Leiter/ in der ZEIK, der/ die HISSVA- Systembetreuer/ in und im Vertretungsfall der/ die Vertreter/ in berechtigt, die zur Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Funktionalität des HISSVA- Systems notwendigen Zugriffe auf die Datenbank und die eingesetzten Programme vorzunehmen. Insbesondere schließt dies das Zugriffsrecht ' Datenbankverwalter/ in' und den Zugang zur Datenbanksprache ein. Programmentwicklung und Programmtests werden soweit wie möglich an einer anonymisierten Kopie der Datenbank vorgenommen. Tests mit Echtdaten sind ausschließlich Mitarbeitern des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenheiten und der Systembetreuerin/ dem Systembetreuer vorbehalten. Der/ Die Systembetreuer/ in ist für die Datensicherung zuständig.
3. Der/ Die DV- Koordinator/ in im Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten hat im Rahmen seiner/ ihrer Aufgabenstellung Zugriffsberechtigung zu den gespeicherten Daten. Er/ Sie ist zuständig für
4.
sachgebietsüberschreitende Auswertungen Datenbankpflege Schlüsseldateipflege
Alle Zugangs- und Zugriffsberechtigungen resultieren aus dem Dienstgeschäft der betreffenden Personen. Die Berechtigungen werden von der Leiterin/ dem Leiter des Dezernats für Personalund Rechtsangelegenheiten oder deren/ dessen Vertreterin/ Vertreter in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten festgelegt und von der/ dem IT- Verantwortlichen dokumentiert. Die Dokumentation erfasst neben den berechtigten Personen auch deren detaillierte Zugriffsrechte auf einzelne Datenfelder. Sie ist als„ Berechtigungskonzept" Anlage der Dienstvereinbarung.
§9 Datenübermittlung an Externe
1. Daten werden im Wege des Datenträgeraustausches übermittelt für Zwecke der
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Zahlbarmachung von Bezügen( ZBB- Änderungsdienst)
statistischen Erhebungen des LDS( Hochschulstatistiken)
- fachaufsichtlichen Aufgaben des MWFK.
2. Die Datenübermittlungen werden im jährlichen Turnus von Vertretern/ innen der Dienststelle und des Gesamtpersonalrates daraufhin überprüft, ob sie wegen des Wegfalls der Erforderlichkeit in Zukunft unterbleiben müssen oder ob und wie weitere Datenübermittlungen vorzunehmen sind.
§ 10 Datenübertragung von Daten in die Textverarbeitung
Zum Zwecke der automatisierten oder teilautomatisierten Erstellung von Dokumenten und Schriftstücken werden Daten des HISSVA- Systems in Textverarbeitungsprogramme übernommen. Dabei werden Standardschreiben als vorbereitete Bausteine mit Markierungsangaben gespeichert, in welche die entsprechenden Daten automatisch eingefügt werden. Eine weitere Bearbeitung des Schriftstückes ist möglich. Für die Übernahme der Daten gelten die im Berechtigungskonzept genannten Zugriffsbeschränkungen. Die Übernahme der Daten darf nicht zu einer unkontrollierten Öffnung des Systems führen.
§ 11 Hardware
1. Eine Aufstellung der genutzten Hardware ist Anlage dieser Dienstvereinbarung. Sie enthält Angaben über die Art, Funktion, Anzahl und Standorte der verwendeten Server, Arbeitsplatzcomputer sowie der Ein- und Ausgabegeräte und eine grafische Darstellung des Systems.
2. Der Server für die zentrale Datenbankverwaltung und die Arbeitsplatzcomputer innerhalb der Personal- und Stellenverwaltung sind über ein Datennetz( Ethernet) verbunden, das durch ein Firewall- Gateway vom Universitätsnetz abgesichert ist( siehe Anlage Personaldatensicherheitskonzept).
§ 12 Software
Die Anwendungssoftware SVA der HIS GmbH wird unter einem UNIX- System und einer Informix- Datenbank eingesetzt. Die PC- Software folgt den aktuellen Entwicklungen. Eine Aufstellung der genutzten Software ist Anlage dieser Dienstvereinbarung. Sie enthält Angaben über Betriebssysteme, Netzwerksysteme sowie über Datenkommunikations- und Datenübermittlungssoftware.
§ 13 Schulung
Die Schulung und fortlaufende Betreuung der Nutzer elektronischer Datenverarbeitungssysteme im Bereich der zentralen Personal und Stellenverwaltung liegt in der Verantwortung der DVKoordinatorin/ des DV- Koordinators des Dezernats für Personal- und Rechtsangelegenheiten. Schulungsbedarf besteht insbesondere bei Änderungen der Soft- oder Hardware sowie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter.
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