Heft 
(2003) 2
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lassen. Gegebenenfalls sind beispielsweise bei Ergänzungsprüfungen gesonderte Anträge nach Anerkennung der Diplomarbeit als Hausarbeit zu stellen".

§ 17 wird aufgehoben

§ 18 erhält folgende Fassung:

" Die präzisierte Studienordnung wird mit Verkün­dung der LPO( 31. Juli 2001) gültig, die rückwir­kend in Kraft gesetzt wurde. Sie gilt somit für alle bereits immatrikulierten Studierenden".

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

Erste Satzung zur Änderung der Vorläufigen Studienordnung für den Modellstudiengang Europäische

Medienwissenschaft

an der Universität Potsdam

Vom 27. Juni 2002

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat im Einvernehmen mit den entsprechenden Gremien der Fachhochschule Pots­dam auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), folgende Satzung zur Änderung der Vorläu­figen Studienordnung für den Studiengang Europäi­sche Medienwissenschaft erlassen:"

Artikel 1

1

Die Vorläufige Studienordnung für den Modellstu­diengang Europäische Medienwissenschaft an der Universität Potsdam vom 20. April 2000( AmBek UP S. 214) wird wie folgt geändert:

tion

1.§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "( 3) Zu den möglichen Arbeitsfeldern der Absol­venten/ Absolventinnen gehören: Fernsehen( Redak­und Kritik), Internet( Online­Redakteure/ Redakteurinnen), Redakteu­re/ Redakteurinnen für Hypermedia( Wissensmana­gement), Lektorate für medienästhetische Bereiche ( Fernsehfilm, CD- ROM und DVD- Vorhaben), Berufe in der Werbung und im internationalen Medienmanagement( Stoff- und Ideenentwicklung für ,, Medienevents" sowie deren Inszenierung). Die

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 10. März 2003

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Neuen Medien benötigen für ihre Programmadmi­nistrativen und Programmentwickelnden Berufsfel­der Fachleute, die eine profunde Kenntnis der Gat­tungsgeschichte und-ästhetik besitzen und in der Lage sind, Auswirkungen der Medien auf das ge­sellschaftliche Bewusstsein zu erkennen."

2. In§ 4 werden folgende Änderungen vorge­

nommen:

"§ 4 Gliederung des Studiums

( 1) Der konsekutive Studiengang gliedert sich in einen Bachelor- Studiengang mit einer Regelstu­dienzeit von drei Jahren und einen Master­Studiengang mit der Regelstudienzeit von zwei Jahren. Der Umfang des Studiums beträgt im Ba­chelor- Studiengang 120 Semesterwochenstunden, im Master- Studiengang 60 Semesterwochenstun­den.

( 5) Im 4. Studiensemester( Master) ist eine vor­zugsweise Projektbezogene schriftliche Masterar­beit anzufertigen( vgl.§ 10 Abs. 3)."

3.§ 6 werden die Absätze 1 und 2 wie folgt ge­fasst:

"( 1) Die Anzahl der in den jeweiligen Veranstal­tungen zu erwerbenden Leistungspunkte ist abhän­gig vom Veranstaltungstypus und den dort erbrach­ten Leistungen. Dabei gelten folgende Festlegun­gen:

eine Vorlesung( 2 SWS), regelmäßige Teil­nahme, 1 Leistungspunkt

eine Vorlesung( 2 SWS), regelmäßige Teil­nahme und Klausur, 3 Leistungspunkte

ein Proseminar( 2 SWS), regelmäßige Teil­nahme und aktive Beteiligung, 2 Leistungs­punkte

ein Proseminar( 2 SWS), regelmäßige Teil­nahme, aktive Beteiligung und schriftliche Ar­beit, 6 Leistungspunkte

ein Hauptseminar( 2 SWS), regelmäßige Teil­nahme und aktive Beteiligung, 2 Leistungs­punkte

ein Hauptseminar( 2 SWS), regelmäßige Be­teiligung, aktive Teilnahme und schriftliche Arbeit, 6 Leistungspunkte

ein Kolloquium( 2 SWS), regelmäßige Teil­nahme, 2 Leistungspunkte

eine Projektbezogene Übung( 2 SWS), regel­mäßige Teilnahme, 2 Leistungspunkte eine Projektbezogene Übung( 2 SWS), regel­mäßige Teilnahme und schriftliche oder prak­tische Arbeit, 6 Leistungspunkte.

( 2) Bezogen auf die vier Module des Bachelor­Studiengangs sind mindestens 100 SWS zu absol­vieren und 120 Leistungspunkte zu erwerben. Wei­tere 40 Leistungspunkte müssen aus dem übrigen freizugänglichen Gesamtlehrangebot der am Stu­diengang beteiligten Hochschulen( z.B. Studium