Wahlpflichtbereich Sozialwissenschaften Vertiefungsseminar
2 SWS
und die Bestätigung des Praktikums erfolgt durch das Praktikumsbüro.
S
§ 5
Zusatzqualifikationen
( 1) Über die in den Modulen 1 bis 3 fixierte Studienelemente hinaus wird in der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung ein Modul 4" professions- und/ oder forschungsbezogene Zusatzqualifikationen" angeboten. Dieses gibt die Möglichkeit, eine in den vorhergehenden Modulen angelegte Profilierung außerhalb des Pflichtbereiches von 28 SWS bis zu einer Zusatzqualifikation auszubauen, die mit einen speziellem Zertifikat bescheinigt wird.
( 2) Das Nähere wird durch spezielle Ordnungen für Zusatzqualifikationen geregelt.
§6 Praxisstudien
( 1) Die Praxisstudien haben eine studienleitende Funktion. Sie verbinden erziehungswissenschaftliche Theorieaneignung mit der praktischen Gestaltung pädagogischer Prozesse und der theoriegeleiteten Reflexion pädagogischer Handlungen.
( 2) Die Praxisstudien finden in Form von Blockpraktika oder semesterbegleitend statt.
Verbindlich sind:
a) Orientierungs-, Einführungspraktikum: ein dreiwöchiges betreutes Praktikum, das in Verbindung mit einer Pflichtveranstaltung ,, Einführung in die Schulpädagogik"( Modul 1) am Institut für Pädagogik angeboten wird oder für Studierende des Lehramts für die Bildungsgänge Sekundarstufe I und Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Schwerpunkt Primarstufe ein Integriertes Eingangssemester, das am Institut für Grundschulpädagogik( Professur für Schulpädagogik) angeboten wird.
b) Praktikum in pädagogisch- psychologischen Handlungsfeldern: mindestens dreiwöchiges Blockpraktikum oder semesterbegleitend ein wöchentliches Praktikum über 2 SWS, Praxisprojekte oder Praktika möglichst mit eigener praktisch- pädagogischer Tätigkeit im ausserunterrichtlichen Bereich der Schule, im vorschulischen und außerschulischen Bereich sowie in Forschungsprojekten mit Praxisanteilen( Modul 2/3)
und
c) Psychodiagnostisches Praktikum:
ein einwöchiges diagnostisches Blockpraktikum zum begleiteten Einüben diagnostischer Methoden und Techniken, das am Institut für Psychologie angeboten wird.( Modul 3).
( 3) Die Anforderungen legt die Ordnung für schulpraktische Studien in den Lehramtsstudiengängen vom 8. Februar 1996( AmBek. UP S. 127) fest. Die Anmeldung, die Bestätigung des wissenschaftlichen Betreuers
§7 Erwerb der vorgeschriebenen Leistungsscheine
( 1) Im Erziehungswissenschaftlichen Studium sind zwei benotete Leistungsscheine vorgeschrieben, wobei jeweils nur ein Leistungsschein in einem der drei Bereiche Pädagogik, Psychologie oder Sozialwissenschaften erworben werden kann:
a) Erziehungswissenschaftliche Seminararbeit in Pädagogik, Psychologie oder Sozialwissenschaften innerhalb des Grundstudiums( Modul 2). Diese ist zugleich Prüfungsleistung in der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung und unterliegt damit prüfungsrechtlichen Bestimmungen nach Maßgabe der ZPO für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( Kap. II, Teil 8) und den besonderen Prüfungsbestimmungen für die Erziehungswissenschaftliche Ausbildung vom 21. Dezember 2000.
b) Erziehungswissenschaftliche Hauptseminararbeit in Pädagogik, Psychologie oder Sozialwissenschaften. Sie geht aus einer eigenständigen Leistung in den Lehrveranstaltungen oder Projekten des Hauptstudiums( Modul 3) hervor.
§ 8 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums
( 1) Der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums von 28 Semesterwochenstudien findet statt in Form von
a)
Seminarscheinen
a)
b)
benoteten Leistungsscheinen
c)
Belegnachweis durch Eintrag in einem Studien
buch.
Seminarscheine werden erworben durch: regelmäßige Teilnahme,
eine eigenständige schriftliche Leistung
( in Form von verschriftlichten Referaten, Thesenpapieren, schriftlichen Diskussionsgrundlagen oder einer Klausur).
b) Benotete Leistungsscheine nach§ 7 werden erworben durch
eine Seminararbeit:
Die Anforderungen sind hierbei:
Ausgehen von einer präzisen Fragestellung; Verarbeitung wissenschaftlicher Originalliteratur; Berücksichtigen aktueller Forschungsergebnisse; kritische Auseinandersetzung mit theoretischen Ansätzen;
angemessener Einsatz der Fachsprache und Begrifflichkeit,
sachangemessener Umfang;
die Arbeit ist computer-/ maschinengeschrieben abzugeben
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