Heft 
(2001) 7
Seite
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( 5)

Die Teilnahme an Pflichtlehrveranstaltungen ist durch Seminarscheine/ Teilnahmescheine zu belegen. Benotete Leistungsnachweise können in Form von Hausarbeiten, Klausuren oder schriftlich ausgear­beiteten Referaten erworben werden. Die Vergabekriterien für Seminarscheine/ Teilnahme­scheine und Leistungsnachweise werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen durch die Dozenten bekannt

gegeben.

( 6) Das Lehrangebot umfasst neben Pflichtlehrveran­staltungen Lehrveranstaltungen mit begrenzten und freien Wahlmöglichkeiten. Letztere sollen den Studie­renden im Hauptstudium individuelle Schwerpunktbil­dungen in den Kernbereichen ermöglichen.

§ 4

Grundstudium

Das Grundstudium führt die Studierenden durch Vorle­sungen, Übungen, Proseminare und Exkursionen in die Bezugswissenschaften des Schulfaches Politische Bil­dung und in die Analyse und Planung von Politikunter­richt ein. Ein fachdidaktisches Tagespraktikum, das am Ende des Grundstudiums oder zum Beginn des Haupt­studiums absolviert werden kann, soll einen ersten Einblick in das spätere Berufsfeld ermöglichen. Das Tutorium macht mit wissenschaftstheoretischen und methodologischen Fragestellungen vertraut. Im Grund­studium soll die Fähigkeit zur selbständigen und sys­tematischen Bearbeitung sozialwissenschaftlicher Themen vermittelt werden.

§ 5

Lehrveranstaltungen im Grundstudium

Im Grundstudium sind in den einzelnen Teilstudien­gängen Pflichtlehrveranstaltungen in folgenden Kern­bereichen im Mindestumfang der angegebenen Semes­terwochenstundenzahlen zu belegen.

Lehramt für die Bildungsgänge S I/ P, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)

Lehramt an Gymnasien, 1. Fach oder 2. Fach ( 4 Semester)

Einführung in das wissen­schaftliche Arbeiten: Tutorium Politisches System der Bundes­republik Deutschland Politische Theorie und Philosophie

Internationale Politik Methoden der empirischen Sozialforschung Sozialstrukturanalyse und/ oder Spezielle Soziologien Allgemeine Soziologie Politik und Wirtschaft Neuere Geschichte und Zeitgeschichte

Fachdidaktik( auch erst im Hauptstudium möglich)

1. Fach 2. Fach

2 SWS 2 SWS

4 SWS 4 SWS

4 SWS

4 SWS 2 SWS

4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS

6 SWS 6 SWS

4 SWS 4 SWS

3 SWS 3 SWS

§ 6 Benotete Leistungsnachweise im Grund­

studium

In den einzelnen Teilstudiengängen sind vier benotete Leistungsnachweise zu erwerben. Zwei dieser Leis­tungsnachweise sind in den Kernbereichen, davon einer in einem politikwissenschaftlichen und einer in einem soziologischen Kernbereich und zwei Leistungsnach­weise sind in den Ergänzungsbereichen, einer im Er­gänzungsbereich Politik und Wirtschaft und einer im Ergänzungsbereich Neueste Geschichte und Zeitge­schichte, zu erbringen. In den Teilstudiengängen für das Lehramt an Gymnasien, 1. Fach/ 2. Fach( 78 SWS bzw. 58 SWS) ist ein fünfter benoteter Leistungsnach­weis im Kernbereich Methoden der empirischen Sozi­alforschung zu erbringen.

Einführung in das wissen­schaftliche Arbeiten: Tutorium

§ 7

( 1)

1. Fach 2. Fach

2 SWS 2 SWS

Politisches System der Bundes­republik Deutschland Politische Theorie und

4 SWS 4 SWS

Philosophie

2 SWS 2 SWS

Internationale Politik

2 SWS 2 SWS

Sozialstrukturanalyse und/ oder

Spezielle Soziologien

Allgemeine Soziologie

Politik und Wirtschaft Neuere Geschichte und Zeitgeschichte Fachdidaktik( auch erst im Hauptstudium möglich

4 SWS 4 SWS 4.SWS 4 SWS 6 SWS 6 SWS

4 SWS 4 SWS

3 SWS 3 SWS

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung schliesst das Grundstudium ab. Ihr Bestehen ist Voraussetzung zum Belegen von Seminaren und Kolloquien des Hauptstudiums. Alles weitere regelt die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994.

( 2)

Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sind gegeben, wenn die Studienanforderungen des Grundstudiums im Studiengang Politische Bildung auf der Grundlage dieser Studienordnung erfüllt wurden. Das ist der Fall, wenn die Leistungsnachweise nach§ 6 vorgelegt wurden. Jeder Leistungsnachweis muss mindestens mit der Note ausreichend bewertet sein.

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