Heft 
(2001) 4
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Aufgaben und Ziele des Instituts sind

insbesondere:

1. Forschung zu Aspekten von Biopolymeren, 2. Unterstützung der Lehre im Bereich der Polymer­wissenschaften, vor allem der Biopolymere,

3. Veranstaltung wissenschaftlicher Fachtagungen, 4. Ausbildung von Studenten und Doktoranden,

5. Beratung von Unternehmen der freien Wirtschaft, Verbreitung von Publikationen,

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7.

8.

§ 3

Pflege nationaler und internationaler Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit.

Organisationsstruktur

( 1) Dem IFZB gehören an:

die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter und Hilfskräfte,

Mitglieder/ Angehörige der Universität, die neben oder im Zusammenhang mit ihren originären Auf­gaben Leistungen im Rahmen des IFZB erbringen sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissen­schaftler, die vom IFZB zur zeitweisen Mitarbeit eingeladen worden sind.

( 2) Das IFZB verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufga­ben über eigene personelle, finanzielle und sächliche Mittel.

§ 4

Leitung

( 1) Das IFZB wird von einem Direktorium geleitet, das aus drei Inhabern von Professuren mit einem be­sonderen Schwerpunkt in den Polymerwissenschaften besteht. Dem Direktorium sollen jeweils eine Vertrete­rin oder ein Vertreter der Physik, Chemie und Biolo­gie/ Biochemie angehören.

( 2) Das Direktorium wird auf der Basis einer Empfeh­lung des IFZB auf Vorschlag des Senats von der Präsi­dentin oder vom Präsidenten der Universität für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Wiederwahl ist mög­lich.

( 3) Ein für die Dauer von drei Jahren gewähltes Mit­glied des Direktoriums führt die Geschäfte des IFZB. Wiederwahl ist zulässig.

( 4) Die Geschäftsführende Direktorin oder der Ge­schäftsführende Direktor vertritt das IFZB. Sie oder er ist gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten in Personal- und Haushaltsangelegenheiten rechen­schaftspflichtig. Sie oder er erstattet gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten jährlich Bericht über die Arbeit des IFZB.

( 5) Dem Direktorium obliegt die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des IFZB, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Näheres regelt der Vorstand durch eine Geschäftsordnung.

§5

In- Kraft- Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Satzung des Interdisziplinären Zentrums für Dynamik komplexer Systeme( IZDKS) der Universität Potsdam

Vom 31. Mai 2001

Aufgrund des§ 67 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgi­sches Hochschulgesetz- BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S.130) hat der Senat der Universität Potsdam folgende Satzung für das Interdisziplinäre Zentrum für Dynamik komplexer Systeme( IZDKS) beschlossen:

§ 1

Rechtsstellung

Das IZDKS ist eine zentrale wissenschaftliche Einrich­tung unter der Verantwortung der Präsidentin oder des Präsidenten gemäß§ 75 Abs. 2 Satz 2 BbgHG.

§ 2 Aufgaben

( 1) Das IZDKS dient der Förderung interdisziplinä­rer Forschung, Lehre und Weiterbildung auf dem Ge­biet der Dynamik komplexer Systeme.

Aufgaben und Ziele des Zentrums sind insbe­

( 2) sondere:

1. Förderung interdisziplinärer Forschung auf dem Gebiet der Dynamik komplexer Systeme, vor allem der konstruktiven Kooperation mit den im Raum Potsdam angesiedelten Instituten und Großfor­

schungseinrichtungen,

2. Drittmitteleinwerbung für interdisziplinäre For­schungsprojekte,

3. Koordination, Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, z.B. Kollo­quien, Workshops,

4. Initiierung und Förderung der interdisziplinären Ausrichtung der Lehre und Weiterbildung unter dem Aspekt der Dynamik komplexer Systeme, 5. wissenschaftliche Beratung von potenziellen Anwendern und Kompetenzvermittlung für das Gebiet der Dynamik komplexer Systeme, Erschließung von möglichen Anwendungsfeldern für Forschungsresultate auf dem Gebiet der Dyna­mik komplexer Systeme,

6. Erschließung von möglichen Anwendungsfeldern für Forschungsresultate auf dem Gebiet der Dyna­mik komplexer Systeme,

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