Heft 
(2001) 1
Seite
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praktischen Aufgabenstellungen mit experimentel­

lem Charakter dienen.

e

Projekte( PG),

in denen die Studierenden- bevorzugt in Gruppen- während eines oder zweier Semester eine umfang­reichere Problemstellung bearbeiten. Sie sollen dabei nachweisen, dass sie sich innerhalb der Se­minarphase des Projekts selbständig in ein größeres Gebiet der Informatik einarbeiten und das erwor­bene Wissen innerhalb der Entwicklungsphase zielgerichtet zur Erarbeitung neuer Erkenntnisse anwenden können.

§5

Leistungsnachweise und Studiennachwei­

se

( 1) Die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstal­tungen des Grund- und Hauptstudiums ist durch Leistungsnachweise und Studiennachweise zu belegen. Sie dienen den Studierenden zur Überprü­fung ihres Studienerfolgs auch im Vergleich zu ihren Kommilitonen.

( 2) Leistungsnachweise können erworben werden durch

die schriftliche Bearbeitung von Übungsaufga­

.

ben,

eine Klausur,

eine schriftliche Hausarbeit,

die Bearbeitung eines Software- Projekts,

ein Fachgespräch,

das Halten eines Referats verbunden mit einer schriftlichen Ausarbeitung.

( 3) Studiennachweise mit gegenüber Leistungs­nachweisen verminderten Anforderungen können erworben werden durch die regelmäßige Mitarbeit in Übungen oder Seminaren oder das Halten eines Referates.

( 4) Leistungsnachweise und Studiennachweise enthalten Titel und Art der Lehrveranstaltung, ihren Umfang in Semesterwochenstunden( SWS), die Art der erbrachten Leistung, bei Leistungs­nachweisen eine Benotung. Die Modalitäten des Erwerbs eines Leistungsnachweises legen die Leh­renden zu Beginn einer Lehrveranstaltung fest. V

§ 6

Inhalte des Grundstudiums

Im Grundstudium werden grundlegende Denk- und Arbeitsweisen der Informatik vermittelt. Das Grundstudium umfasst für alle Studiengänge fol­gende Veranstaltungen:

Übersicht über Informatik und Softwaresystem­technik

Grundlagen der Programmierung 1 Grundlagen der Programmierung 2 Rechner- und Netzbetrieb 1 Rechner- und Netzbetrieb 2 Mathematik für Informatiker 1

Für alle Lehrämter mit Ausnahme des Lehramts für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach II zusätzlich die Veranstaltung

Mathematik für Informatiker 2.

Für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach I darüber hinaus die Veranstal­tungen

Technische Grundlagen 1

Technische Grundlagen 2

Theoretische Grundlagen 1.

§ 7

Abschluss des Grundstudiums

( 1) Der Nachweis über den erfolgreichen Ab­schluss des Grundstudiums wird durch die Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Zwischenprü­fung der Hochschule geführt.

( 2) Zur Zulassung zur Zwischenprüfung sind Leistungs- und Studiennachweise zu erbringen. Das Nähere regelt die Ordnung über die Zwischen­prüfung.

§ 8

Inhalte des Hauptstudiums

( 1) Das Hauptstudium umfasst neben obligatori­schen Veranstaltungen für drei der Lehramtsstu­diengänge gemäß Absatz 3 Veranstaltungen aus folgenden Bereichen und Teilgebieten:

Automatentheorie

Formale Sprachen

Berechenbarkeit und Algorithmentheorie Komplexitätstheorie

Grundlagen der Künstlichen Intelligenz

Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule

Bereich

Teilgebiet

A Theoretische Informatik

Al

A2

A3

A4

A5

Semantik

A6

zob isd magA7

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