Heft 
(2001) 1
Seite
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Leiter/ in der ZEIK, der/ die HISSVA- Systembe­treuer/ in und im Vertretungsfall der/ die Vertreter/ in berechtigt, die zur Bereitstellung und Aufrechter­haltung der Funktionalität des HISSVA- Systems notwendigen Zugriffe auf die Datenbank und die eingesetzten Programme vorzunehmen. Insbesondere schließt dies das Zugriffsrecht ' Datenbankverwalter/ in' und den Zugang zur Datenbanksprache ein. Programmentwicklung und Programmtests werden soweit wie möglich an einer anonymisierten Kopie der Datenbank vorge­nommen. Tests mit Echtdaten sind ausschließlich Mitarbeitern des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenheiten und der Systembetreue­rin/ dem Systembetreuer vorbehalten. Der/ Die Sys­tembetreuer/ in ist für die Datensicherung zustän­dig.

3. Der/ Die DV- Koordinator/ in im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten hat im Rah­men seiner/ ihrer Aufgabenstellung Zugriffsberech­tigung zu den gespeicherten Daten. Er/ Sie ist zu­ständig für

4.

sachgebietsüberschreitende Auswertungen Datenbankpflege Schlüsseldateipflege

Alle Zugangs- und Zugriffsberechtigungen resultieren aus dem Dienstgeschäft der betreffen­den Personen. Die Berechtigungen werden von der Leiterin/ dem Leiter des Dezernats für Personal­und Rechtsangelegenheiten oder deren/ dessen Vertreterin/ Vertreter in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten festgelegt und von der/ dem IT- Verantwortlichen dokumentiert. Die Dokumentation erfasst neben den berechtigten Personen auch deren detaillierte Zugriffsrechte auf einzelne Datenfelder. Sie ist als Berechtigungs­konzept" Anlage der Dienstvereinbarung.

§9 Datenübermittlung an Externe

1. Daten werden im Wege des Datenträgeraus­tausches übermittelt für Zwecke der

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Zahlbarmachung von Bezügen( ZBB- Ände­rungsdienst)

statistischen Erhebungen des LDS( Hochschul­statistiken)

- fachaufsichtlichen Aufgaben des MWFK.

2. Die Datenübermittlungen werden im jährli­chen Turnus von Vertretern/ innen der Dienststelle und des Gesamtpersonalrates daraufhin überprüft, ob sie wegen des Wegfalls der Erforderlichkeit in Zukunft unterbleiben müssen oder ob und wie weitere Datenübermittlungen vorzunehmen sind.

§ 10 Datenübertragung von Daten in die Textverarbeitung

Zum Zwecke der automatisierten oder teilautomati­sierten Erstellung von Dokumenten und Schriftstü­cken werden Daten des HISSVA- Systems in Text­verarbeitungsprogramme übernommen. Dabei werden Standardschreiben als vorbereitete Bau­steine mit Markierungsangaben gespeichert, in welche die entsprechenden Daten automatisch eingefügt werden. Eine weitere Bearbeitung des Schriftstückes ist möglich. Für die Übernahme der Daten gelten die im Berechtigungskonzept genann­ten Zugriffsbeschränkungen. Die Übernahme der Daten darf nicht zu einer unkontrollierten Öffnung des Systems führen.

§ 11 Hardware

1. Eine Aufstellung der genutzten Hardware ist Anlage dieser Dienstvereinbarung. Sie enthält Angaben über die Art, Funktion, Anzahl und Standorte der verwendeten Server, Arbeitsplatz­computer sowie der Ein- und Ausgabegeräte und eine grafische Darstellung des Systems.

2. Der Server für die zentrale Datenbankverwal­tung und die Arbeitsplatzcomputer innerhalb der Personal- und Stellenverwaltung sind über ein Datennetz( Ethernet) verbunden, das durch ein Firewall- Gateway vom Universitätsnetz abgesi­chert ist( siehe Anlage Personaldatensicherheits­konzept).

§ 12 Software

Die Anwendungssoftware SVA der HIS GmbH wird unter einem UNIX- System und einer Infor­mix- Datenbank eingesetzt. Die PC- Software folgt den aktuellen Entwicklungen. Eine Aufstellung der genutzten Software ist Anlage dieser Dienstverein­barung. Sie enthält Angaben über Betriebssysteme, Netzwerksysteme sowie über Datenkommunikati­ons- und Datenübermittlungssoftware.

§ 13 Schulung

Die Schulung und fortlaufende Betreuung der Nut­zer elektronischer Datenverarbeitungssysteme im Bereich der zentralen Personal und Stellenverwal­tung liegt in der Verantwortung der DV­Koordinatorin/ des DV- Koordinators des Dezernats für Personal- und Rechtsangelegenheiten. Schu­lungsbedarf besteht insbesondere bei Änderungen der Soft- oder Hardware sowie bei der Einarbei­tung neuer Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter.

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