I. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
TOT TA
Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Politische Bildung'
an der Universität Potsdam
Vom 10. Januar 2001
§ 2
Ziele des Studiums
Das Studium soll dem Erwerb fachlicher und didaktischer wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten dienen, die unter Berücksichtigung der Schulstufenspezifik im Lehramt Politische Bildung für die Ausübung des Lehrerberufs erforderlich sind. Es schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 10. Januar 2001 folgende Studienordnung für den Lehramtsstudiengang Politische Bildung erlassen: ²
ESS ASSESs css cos S
3456
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§10
§ 11
§ 12
§ 13
တာ ယာ
7880
Inhaltsübersicht
Geltungsbereich
Ziele des Studiums
Aufbau des Studiums
Grundstudium
Lehrveranstaltungen im Grundstudium Benotete Leistungsnachweise im Grundstudium
Zwischenprüfung
Hauptstudium
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Benotete Leistungsnachweise im Hauptstudium
Schulpraktische Studien
Erste Staatsprüfung für das Lehramt Politische Bildung
In- Kraft- Treten und
Übergangsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Lehrerbildungsgesetzes vom 25. Juni 1999 das Studium im Fach" Politische Bildung" für nachfolgende Lehrämter:
Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen, 1. oder 2. Fach
Lehramt an Gymnasien, 1. oder 2. Fach
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§ 3
Aufbau des Studiums
( 1) Der Studiengang Politische Bildung umfasst je nach Abschlussziel folgende Studienzeiten( in Semesterwochenstunden= SWS):
Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen: 1. Fach 58 SWS oder 2. Fach 50 SWS in 8 Semestern. Bei einer Schwerpunktbildung auf die Primarstufe muss das Fach Politische Bildung als 1. Fach im Umfang von 58 SWS studiert werden.
Lehramt an Gymnasien: 1. Fach 78 SWS oder 2. Fach 58 SWS in 9 Semestern.
( 2) Das Studium für das Lehramt Politische Bildung ist inhaltlich nach Kernbereichen gegliedert. Kernbereiche sind wissenschaftliche Teildisziplinen einzelner Bezugswissenschaften der Politischen Bildung. Folgende Kernbereiche sind durch Lehrveranstaltungen zu belegen:
drei politikwissenschaftliche Kernbereiche: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, Politische Theorie und Politische Philosophie, Internationale Politik;
drei soziologische Kernbereiche: Methoden der empirischen Sozialforschung( nur Lehramt an Gymnasien), Sozialstrukturanalyse und/ oder andere Spezielle Soziologien, Allgemeine Soziologie
3 Ergänzungsbereiche: Neuere Geschichte und Zeitgeschichte, Politik und Recht, Politik und Wirtschaft und im Bereich Fachdidaktik.
( 3) Die Studieninhalte werden in unterschiedlichen Formen von Lehrveranstaltungen vermittelt: Vorlesungen, Tutorien, Übungen, Proseminare, Hauptseminare, Kolloquia, Praktika, Exkursionen.
( 4) Die Teilstudiengänge sind in der Regel in ein viersemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abschließt, und ein vier- bzw. fünfsemestriges Hauptstudium unterteilt. Das Belegen von Veranstaltungen im Hauptstudium setzt in der Regel eine bestandene Zwischenprüfung voraus. Über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss Sozialwissenschaften.
1 Lehramt für das Fach Politische Bildung bzw. in anderen Bundes ländern Lehramt für das Fach Sozialkunde/ Gemeinschaftskunde oder Politik
2 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 8. August
2001
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