( 5)
Die Teilnahme an Pflichtlehrveranstaltungen ist durch Seminarscheine/ Teilnahmescheine zu belegen. Benotete Leistungsnachweise können in Form von Hausarbeiten, Klausuren oder schriftlich ausgearbeiteten Referaten erworben werden. Die Vergabekriterien für Seminarscheine/ Teilnahmescheine und Leistungsnachweise werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen durch die Dozenten bekannt
gegeben.
( 6) Das Lehrangebot umfasst neben Pflichtlehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen mit begrenzten und freien Wahlmöglichkeiten. Letztere sollen den Studierenden im Hauptstudium individuelle Schwerpunktbildungen in den Kernbereichen ermöglichen.
§ 4
Grundstudium
Das Grundstudium führt die Studierenden durch Vorlesungen, Übungen, Proseminare und Exkursionen in die Bezugswissenschaften des Schulfaches Politische Bildung und in die Analyse und Planung von Politikunterricht ein. Ein fachdidaktisches Tagespraktikum, das am Ende des Grundstudiums oder zum Beginn des Hauptstudiums absolviert werden kann, soll einen ersten Einblick in das spätere Berufsfeld ermöglichen. Das Tutorium macht mit wissenschaftstheoretischen und methodologischen Fragestellungen vertraut. Im Grundstudium soll die Fähigkeit zur selbständigen und systematischen Bearbeitung sozialwissenschaftlicher Themen vermittelt werden.
§ 5
Lehrveranstaltungen im Grundstudium
Im Grundstudium sind in den einzelnen Teilstudiengängen Pflichtlehrveranstaltungen in folgenden Kernbereichen im Mindestumfang der angegebenen Semesterwochenstundenzahlen zu belegen.
Lehramt für die Bildungsgänge S I/ P, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)
Lehramt an Gymnasien, 1. Fach oder 2. Fach ( 4 Semester)
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten: Tutorium Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Politische Theorie und Philosophie
Internationale Politik Methoden der empirischen Sozialforschung Sozialstrukturanalyse und/ oder Spezielle Soziologien Allgemeine Soziologie Politik und Wirtschaft Neuere Geschichte und Zeitgeschichte
Fachdidaktik( auch erst im Hauptstudium möglich)
1. Fach 2. Fach
2 SWS 2 SWS
4 SWS 4 SWS
4 SWS
4 SWS 2 SWS
4 SWS 4 SWS
4 SWS 4 SWS
4 SWS 4 SWS
6 SWS 6 SWS
4 SWS 4 SWS
3 SWS 3 SWS
§ 6 Benotete Leistungsnachweise im Grund
studium
In den einzelnen Teilstudiengängen sind vier benotete Leistungsnachweise zu erwerben. Zwei dieser Leistungsnachweise sind in den Kernbereichen, davon einer in einem politikwissenschaftlichen und einer in einem soziologischen Kernbereich und zwei Leistungsnachweise sind in den Ergänzungsbereichen, einer im Ergänzungsbereich Politik und Wirtschaft und einer im Ergänzungsbereich Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, zu erbringen. In den Teilstudiengängen für das Lehramt an Gymnasien, 1. Fach/ 2. Fach( 78 SWS bzw. 58 SWS) ist ein fünfter benoteter Leistungsnachweis im Kernbereich Methoden der empirischen Sozialforschung zu erbringen.
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten: Tutorium
§ 7
( 1)
1. Fach 2. Fach
2 SWS 2 SWS
Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Politische Theorie und
4 SWS 4 SWS
Philosophie
2 SWS 2 SWS
Internationale Politik
2 SWS 2 SWS
Sozialstrukturanalyse und/ oder
Spezielle Soziologien
Allgemeine Soziologie
Politik und Wirtschaft Neuere Geschichte und Zeitgeschichte Fachdidaktik( auch erst im Hauptstudium möglich
4 SWS 4 SWS 4.SWS 4 SWS 6 SWS 6 SWS
4 SWS 4 SWS
3 SWS 3 SWS
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung schliesst das Grundstudium ab. Ihr Bestehen ist Voraussetzung zum Belegen von Seminaren und Kolloquien des Hauptstudiums. Alles weitere regelt die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994.
( 2)
Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sind gegeben, wenn die Studienanforderungen des Grundstudiums im Studiengang Politische Bildung auf der Grundlage dieser Studienordnung erfüllt wurden. Das ist der Fall, wenn die Leistungsnachweise nach§ 6 vorgelegt wurden. Jeder Leistungsnachweis muss mindestens mit der Note ausreichend bewertet sein.
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