( 2)
Aufgaben und Ziele des Instituts sind
insbesondere:
1. Forschung zu Aspekten von Biopolymeren, 2. Unterstützung der Lehre im Bereich der Polymerwissenschaften, vor allem der Biopolymere,
3. Veranstaltung wissenschaftlicher Fachtagungen, 4. Ausbildung von Studenten und Doktoranden,
5. Beratung von Unternehmen der freien Wirtschaft, Verbreitung von Publikationen,
6.
7.
8.
§ 3
Pflege nationaler und internationaler Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit.
Organisationsstruktur
( 1) Dem IFZB gehören an:
die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Hilfskräfte,
Mitglieder/ Angehörige der Universität, die neben oder im Zusammenhang mit ihren originären Aufgaben Leistungen im Rahmen des IFZB erbringen sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, die vom IFZB zur zeitweisen Mitarbeit eingeladen worden sind.
( 2) Das IFZB verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über eigene personelle, finanzielle und sächliche Mittel.
§ 4
Leitung
( 1) Das IFZB wird von einem Direktorium geleitet, das aus drei Inhabern von Professuren mit einem besonderen Schwerpunkt in den Polymerwissenschaften besteht. Dem Direktorium sollen jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Physik, Chemie und Biologie/ Biochemie angehören.
( 2) Das Direktorium wird auf der Basis einer Empfehlung des IFZB auf Vorschlag des Senats von der Präsidentin oder vom Präsidenten der Universität für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Wiederwahl ist möglich.
( 3) Ein für die Dauer von drei Jahren gewähltes Mitglied des Direktoriums führt die Geschäfte des IFZB. Wiederwahl ist zulässig.
( 4) Die Geschäftsführende Direktorin oder der Geschäftsführende Direktor vertritt das IFZB. Sie oder er ist gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten in Personal- und Haushaltsangelegenheiten rechenschaftspflichtig. Sie oder er erstattet gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten jährlich Bericht über die Arbeit des IFZB.
( 5) Dem Direktorium obliegt die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des IFZB, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Näheres regelt der Vorstand durch eine Geschäftsordnung.
§5
In- Kraft- Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Satzung des Interdisziplinären Zentrums für Dynamik komplexer Systeme( IZDKS) der Universität Potsdam
Vom 31. Mai 2001
Aufgrund des§ 67 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S.130) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung für das Interdisziplinäre Zentrum für Dynamik komplexer Systeme( IZDKS) beschlossen:
§ 1
Rechtsstellung
Das IZDKS ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten gemäß§ 75 Abs. 2 Satz 2 BbgHG.
§ 2 Aufgaben
( 1) Das IZDKS dient der Förderung interdisziplinärer Forschung, Lehre und Weiterbildung auf dem Gebiet der Dynamik komplexer Systeme.
Aufgaben und Ziele des Zentrums sind insbe
( 2) sondere:
1. Förderung interdisziplinärer Forschung auf dem Gebiet der Dynamik komplexer Systeme, vor allem der konstruktiven Kooperation mit den im Raum Potsdam angesiedelten Instituten und Großfor
schungseinrichtungen,
2. Drittmitteleinwerbung für interdisziplinäre Forschungsprojekte,
3. Koordination, Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, z.B. Kolloquien, Workshops,
4. Initiierung und Förderung der interdisziplinären Ausrichtung der Lehre und Weiterbildung unter dem Aspekt der Dynamik komplexer Systeme, 5. wissenschaftliche Beratung von potenziellen Anwendern und Kompetenzvermittlung für das Gebiet der Dynamik komplexer Systeme, Erschließung von möglichen Anwendungsfeldern für Forschungsresultate auf dem Gebiet der Dynamik komplexer Systeme,
6. Erschließung von möglichen Anwendungsfeldern für Forschungsresultate auf dem Gebiet der Dynamik komplexer Systeme,
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