Heft 
(2002) 3
Seite
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Übergang zur Atom-, Kern- und Elementarteilchen­physik. Die Punkte gemäß§ 9( 2) verteilen sich auf die 4 Kurse/ Module gleichmäßig. Der Leistungsnachweis ergibt sich aus den 4 Leistungsscheinen der Kurse I- IV. Das Physikalische Grundpraktikum ist in großen Zügen auf diese Inhalte abgestimmt.

( 2) In der Ausbildung Theoretische Physik werden die drei Teilgebiete Mechanik, Elektrodynamik und Quan­tenmechanik behandelt. In den drei Kursen werden neben den physikalischen und mathematischen Grund­lagen die wichtigsten Modelle und Algorithmen darge­stellt. Der Leistungsnachweis wird aus 3 Leistungs­scheinen erworben. Die Punkte gemäß§ 9 Absatz 2 verteilen sich gleichmäßig auf die 3 Bestandtei­le/ Module.

( 3) Die Mathematikausbildung umfasst die Grundlagen und Anwendungen der Mathematik in der Algebra, der Analysis, der Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik, der Funktionentheorie und der Funktionalanalysis. Der Leistungsnachweis besteht aus 4 Leistungsscheinen.

( 4) Das Ergänzungsfach, z. B die Fächer Chemie und Informatik, vermittelt erste Einblicke in ein Nachbar­gebiet der Physik. Der jeweilige Leistungsnachweis wird in der Chemie als Praktikumsschein, nachdem die Zulassung zum Praktikum durch eine Klausur zur Vor­lesung erteilt wurde und in der Informatik als Übungs­schein erworben.

Teil 3 Hauptstudium Physik im Diplomstudien

§ 11 Lehrveranstaltungen im Hauptstudium

( 1) Neben der Fortsetzung der Studien in Experimen­talphysik und Theoretischer Physik erfolgt im Haupt­studium eine Spezialisierung durch die Wahl zweier Wahlpflichtfächer, eines wählbaren Ergänzungsgebie­tes der Physik und eines Forschungspraktikums. Einen breiten Raum nehmen im Hauptstudium die frei wähl­baren Veranstaltungen ein, die nach der eigenen Stu­dienplanung und den Vorstellungen über die spätere Berufstätigkeit ausgewählt werden sollten.

( 2) Im Wahlpflichtfach I können Gebiete der Physik gemäß folgender Liste gewählt werden.

Astrophysik( einschließlich Gravitationsphysik) Festkörperphysik( ,, Soft Matter")

Nichtlineare Dynamik/ Statistische Physik Photonik und Quantenoptik

Diese Liste kann durch den Prüfungsausschuss Physik geändert werden.

( 3) Im Wahlpflichtfach' II können Gebiete außerhalb der Physik gewählt werden. Wählbare Fächer sind z.B. Wirtschaftswissenschaften, Umweltwissenschaften, Philosophie und Geowissenschaften.

Bei der Planung des Studiums im Wahlpflichtfach II sollte die Studienfachberatung sowohl der Physik als auch des gewählten Faches konsultiert werden.

( 4) Das Hauptstudium umfasst die folgenden obligato­rischen Lehrveranstaltungen: tas

Lehrveranstaltung

Höhere Experimentalphysik - 2 Stoffgebiete

- Praktikum f. Fortgeschrittene - Seminar Experimentalphysik Theoretische Physik

- 2 Stoffgebiete

- Seminar Theoretische Physik Ergänzungsgebiete der Physik Forschungspraktikum Wahlpflichtfach I

Wahlpflichtfach II

SWS LN CP

12 1 18 10 1 25

814

2

1

12

18

2 1

4

61

9

61

13

8

1

12

6 1

9

( 8)*

60

frei wählbare Lehrveranstaltungen 16 Diplomarbeit

insgesamt

80 9 180

* Für Lehrkontingente, die mit Klammern gekenn­zeichnet sind, werden die Punkte nach der Studienord­nung des betreffenden Faches vergeben.

§ 12 Lehrstoff und Leistungsnachweise Haupstudium

im

( 1) Der Komplex der Höheren Experimentalphysik setzt sich zusammen aus dem Physikalischen Prakti­kum für Fortgeschrittene, dem Seminar Experimental­physik und den zwei Vorlesungen mit Übungen Fest­körperphysik und Nanostrukturen sowie Photonik und optische Spektroskopie. Das Praktikum für Fort­geschrittene umfasst 12 Versuche. Die Leistungsnach­weise nach der Tabelle im§ 11 Absatz 4 sind die ent­sprechenden Scheine gemäß§ 6 Absatz 1. Die CP für die beiden Vorlesungen/ Übungen in der Tabelle wer­den gleichmäßig verteilt. Der Leistungsnachweis setzt sich aus je einem Leistungsschein pro Semester und Veranstaltung( d.h. vier) zusammen.

( 2) Der Komplex der Theoretischen Physik umfasst das Seminar Theoretische Physik und die Vorlesungen/ Übungen Statistische Physik/ Thermodynamik und Quanten-/ Feldtheorie. Die Leistungsscheine nach der Tabelle im§ 11 Absatz 4 sind die entsprechenden Scheine gemäß§ 6 Absatz 1. Der Leistungsnachweis setzt sich aus 2 Leistungsscheinen für die Vorlesungen zusammen. Die CP für die beiden Vorlesun­gen/ Übungen in der Tabelle werden gleichmäßig ver­teilt.

( 3) Der Komplex Ergänzungsgebiete der Physik be­steht aus Vorlesungen/ Übungen zu Gebieten der expe­rimentellen und theoretischen Physik, die nicht zum Wahlpflichtfach I oder II gehören. Die gewählten Stoffgebiete sind in den Diplomprüfungen zur Expe­rimentalphysik und zur Theoretischen Physik zu be­rücksichtigen. Der Leistungsnachweis setzt sich aus den jeweiligen Leistungsscheinen der Einzelvorlesun­

gen zusammen.

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