Heft 
(2002) 2
Seite
13
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Inhalt

SSSSSSSSSS

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

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Geltungsbereich

Ziele des Studiums, Mastergrad Zugangsvoraussetzungen Prüfungsausschuss

Regelstudienzeit, Nachweis und Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen

Benotung

Anmeldung zur Masterarbeit und zum

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

Weitere Vorschriften

§ 11

In- Kraft- Treten

ယာ ယာ ယာ ယာ

890=

Studienabschluss

Masterarbeit

Zeugnis und Urkunde

§ 1 Geltungsbereich

Die

vorläufige Ordnung regelt Zugangs­voraussetzungen, Inhalt, Aufbau und Abschluss des englischsprachigen Masterstudienganges Clinical Lin­guistics als Sokratesprojekt.

§2

Ziel des Studiums, Mastergrad

( 1) Das allgemeine Ziel des Studiengangs ist es, in einem einjährigen Programm fundiertes Wissen über Psycho- und Neurolinguistik sowie über sprachdia­gnostische und-therapeutische Theorien und Methoden zu vermitteln.

( 2) Die Einrichtung eines European Masters in Clini­cal Linguistics( EMCL) wurde auf Initiative des Euro­pean Language Councils( ELC) in die Wege geleitet. Leitender Gedanke war einerseits, dass die fundierte Therapie von Kindern und Erwachsenen mit Sprachstö­rungen ein detailliertes linguistisches Wissen voraus­setzt und dass, andererseits, die theoretische Linguistik von einem begründeten Wissen über die Zusammen­hänge zwischen Sprache und Kognition profitieren kann. Das für das Erreichen dieser Ziele notwendige interdisziplinäre Programm ist kaum an einzelnen Uni­versitäten vorhanden und kann deshalb am besten auf europäischer Ebene angeboten werden. Zur Vorberei­tung eines europäischen Studienganges wurde 1998 eine ELC- Task- Force von Experten aus fünf Ländern ( Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Nieder­lande, Norwegen) zusammengestellt, und die Zusam­menarbeit der Task- Force- Mitglieder für die Curricu­lumvorbereitung wurde mit finanziellen Mitteln des Sokrates- CDA- Programms ermöglicht. Innerhalb die­ses Programms wird jeder Zeitblock des Studiengangs durch die beteiligten Studenten und die Mitglieder der Task Force, jedes akademische Jahr durch zwei externe Experten( ein Spezialist im Bereich erworbene Sprach­störungen, ein Spezialist im Bereich Sprachentwick­lungsstörungen) evaluiert.

( 3) Aufbauend auf einer vorhergehenden Grund­ausbildung sollen durch den Masterstudiengang theore­tisch fundiertere Kenntnisse von Sprachstörungen sowie experimentell- methodische Fertigkeiten erwor­

ben werden, die u.a. notwendige Voraussetzungen für die Entwicklung von diagnostischen und therapeuti­schen Materialien bei Sprachstörungen darstellen.

( 4) Aufgrund des Zeugnisses über den bestandenen Studienabschluss wird der Hochschulgrad Master of Science( M.Sc.) der Universität Potsdam, äquivalent zum European Masters in Clinical Linguistics, verlie­hen.

§3

Zugangsvoraussetzungen

( 1) Mindestzugangsvoraussetzung für die Imma­trikulation ist ein Hochschulabschluss mit dem Grad Bachelor in Sprachtherapie, Linguistik, Psychologie, Sprachheilpädagogik oder biomedischen Wissen­schaften. Informationen zum Studium und Bewer­bungsunterlagen können in englischer Sprache auf der Website www.let.rug.nl/emcl bzw. als Link dahin auf www.ling.uni-potsdam.de abgerufen werden( siehe Anlage). Die Bewerbung ist in Englischer Sprache ausgefüllt bis zum 15. März bei dem Koordinator des EMCL- Programms, Department of Linguistics, Uni­versity of Groningen, P.O.Box 716, NL- 9700 AS Gro­ningen einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen um­fassen einen Fragebogen zu Sprachkenntnissen, per­sönlichen und Ausbildungsdaten, einen Lebenslauf, eine Beschreibung der Studiumsmotivation, eine Kopie der Zeugnisse, eine Bescheinigung der absolvierten Veranstaltungen, ein fachlich fundiertes Empfehlungs­schreiben eines einschlägigen Wissenschaftlers in verschlossenem Briefumschlag, sowie den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse, in der Regel durch ein entsprechendes Testergebnis( TOEFL mindestens 213 Punkte) oder gleichwertige Kenntnisse.

( 2) Die Zulassung der Bewerber wird von dem europä­ischen Board of Studies entschieden. Dieser setzt sich aus jeweils einem Professor/ einer Professorin der an dem Programm beteiligten Einrichtungen( Groningen, NL, Joensuu, FIN, Milan, I, Newcastle, GB, Oslo, N, Potsdam, D, und Reading, GB) zusammen. Die Immat­rikulation an der Universität Potsdam erfolgt grund­sätzlich unter der Bedingung, dass einer der drei zeitli­chen Studienblöcke unter dem Sokrates- Programm an einer ausländischen Partneruniversität studiert und das Studium mit der Vorstellung der Masterarbeit an einer von dem Board of Studies empfohlenen internationalen Sommer- universität bzw. auf einem einschlägigen Kongress( z.B. in der Euresco- Serie ,, The Sciences of Aphasia", Website www.esf.org/euresco bzw. als Link dahin auf www.ling.uni-potsdam.de) abgeschlossen wird.

§ 4

Prüfungsausschuss

( 1) Der Board of Studies setzt im Benehmen mit dem Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss ein, bestehend aus drei Professoren/ Professorinnen und einem/ einer akademischen Mitarbeiter/ Mitarbeiterin. Dieser ist zuständig für:

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