Heft 
(2001) 7
Seite
144
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( 3) Die Zwischenprüfung besteht aus einer 30minütigen mündlichen Prüfung über einen Gegenstand aus einem politikwissenschaftlichen und über einen Gegenstand aus einem soziologischen Kernbereich. Gegenstände, die bereits Inhalt von Leistungsnachweisen waren, sind auszuschließen.

Lehrveranstaltungen mit Wahlmöglichkeiten:

1. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

2. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

§ 8

Hauptstudium

Im Hauptstudium sollen aufbauend auf dem Grundstu­dium in Vorlesungen, Hauptseminaren, Kolloquien und Exkursionen fachliche und didaktische wissenschaftli­che Fragestellungen sachlich und methodisch vertieft behandelt werden. Seminare und Kolloquien des Hauptstudiums können erst nach erfolgreichem Ab­schluss der Zwischenprüfung belegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss Sozi­alwissenschaften. Die individuelle Schwerpunktbil­dung soll in einem soziologischen und in einem polito­logischen Kernbereich erfolgen. Neben den in§ 3 Abs. 2 aufgeführten politikwissenschaftlichen Kernberei­chen der Politikwissenschaft können dabei auch der Kernbereich Analyse und Vergleich politischer Syste­me oder der Studienschwerpunkt Verwaltungswissen­schaft gewählt werden. Weitere fachdidaktische Lehr­veranstaltungen greifen die Fachwissenschaften unter den Perspektiven der politischen Bildung auf und füh­ren zur pädagogischen Analyse der Unterrichtstheorie und-praxis. Das fachdidaktische Studium schließt ein Unterrichtspraktikum als vierwöchiges Blockpraktikum im Fach Politische Bildung ein.

Lehramt an Gymnasien, 1. Fach oder 2. Fach ( 5 Semester)

Pflichtlehrveranstaltungen:

Politisches System der Bundes­republik Deutschland Politische Theorie und Politische Philosophie

1. Fach

2. Fach

4 SWS 2 SWS

4 SWS oder

2 SWS

und

Internationale Politik Sozialstrukturanalyse und/ oder Spezielle Soziologien Allgemeine Soziologie

4 SWS

2 SWS

4 SWS

2 SWS

4 SWS

2 SWS

Politik und Recht

4 SWS

4 SWS

Neuere Geschichte und

Zeitgeschichte

4 SWS

2 SWS

Fachdidaktik

3 SWS

3 SWS

§ 9

Lehrveranstaltungen im Hauptstudium

Im Hauptstudium sind in den einzelnen Teilstudiengängen Pflicht- und Lehrveranstaltungen mit begrenzten und freien Wahlmöglichkeiten in folgenden Kernbereichen im Mindestumfang der angegebenen Semesterwochenstundenzahlen belegen:

Lehramt für die Bildungsgänge SI/ P, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)

zu

Lehrveranstaltungen mit Wahlmöglichkeiten:

1. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich sowie 2 SWS Fachdidaktik.

2. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen oder in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

§ 10

Benotete Hauptstudium

Leistungsnachweise

im

Pflichtlehrveranstaltungen:

1. Fach 2. Fach

Politisches System der Bundes­

republik Deutschland

2 SWS 2 SWS

Politische Theorie und

Politische Philosophie

Internationale Beziehungen

2 SWS oder 2 SWS

Sozialstrukturanalyse und/ oder

Spezielle Soziologien

2 SWS

2 SWS

Allgemeine Soziologie

2 SWS

Politik und Recht

4 SWS

4 SWS

Neuere Geschichte und

Zeitgeschichte

2 SWS

Fachdidaktik

3 SWS

3 SWS

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( 1) Im Teilstudiengang Lehramt für die Bildungsgän­ge SI/ P, 2. Fach( 50 SWS) sind zwei benotete Leis­tungsnachweise zu erwerben, einer in einem Kernbe­reich, der nicht im Grundstudium belegt wurde, und einer im Bereich Fachdidaktik.

( 2) In allen weiteren Teilstudiengängen( 58 SWS und 78 SWS) sind drei benotete Leistungsnachweise zu erwerben. Zwei benotete Leistungsnachweise sind in den Kernbereichen, die nicht im Grundstudium belegt wurden, zu erbringen, davon soll einer einem soziolo­gischen und einer einem politikwissenschaftlichen Kernbereich zuzuordnen sein. Ein Leistungsnachweis ist im Bereich Fachdidaktik zu erbringen.