung fest. V
§ 6
Inhalte des Grundstudiums
Im Grundstudium werden grundlegende Denk- und Arbeitsweisen der Informatik vermittelt. Das Grundstudium umfasst für alle Studiengänge folgende Veranstaltungen:
• Übersicht über Informatik und Softwaresystemtechnik
• Grundlagen der Programmierung 1 • Grundlagen der Programmierung 2 • Rechner- und Netzbetrieb 1 • Rechner- und Netzbetrieb 2 • Mathematik für Informatiker 1
Für alle Lehrämter mit Ausnahme des Lehramts für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach II zusätzlich die Veranstaltung
• Mathematik für Informatiker 2.
Für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach I darüber hinaus die Veranstaltungen
• Technische Grundlagen 1
• Technische Grundlagen 2
• Theoretische Grundlagen 1.
§ 7
Abschluss des Grundstudiums
( 1) Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums wird durch die Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung der Hochschule geführt.
( 2) Zur Zulassung zur Zwischenprüfung sind Leistungs- und Studiennachweise zu erbringen. Das Nähere regelt die Ordnung über die Zwischenprüfung.
§ 8
Inhalte des Hauptstudiums
( 1) Das Hauptstudium umfasst neben obligatorischen Veranstaltungen für drei der Lehramtsstudiengänge gemäß Absatz 3 Veranstaltungen aus folgenden Bereichen und Teilgebieten:
Automatentheorie
Formale Sprachen
Berechenbarkeit und Algorithmentheorie Komplexitätstheorie
Grundlagen der Künstlichen Intelligenz
Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule
Bereich
Teilgebiet
A Theoretische Informatik
Al
A2
A3
A4
A5
Semantik
A6
zob isd magA7
22
22