Inhalt
SSSSSSSSSS
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
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Geltungsbereich
Ziele des Studiums, Mastergrad Zugangsvoraussetzungen Prüfungsausschuss
Regelstudienzeit, Nachweis und Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen
Benotung
Anmeldung zur Masterarbeit und zum
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
Weitere Vorschriften
§ 11
In- Kraft- Treten
ယာ ယာ ယာ ယာ
890=
Studienabschluss
Masterarbeit
Zeugnis und Urkunde
§ 1 Geltungsbereich
Die
vorläufige Ordnung regelt Zugangsvoraussetzungen, Inhalt, Aufbau und Abschluss des englischsprachigen Masterstudienganges Clinical Linguistics als Sokratesprojekt.
§2
Ziel des Studiums, Mastergrad
( 1) Das allgemeine Ziel des Studiengangs ist es, in einem einjährigen Programm fundiertes Wissen über Psycho- und Neurolinguistik sowie über sprachdiagnostische und-therapeutische Theorien und Methoden zu vermitteln.
( 2) Die Einrichtung eines European Masters in Clinical Linguistics( EMCL) wurde auf Initiative des European Language Councils( ELC) in die Wege geleitet. Leitender Gedanke war einerseits, dass die fundierte Therapie von Kindern und Erwachsenen mit Sprachstörungen ein detailliertes linguistisches Wissen voraussetzt und dass, andererseits, die theoretische Linguistik von einem begründeten Wissen über die Zusammenhänge zwischen Sprache und Kognition profitieren kann. Das für das Erreichen dieser Ziele notwendige interdisziplinäre Programm ist kaum an einzelnen Universitäten vorhanden und kann deshalb am besten auf europäischer Ebene angeboten werden. Zur Vorbereitung eines europäischen Studienganges wurde 1998 eine ELC- Task- Force von Experten aus fünf Ländern ( Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen) zusammengestellt, und die Zusammenarbeit der Task- Force- Mitglieder für die Curriculumvorbereitung wurde mit finanziellen Mitteln des Sokrates- CDA- Programms ermöglicht. Innerhalb dieses Programms wird jeder Zeitblock des Studiengangs durch die beteiligten Studenten und die Mitglieder der Task Force, jedes akademische Jahr durch zwei externe Experten( ein Spezialist im Bereich erworbene Sprachstörungen, ein Spezialist im Bereich Sprachentwicklungsstörungen) evaluiert.
( 3) Aufbauend auf einer vorhergehenden Grundausbildung sollen durch den Masterstudiengang theoretisch fundiertere Kenntnisse von Sprachstörungen sowie experimentell- methodische Fertigkeiten erwor
ben werden, die u.a. notwendige Voraussetzungen für die Entwicklung von diagnostischen und therapeutischen Materialien bei Sprachstörungen darstellen.
( 4) Aufgrund des Zeugnisses über den bestandenen Studienabschluss wird der Hochschulgrad Master of Science( M.Sc.) der Universität Potsdam, äquivalent zum European Masters in Clinical Linguistics, verliehen.
§3
Zugangsvoraussetzungen
( 1) Mindestzugangsvoraussetzung für die Immatrikulation ist ein Hochschulabschluss mit dem Grad Bachelor in Sprachtherapie, Linguistik, Psychologie, Sprachheilpädagogik oder biomedischen Wissenschaften. Informationen zum Studium und Bewerbungsunterlagen können in englischer Sprache auf der Website www.let.rug.nl/emcl bzw. als Link dahin auf www.ling.uni-potsdam.de abgerufen werden( siehe Anlage). Die Bewerbung ist in Englischer Sprache ausgefüllt bis zum 15. März bei dem Koordinator des EMCL- Programms, Department of Linguistics, University of Groningen, P.O.Box 716, NL- 9700 AS Groningen einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen umfassen einen Fragebogen zu Sprachkenntnissen, persönlichen und Ausbildungsdaten, einen Lebenslauf, eine Beschreibung der Studiumsmotivation, eine Kopie der Zeugnisse, eine Bescheinigung der absolvierten Veranstaltungen, ein fachlich fundiertes Empfehlungsschreiben eines einschlägigen Wissenschaftlers in verschlossenem Briefumschlag, sowie den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse, in der Regel durch ein entsprechendes Testergebnis( TOEFL mindestens 213 Punkte) oder gleichwertige Kenntnisse.
( 2) Die Zulassung der Bewerber wird von dem europäischen Board of Studies entschieden. Dieser setzt sich aus jeweils einem Professor/ einer Professorin der an dem Programm beteiligten Einrichtungen( Groningen, NL, Joensuu, FIN, Milan, I, Newcastle, GB, Oslo, N, Potsdam, D, und Reading, GB) zusammen. Die Immatrikulation an der Universität Potsdam erfolgt grundsätzlich unter der Bedingung, dass einer der drei zeitlichen Studienblöcke unter dem Sokrates- Programm an einer ausländischen Partneruniversität studiert und das Studium mit der Vorstellung der Masterarbeit an einer von dem Board of Studies empfohlenen internationalen Sommer- universität bzw. auf einem einschlägigen Kongress( z.B. in der Euresco- Serie ,, The Sciences of Aphasia", Website www.esf.org/euresco bzw. als Link dahin auf www.ling.uni-potsdam.de) abgeschlossen wird.
§ 4
Prüfungsausschuss
( 1) Der Board of Studies setzt im Benehmen mit dem Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss ein, bestehend aus drei Professoren/ Professorinnen und einem/ einer akademischen Mitarbeiter/ Mitarbeiterin. Dieser ist zuständig für:
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