§ 10 Antrag auf Zulassung zur DiplomVorprüfung
( 1) Der Meldung zur Diplom- Vorprüfung geht die Zulassung zur Prüfung voraus. Über das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung befindet der Prüfungsausschuss bzw. ein/ e durch ihn benannte/ r Prüfungsbeauftragte/ r des Faches.
( 2) Über eine Meldung zur Diplom- Vorprüfung bzw. zu den einzelnen Fachprüfungen entscheidet die Prüfungskandidatin/ der Prüfungskandidat. Ein Anspruch auf die entsprechende Prüfung besteht jedoch nur für Termine des jeweiligen Prüfungszeitraumes, der vom Prüfungsausschuss festgelegt wird. Die Prüfungstermine sind durch die Prüferin/ den Prüfer dem Prüfungsausschuss anzuzeigen.
( 3) Als fachliche Voraussetzungen für die Zulassung gelten Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme und dabei erbrachte Mindestleistungen für bestimmte Lehrveranstaltungen sowie andere Studiennachweise, die nach Maßgabe der Studienordnung ein ordnungsgemäßes Studium dokumentieren.
( a) Anzahl der Leistungsscheine in den Studienbereichen:
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Landschaftsökologie/ Biogeographie( 2)
Geowissenschaftliche Grundlagen( 5)
Geofernerkundung/ Kartographie( 1)
Mathematisch- naturwissenschaftliche Grundlagen:
Biologie: Botanik( 1), Zoologie( 1)
Chemie: Organische Chemie( 1), Anorganische Chemiel( 1), Anorganische Chemie II( 1), Physikalische
Chemie( 1)
Physik: Experimentalphysik( 1)
Mathematik( 1)
( b) Andere Nachweise für ein ordnungsgemäßes Studium sind insbesondere Teilnahmenachweise für Praktika, Geländetage, Übungen und Seminare sowie der Nachweis über den Erwerb der erforderlichen Kreditpunkte für die zugeordneten Module. Die Anlagen 3 und 4 legen die Anforderungen für ein ordnungsgemäBes Studium fest.
§ 11 Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung, Ge
samtnote
( 1) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die Fachnote bzw. jede Teilnote mindestens" ausreichend"( 4,0) ist. Besteht eine Fachprüfung aus mehreren Teilprüfungen, errechnet sich die Fachnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachprüfungen bestanden sind. Die Gesamtnote der Diplom- Vorprüfung errechnet sich aus den Fachnoten. Dabei gehen die Noten für die Fachprüfungen " Mathematisch- naturwissenschaftliche Grundlagen der Geoökologie" und" Geowissenschaftliche Teildisziplinen" doppelt, alle anderen Prüfungsnoten einfach gewichtet in die Gesamtnote ein.
§ 12 Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
( 1) Die Diplom- Vorprüfung kann jeweils in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, zweimal wiederholt werden. Vor der Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung ist ein schriftlicher Nachweis über eine Studienfachberatung vorzulegen.
( 2) Eine nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Fachprüfung kann frühestens nach sechs Wochen wiederholt werden.
§ 13 Formen der Diplomprüfung
( 1) Durch die Diplomprüfung soll die Kandidatin/ der Kandidat nachweisen, dass sie/ er das Ziel des Studiums erreicht hat und dass sie/ er insbesondere geoökologische Probleme mathematisch- naturwissenschaftlich sowie geowissenschaftlich fundiert analysieren, bewerten und prognostizieren kann, dass sie/ er ein methodisches Instrumentarium besitzt und sowohl praxisbezogen als auch wissenschaftsorientiert arbeiten kann.
( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und vier Fachprüfungen. Fachprüfungen sind jeweils abzulegen für die Lehrbereiche:
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Angewandte Geoökologie( Prüfungsdauer 45 min) Arbeitsmethoden der Geoökologie( Prüfungsdauer je 30 min).
Die Fachprüfung ,, Arbeitsmethoden der Geoökologie" besteht aus zwei gleichwertigen Teilprüfungen. Dabei kann die Kandidatin/ der Kandidat für die beiden Teilprüfungen aus den Bereichen Informatik, Geoinformatik/ Raumbezogene Aufbereitung von Daten, Geostatistik und Modellierung auswählen. Die Fachprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teilprüfungen mindestens mit ausreichend( 4,0) bewertet wurden. Auf dem Zeugnis werden die beiden Prüfungsbereiche und-ergebnisse der Fachprüfung vermerkt
Geoökologische Planungsverfahren( Prüfungsdauer 45 min)
wahlobligatorisches Vertiefungsfach( vergl. Anlage 5, Prüfungsdauer 45 min).
Die wahlobligatorische Ausbildung kann unter Einbeziehung der Semesterwochenstunden für das freie Studium zu einem Nebenfachstudium erweitert werden.
( 3) Die Fachprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. Die Anfertigung der Diplomarbeit erfolgt nach der Zulassung zu allen anderen Fachprüfungen des Diploms.
( 4) Gegenstand der Fachprüfungen sind die Stoffgebiete der den Prüfungsfächern zugeordneten Lehrveranstaltungen( vgl. Anlage 4). Für jede der Fachprüfungen ist der Kandidatin/ dem Kandidaten die Möglichkeit einzuräumen, zwei Spezialgebiete anzugeben, in denen sie/ er über besondere Kenntnisse verfügt. Diese Spezialgebiete sind in den Prüfungen zu berücksichti
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