die Information und Beratung der Studieninteressenten und Studierenden,
⚫ die Studienorganisation,
die Organisation der Prüfungen.
Der Board of Studies kann diese Aufgaben auch selbst wahrnehmen.
( 2) Studien- und Prüfungsleistungen werden von den prüfungsberechtigten Lehrkräften bescheinigt.
( 3) Der Prüfungsausschuss bestellt die prüfungsberechtigten Lehrkräfte.
§ 5
Regelstudienzeit, Nachweis und Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen
( 1) Der Studienabschluss ist in der Regel nach einem Jahr bestehend aus drei zeitlichen Studienblöcken mit anschließender Sommeruniversität zu erreichen( Regelstudienzeit). Er schließt die Anfertigung der Masterarbeit von maximal 6 Monaten im 3. Zeitblock und an der Sommeruniversität ein. Die Leistungspunkte betragen insgesamt 60 ECTS.
( 2) Im ersten Zeitblock wird an der Universität Potsdam studiert. Das Lehrangebot in diesem Zeitblock umfasst so genannte Core Courses( Basisfächer) und ist an allen teilnehmenden Universitäten gleich ausgerich
tet.
( 3) Im zweiten Zeitblock halten die Studierenden sich in der Regel an einer teilnehmenden ausländischen Universität auf und absolvieren spezialisierte Lehrangebote.
( 4) Für den dritten Zeitblock kehren die Studierenden an die Universität Potsdam zurück, um spezialisierte, forschungsorientierte Veranstaltungen im Rahmen der Masterarbeit zu besuchen. Dieser Zeitblock kann ebenfalls an einer ausländischen Partneruniversität absolviert werden, jedoch ohne finanzielle Unterstützung des Sokratesprogramms.
( 5) Prüfungsleistungen werden ausschließlich in englischer Sprache erbracht. Zur Feststellung des Studienabschlusses werden Studien- und Prüfungsleistungen des Masterstudienganges gemäß§ 6 mit Leistungspunkten benotet. Die für eine Studien- und Prüfungsleistung vorgesehene Zahl von Leistungspunkten wird auf dem jeweiligen Nachweis bescheinigt, wenn die festgelegten Anforderungen mindestens mit der Note ,, Eausreichend" erfüllt sind. Dabei werden als Ausbildungsformen Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika und Kolloquien berücksichtigt.
( 6) Von den insgesamt geforderten 60 Leistungspunkten sind 15 für die Core Courses im 1. Zeitblock, 30 für die spezialisierten Veranstaltungen im 2. und 3. Zeitblock, und 15 für die Masterarbeit nachzuweisen.
( 7) Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den Master
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studiengang gemäß§ 3 verwendet worden sind, werden im Masterstudiengang nicht erneut angerechnet.
§ 6 Benotung
( 1) Zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Der/ die Dozent/ in setzt die/ den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über vorgenommene Anmeldungen in Kenntnis. Änderungen müssen von der/ dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt werden.
( 2) Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist gleichzeitig die Anmeldung für die dazugehörige Prüfung.
( 3) Die Prüfung zu einer Lehrveranstaltung muss mit etwaiger erstmaliger Wiederholung bis zum Vorlesungsbeginn des kommenden Zeitblocks erfolgen. Die Terminabsprache erfolgt im Benehmen mit den Studie
renden.
( 4) Zur Benotung einer Studien- und Prüfungsleistung sind folgende Noten zu verwenden
Bei einem Notenwert von.
1= A
1,3= A- 1,5= B+ 1,7= B 2= B- 2,3 C+ 2,5= C 2,7= C-
3= D+
3,3= D
3,5= D- 3,7 E+ 4= E
( 5) Die Bewertung ,, F= nicht ausreichend( fail)" einer Studien- und Prüfungsleistung sowie Versäumnis/ Nicht- Einhaltung eines festgelegten Termins und Rücktritt ohne triftigen Grund werden durch die jeweilige Lehrkraft dem/ der Studierenden sowie dem Prüfungsausschuss und dem/ der Vorsitzenden des Board of Studies mitgeteilt. Wird die Prüfung im Wiederholungsfall nicht bestanden oder wird an der Prüfung wiederholt nicht teilgenommen, ergibt sich die Möglichkeit einer zweiten Wiederholung bis zum Abschluss der Masterarbeit. Bei nicht bestandener zweimaliger Wiederholung ist die betreffende Prüfung endgültig nicht bestanden.
$ 7 Anmeldung zur Masterarbeit und zum Studienabschluss
( 1) Die Anmeldung zur Masterarbeit und zum Studienabschluss erfolgt im Regelfall nach erfolgreichem Abschluss des 2. Zeitblocks beim Prüfungsausschuss. Ihr sind folgende Unterlagen beizufügen: