Heft 
(2001) 7
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Wahlpflichtbereich Sozialwissenschaften Vertiefungsseminar

2 SWS

und die Bestätigung des Praktikums erfolgt durch das Praktikumsbüro.

S

§ 5

Zusatzqualifikationen

( 1) Über die in den Modulen 1 bis 3 fixierte Studien­elemente hinaus wird in der erziehungswissenschaftli­chen Ausbildung ein Modul 4" professions- und/ oder forschungsbezogene Zusatzqualifikationen" angeboten. Dieses gibt die Möglichkeit, eine in den vorhergehen­den Modulen angelegte Profilierung außerhalb des Pflichtbereiches von 28 SWS bis zu einer Zusatzquali­fikation auszubauen, die mit einen speziellem Zertifikat bescheinigt wird.

( 2) Das Nähere wird durch spezielle Ordnungen für Zusatzqualifikationen geregelt.

§6 Praxisstudien

( 1) Die Praxisstudien haben eine studienleitende Funktion. Sie verbinden erziehungswissenschaftliche Theorieaneignung mit der praktischen Gestaltung pä­dagogischer Prozesse und der theoriegeleiteten Refle­xion pädagogischer Handlungen.

( 2) Die Praxisstudien finden in Form von Blockprak­tika oder semesterbegleitend statt.

Verbindlich sind:

a) Orientierungs-, Einführungspraktikum: ein dreiwö­chiges betreutes Praktikum, das in Verbindung mit einer Pflichtveranstaltung ,, Einführung in die Schulpä­dagogik"( Modul 1) am Institut für Pädagogik angebo­ten wird oder für Studierende des Lehramts für die Bildungsgänge Sekundarstufe I und Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Schwerpunkt Primarstufe ein Integriertes Eingangssemester, das am Institut für Grundschulpädagogik( Professur für Schul­pädagogik) angeboten wird.

b) Praktikum in pädagogisch- psychologischen Hand­lungsfeldern: mindestens dreiwöchiges Blockprakti­kum oder semesterbegleitend ein wöchentliches Prak­tikum über 2 SWS, Praxisprojekte oder Praktika mög­lichst mit eigener praktisch- pädagogischer Tätigkeit im ausserunterrichtlichen Bereich der Schule, im vor­schulischen und außerschulischen Bereich sowie in Forschungsprojekten mit Praxisanteilen( Modul 2/3)

und

c) Psychodiagnostisches Praktikum:

ein einwöchiges diagnostisches Blockpraktikum zum begleiteten Einüben diagnostischer Methoden und Techniken, das am Institut für Psychologie angeboten wird.( Modul 3).

( 3) Die Anforderungen legt die Ordnung für schul­praktische Studien in den Lehramtsstudiengängen vom 8. Februar 1996( AmBek. UP S. 127) fest. Die Anmel­dung, die Bestätigung des wissenschaftlichen Betreuers

§7 Erwerb der vorgeschriebenen Leistungs­scheine

( 1) Im Erziehungswissenschaftlichen Studium sind zwei benotete Leistungsscheine vorgeschrieben, wobei jeweils nur ein Leistungsschein in einem der drei Be­reiche Pädagogik, Psychologie oder Sozialwissenschaf­ten erworben werden kann:

a) Erziehungswissenschaftliche Seminararbeit in Päda­gogik, Psychologie oder Sozialwissenschaften inner­halb des Grundstudiums( Modul 2). Diese ist zugleich Prüfungsleistung in der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung und unterliegt damit prüfungsrechtlichen Bestimmungen nach Maßgabe der ZPO für die Lehr­amtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( Kap. II, Teil 8) und den besonderen Prü­fungsbestimmungen für die Erziehungswissenschaftli­che Ausbildung vom 21. Dezember 2000.

b) Erziehungswissenschaftliche Hauptseminararbeit in Pädagogik, Psychologie oder Sozialwissenschaften. Sie geht aus einer eigenständigen Leistung in den Lehrver­anstaltungen oder Projekten des Hauptstudiums( Modul 3) hervor.

§ 8 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums

( 1) Der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums von 28 Semesterwochenstudien findet statt in Form von

a)

Seminarscheinen

a)

b)

benoteten Leistungsscheinen

c)

Belegnachweis durch Eintrag in einem Studien­

buch.

Seminarscheine werden erworben durch: regelmäßige Teilnahme,

eine eigenständige schriftliche Leistung

( in Form von verschriftlichten Referaten, Thesenpapie­ren, schriftlichen Diskussionsgrundlagen oder einer Klausur).

b) Benotete Leistungsscheine nach§ 7 werden erwor­ben durch

eine Seminararbeit:

Die Anforderungen sind hierbei:

Ausgehen von einer präzisen Fragestellung; Verarbeitung wissenschaftlicher Originalliteratur; Berücksichtigen aktueller Forschungsergebnisse; kritische Auseinandersetzung mit theoretischen Ansätzen;

angemessener Einsatz der Fachsprache und Begrifflichkeit,

sachangemessener Umfang;

die Arbeit ist computer-/ maschinengeschrieben abzugeben

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