2.1, Satz 1 erhält folgende Fassung:
" Die Feststellung der Eignung soll in den Monaten Juni und Juli stattfinden."
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Studienordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft an der Universität
隆
Potsdam
Vom 3. Mai 2000
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 67 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBI. I S. 130) am 3. Mai 2000 folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft erlassen: ¹
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich
Studienziele
Aufbau des Studiums
Lehrveranstaltungen
Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise
Grundstudium
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Studienfächer im Grundstudium
§ 8
Inhalte des Grundstudiums
§ 9
Hauptstudium
§ 10
Studienfächer im Hauptstudium
§ 11
Inhalte des Hauptstudiums
§ 12
Diplomarbeit
§ 13
§ 1
In- Kraft- Treten
Geltungsbereich
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft vom 24. Juli 1996 das politikwissenschaftliche Studium an der Universität Potsdam.
§ 2 Studienziele
Das
Studium der Politikwissenschaft soll die Ştudierenden zum berufsqualifizierenden Abschluss als Diplom- Politikwissenschaftler/-in führen. Es soll die Studierenden befähigen, zur Klärung und Lösung von inhaltlichen und politischen Problemen in Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und Verwaltung beizutragen und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in der Praxis anzuwenden. Das Studium soll den Studierenden ermöglichen, sich sowohl einen gründlichen Überblick über die entscheidenden Theorien und Methoden als auch fundierte Fachkenntnisse dem aus
1 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 23. Januar
2001
Gegenstandsbereich der Politikwissenschaft zu verschaffen. Dies schließt fundierte Fachkenntnisse in den Ergänzungsbereichen Öffentliches Recht, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie mit ein.
§3
Aufbau des Studiums
( 1) Das Studium ist entsprechend der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Politikwissenschaft vom 24. Juli 1996( DPO PoWi) in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Diplom- prüfungszeitraumes 9 Semester.
( 2) Das politikwissenschaftliche Grundstudium ist in seinen Kernanforderungen bis auf den Ergänzungsbereich" Betriebswirtschaftslehre" identisch mit dem verwaltungswissenschaftlichen Grundstudium.
( 3) Den Abschluss des Grundstudiums bildet die Diplom- Vorprüfung. Den Abschluss des Hauptstudiums bildet die Diplomprüfung.
( 4) Die in§ 22 Abs. 2( 5) der Diplomprüfungsordnung vorgesehene berufspraktische Ausbildung von 3- 6 Monaten Dauer( Arbeitsaufenthalt) soll zusammenhängend zwischen Grund- und Hauptstudium abgeleistet werden. In der Regel ist die Anerkennung des Arbeitsaufenthaltes Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums. Näheres regelt die Praktikumordnung.
§ 4
Lehrveranstaltungen
( 1) Formen der Lehrveranstaltungen im Studium sind insbesondere Vorlesungen, Tutorien, Übungen, Seminare, Kolloquia, Praktika und Exkursionen.
( 2) Vorlesungen sind im Regelfall wissenschaftliche Vorträge, die studienfachspezifische Grundorientierungen und Anregungen bieten, mit Forschungsgegenständen, wissenschaftlichen Fragestellungen und methodischen Vorgehensweisen vertraut machen, neue Forschungsergebnisse darstellen und ergänzen, künftige Forschungsaufgaben umreißen sowie Hinweise auf einschlägige Literatur geben.
( 3) Tutorien sind Intensivkurse im Sinne modifizierter " Oxforder" Tutorien, die die Studierenden in den ersten beiden Fachsemestern absolvieren. Sie dienen dazu, möglichst schnell Studierfähigkeit im jeweiligen Fach zu erreichen und die mündliche und schriftliche Dialog- und Argumentationsfähigkeit des Studierenden zu trainieren. Die Studierenden sollen lernen, in kurzer Zeit das Wesentliche einer Sache zu erfassen und entsprechend klar und deutlich darzustellen. Für den regelmäßigen und aktiven Besuch der Tutorien, der allen Studierenden empfohlen wird, wird den Studierenden ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Tutorium erteilt.
( 4) Übungen und Seminare im Grundstudium dienen der Vertiefung und Ergänzung der durch Vorlesungen und Literaturstudien erworbenen Kenntnisse. Vornehmliche Aufgabe der Veranstaltungen sind Ent
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