( 3) Die Zwischenprüfung besteht aus einer 30minütigen mündlichen Prüfung über einen Gegenstand aus einem politikwissenschaftlichen und über einen Gegenstand aus einem soziologischen Kernbereich. Gegenstände, die bereits Inhalt von Leistungsnachweisen waren, sind auszuschließen.
Lehrveranstaltungen mit Wahlmöglichkeiten:
1. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
2. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
§ 8
Hauptstudium
Im Hauptstudium sollen aufbauend auf dem Grundstudium in Vorlesungen, Hauptseminaren, Kolloquien und Exkursionen fachliche und didaktische wissenschaftliche Fragestellungen sachlich und methodisch vertieft behandelt werden. Seminare und Kolloquien des Hauptstudiums können erst nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung belegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss Sozialwissenschaften. Die individuelle Schwerpunktbildung soll in einem soziologischen und in einem politologischen Kernbereich erfolgen. Neben den in§ 3 Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Kernbereichen der Politikwissenschaft können dabei auch der Kernbereich Analyse und Vergleich politischer Systeme oder der Studienschwerpunkt Verwaltungswissenschaft gewählt werden. Weitere fachdidaktische Lehrveranstaltungen greifen die Fachwissenschaften unter den Perspektiven der politischen Bildung auf und führen zur pädagogischen Analyse der Unterrichtstheorie und-praxis. Das fachdidaktische Studium schließt ein Unterrichtspraktikum als vierwöchiges Blockpraktikum im Fach Politische Bildung ein.
Lehramt an Gymnasien, 1. Fach oder 2. Fach ( 5 Semester)
Pflichtlehrveranstaltungen:
Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Politische Theorie und Politische Philosophie
1. Fach
2. Fach
4 SWS 2 SWS
4 SWS oder
2 SWS
und
Internationale Politik Sozialstrukturanalyse und/ oder Spezielle Soziologien Allgemeine Soziologie
4 SWS
2 SWS
4 SWS
2 SWS
4 SWS
2 SWS
Politik und Recht
4 SWS
4 SWS
Neuere Geschichte und
Zeitgeschichte
4 SWS
2 SWS
Fachdidaktik
3 SWS
3 SWS
§ 9
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Im Hauptstudium sind in den einzelnen Teilstudiengängen Pflicht- und Lehrveranstaltungen mit begrenzten und freien Wahlmöglichkeiten in folgenden Kernbereichen im Mindestumfang der angegebenen Semesterwochenstundenzahlen belegen:
Lehramt für die Bildungsgänge SI/ P, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)
zu
Lehrveranstaltungen mit Wahlmöglichkeiten:
1. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich sowie 2 SWS Fachdidaktik.
2. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen oder in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
§ 10
Benotete Hauptstudium
Leistungsnachweise
im
Pflichtlehrveranstaltungen:
1. Fach 2. Fach
Politisches System der Bundes
republik Deutschland
2 SWS 2 SWS
Politische Theorie und
Politische Philosophie
Internationale Beziehungen
2 SWS oder 2 SWS
Sozialstrukturanalyse und/ oder
Spezielle Soziologien
2 SWS
2 SWS
Allgemeine Soziologie
2 SWS
Politik und Recht
4 SWS
4 SWS
Neuere Geschichte und
Zeitgeschichte
2 SWS
Fachdidaktik
3 SWS
3 SWS
144
( 1) Im Teilstudiengang Lehramt für die Bildungsgänge SI/ P, 2. Fach( 50 SWS) sind zwei benotete Leistungsnachweise zu erwerben, einer in einem Kernbereich, der nicht im Grundstudium belegt wurde, und einer im Bereich Fachdidaktik.
( 2) In allen weiteren Teilstudiengängen( 58 SWS und 78 SWS) sind drei benotete Leistungsnachweise zu erwerben. Zwei benotete Leistungsnachweise sind in den Kernbereichen, die nicht im Grundstudium belegt wurden, zu erbringen, davon soll einer einem soziologischen und einer einem politikwissenschaftlichen Kernbereich zuzuordnen sein. Ein Leistungsnachweis ist im Bereich Fachdidaktik zu erbringen.