Heft 
(2001) 2
Seite
60
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1.5.

nicht öffentlichen Mitteln, soweit ein öffentliches Interesse vorliegt

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2.

Forschung

Die Aufgabe wird überwiegend finanziert aus:

2.1.

Mitteln der Universität Potsdam

2.1.1.

2.1.2.

DV- Bedarf unerheblich

DV- Bedarf erheblich

2.2.

Mitteln der anderen Hochschulen des Landes Brandenburg

2.3.

Mitteln von Hochschulen außerhalb des Landes Brandenburg

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1

( 2)

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2

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3

2.4.

Zuwendungen des Bundes, eines Landes, der DFG, der Stiftung Volkswagenwerk oder äquivalenter Forschungsförderungsinstitutionen und wird durchgeführt von Forschern:

2.4.1.

der Universität Potsdam

2.4.1.1.

2.4.1.2.

DV- Bedarf unerheblich

DV- Bedarf erheblich

1

1

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2.4.2.

der anderen Hochschulen des Landes Brandenburg

2

2

2.4.3.

der Hochschulen außerhalb des Landes Brandenburg

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2.5.

Mitteln der Max- Planck- Institute oder anderer überwiegend von der

öffentlichen Hand getragener hochschulfreier

Institute

und

Forschungseinrichtungen

2.5.1.

sofern die ZEIK für diese Institute zuständig ist

und ihr DV- Bedarf:

2.5.1.1.

nicht erheblich ist

1

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2.5.1.2.

erheblich ist

2

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2.5.2.

in allen übrigen Fällen

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2.6.

sonstigen öffentlichen Mitteln

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2.7.

nicht öffentlichen Mitteln, soweit ein öffentliches Interesse vorliegt

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3.

Freies Üben auf PC's und Workstations sowie Zugang zum Hochschulnetz und zum Internet für Studierende der Universität Potsdam, soweit es als Lehrmittel bestimmt und das Nutzungserfordernis allgemein oder im Einzelfall vom zuständigen Dekan anerkannt ist.

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4.

Alle sonstigen auf Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften oder 1 Weisung beruhenden Aufgaben der Universität Potsdam sowie Aufgaben der Aufsichtsbehörde

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5.

Sonstige Arbeiten

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Die Ausführung eines Auftrages mit der Rangstufe n hat den Vorrang vor der Ausführung eines Auftrages mit der Rangstufe n+ 1. Systembedingte Änderungen der Arbeitsfolge zur besseren Auslastung der DV- Anlagen sind zulässig.

§ 2 Gebühren

( 1) Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen, Leistungen und Dienste der ZEIK werden Gebühren wie folgt erhoben:

1. Kostengruppe 1:

2. Kostengruppe 2:

Benutzer der Kostengruppe 1 sind alle Mitglieder der Universität Potsdam.

Benutzer dieser Kostengruppe rechnen kostenfrei.

Benutzer der Kostengruppe 2 tragen die Betriebskosten.

Die Betriebskosten beinhalten:

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Wartungs- und Reparaturkosten