Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam
Vom 24. August 2000
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Der Fakultätsrat der Mathematisch Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) am 24. August 2000 die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik erlassen:
Prüfungsordnung
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Diese Studienordnung regelt zusammen mit der für den Diplomstudiengang Mathematik Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums der Mathematik an der Universität Potsdam.
Inhaltsverzeichnis
I.
Allgemeiner Teil
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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Ziel des Studiums
Berufliche Tätigkeitsfelder
Zulassung zum Studium
Dauer und Gliederung des Studiums Studien- und Lehrformen
Leistungsnachweise
Studienfachberatung
II. Grundstudium
§ 8
§ 9
Lehrveranstaltungen Diplom- Vorprüfung
III. Hauptstudium
§ 10
Lehrveranstaltungen
§ 11 Diplomprüfung
§ 12
In- Kraft- Treten
I. Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Studiums
( 1) Das allgemeine Studienziel der wissenschaftlichen Ausbildung für den Beruf der Diplom- Mathematikerin und des Diplom- Mathematikers ist die Befähigung zur selbständigen Anwendung mathematischer Methoden und Verfahren auf der Grundlage eines entwickelten und strukturellen Denkens. analytischen Mathematikstudium soll Phantasie und Einfallsreichtum, gepaart mit kritischer Haltung gegenüber der Anschauung, stärken und zur Abstraktion, aber auch zur konkreten Spezialisierung befähigen
Ein
von
aufbauend
( 2) Das Mathematikstudium beginnt mit der Vermittlung grundlegender mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Darauf ist ein anwendungsbereites Wissen über ein breites Spektrum Mathematik Teilgebieten der und deren Zusammenhänge zu erwerben. In einem mathematischen Teilgebiet sollen sich die Studierenden ein vertieftes Wissen aneignen, das bis an die aktuelle Forschung heranreicht. Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums gehört die selbständige einer Anfertigung wissenschaftlichen Arbeit, der Diplomarbeit, über ein der aus oder Mathematik ihren Anwendungsbereichen.
Problem
( 3) Der Diplomstudiengang Mathematik schließt das Studium eines Nebenfaches ein. Als Nebenfach kann jedes andere Fach, das als oder DiplomMagisterstudiengang an der Universität Potsdam angeboten wird, gewählt werden.
§ 2 Berufliche Tätigkeitsfelder
Für Absolventinnen und Absolventen des Mathematikstudiums ist das Spektrum möglicher beruflicher Tätigkeiten weit gefächert. Die Einsatzmöglichkeiten liegen in der Industrie, der Wirtschaft, der Ökologie und Medizin, dem Versicherungswesen und der Verwaltung, in Forschungsinstituten und Hochschulen, und sie betreffen die Gebiete der Datenverarbeitung, der Entwicklung und Anwendung algebraischer, analytischer, geometrischer, numerischer und stochastischer Methoden, der Lösung von Optimierungsproblemen sowie der Modellierung und Simulation komplexer Sachverhalte.
§ 3 Zulassung zum Studium
Für die Aufnahme des Mathematikstudiums ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss erforderlich.
§ 4 Dauer und Gliederung des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
( 2) Das Regelstudium beginnt jeweils im Wintersemester. Es gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplom- Vorprüfung abschließt, und ein fünfsemestriges Hauptstudium ( einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit im neunten Semester), das mit der Diplomprüfung abschließt.
( 3) Das Lehrangebot für die Regelstudienzeit erstreckt sich über acht Semester und umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang vom 108 SWS im Fach Mathematik, 36 SWS im Nebenfach und 16 SWS nach freier Wahl der Studierenden.
( 4) Die Studienordnung und das Lehrangebot sind so gestaltet, dass die Studierenden die Diplom- Vorprüfung am Ende des vierten Semesters und die Diplomprüfung am Ende des neunten Semesters abschließen können.
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Genehmigt durch den Rektor am 23. Januar 2001
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