Besondere Prüfungsbestimmungen für
die Zwischenprüfung in den Lehramtsstudiengängen im Fach Informatik an der Universität Potsdam
Vom 20. Mai 2000
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129) am 25.05.2000 die folgenden besonderen Prüfungsbestimmungen für die Lehramtsstudiengänge Informatik erlassen: ¹
Inhaltsübersicht
§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Umfang und Inhalt der Zwischenprüfung §3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4
Durchführung der Prüfungen
§ 5 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 6
Prüfungswiederholung
§ 7 In- Kraft- Treten, Übergangsbestimmungen
§ 1 Zweck der Prüfung
Die Zwischenprüfung bildet den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums in den Lehramtsstudiengängen im Fach Informatik. Durch die Zwischenprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er das Ziel des Grundstudiums erreicht hat, d.h., dass er sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Fachs Informatik, ein methodisches Instrumentarium und einen systematischen Überblick angeeignet hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.
§2 Umfang und Inhalt der Zwischenprüfung
( 1) Für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach I besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Teilprüfungen:
1. Teilprüfung" Programmierung" mit den Prüfungsinhalten
Grundlagen der Programmierung 1 Grundlagen der Programmierung 2
2. Teilprüfung" Technische Grundlagen" mit den Prüfungsinhalten
Technische Grundlagen 1
Technische Grundlagen 2
3. Teilprüfung" Mathematik" mit den Prüfungsinhalten
Mathematik für Informatiker 1 Mathematik für Informatiker 2.
( 2) Für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach II und das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach I besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Teilprüfungen:
1. Teilprüfung" Programmierung" mit den Prüfungsinhalten
Grundlagen der Programmierung 1 Grundlagen der Programmierung 2 2. Teilprüfung" Mathematik" mit den Prüfungsinhalten
Mathematik für Informatiker 1 Mathematik für Informatiker 2.
( 3) Für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach II besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Teilprüfungen:
1. Teilprüfung" Programmierung" mit den Prüfungsinhalten
Grundlagen der Programmierung 1 Grundlagen der Programmierung 2
2. Teilprüfung" Mathematik" mit dem Prüfungsinhalt
Mathematik für Informatiker 1
( 4) Die Teilprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden, sofern die jeweils erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen gem.§ 3 erfüllt sind.
§3 Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zu den einzelnen Teilprüfungen gem.§ 2 ist zu mindestens einem der Prüfungsinhalte der Teilprüfung ein Leistungsnachweis vorzulegen. Für die Zulassung zur Teilprüfung" Programmierung" ist ferner je ein Leistungsnachweis über den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltungen Rechner- und Netzbetrieb 1 und 2 vorzulegen. Ferner gelten die allgemeinen Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994.
§ 4 Durchführung der Prüfungen
( 1) Die Teilprüfungen gemäß§ 2 werden als mündliche Einzelprüfungen durchgeführt.
( 2) Die Prüfungsdauer je Teilprüfung beträgt 30
Minuten.
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 17. November 2000
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