Heft 
(2003) 2
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Generale) in Form von frei wählbaren Vertiefungs­studien erbracht werden. Diese sind im Umfang von mindestens 20 SWS zu absolvieren."

4.§ 7 wird wie folgt neu gefasst:

"§ 7 Inhalt und Abschluss des Bachelor­Studiengangs

( 1) Das Studium ist in vier Module untergliedert, die jeweils in Form von Vorlesungen, Prosemina­ren, Hauptseminaren oder Übungen angeboten werden. Es wird zwischen obligatorischen( obl.) Einführungs- und Überblicksvorlesungen bzw.- seminaren( Kernlehrveranstaltungen) und wahlobli­gatorischen( w.- obl.) Veranstaltungen unterschie­den, die innerhalb der Teilgebiete der Module frei wählbar sind.

Modul 1: Theorie und Systematik der Medien

In diesem Modul ist für Studierende des Bachelor­Studiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollen in einem Mindestum­fang von 24 SWS erbracht werden.

Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche, in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen: Systematik der( Neuen) Medien( 12 LP), die Einführungsveranstaltung ist obligatorisch Medien- und Kunsttheorien( 12 LP) Theorien der interkulturellen Kommunikation ( 6 LP)

Modul 2: Geschichte und Analyse der Medien im Kulturvergleich

In diesem Modul ist für Studierende des Bachelor­Studiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollen in einem Mindestum­fang von 26 SWS erbracht werden.

Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche, in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen:

Mediengeschichte und Medienästhetik( 12LP), die Einführungsveranstaltung ist obligatorisch Genrebezogene Medienanalyse und Mediale Inszenierungsformen( 12 LP) Medienkulturen im Vergleich( 6 LP)

Modul 3: Gesellschaftliche Steuerung und Wirkung der Medien im europäischen Vergleich

In diesem Modul ist für Studierende des Bachelor­Studiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollen in einem Mindestum­fang von 24 SWS erbracht werden.

Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche, in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen: Medienökonomie und Medienmanagement( 8

->

LP)

Medienrecht im europäischen Vergleich( 4 LP) Mediensysteme und Medienpolitik im europäi­schen Vergleich( 12 LP), die Einführungsver­anstaltung ist obligatorisch. Mediensoziologie( 6 LP)

Modul 4: Praxis der Medien

In diesem Modul ist für Studierende des Bachelor­Studiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollten in einem Mindestum­fang von 26 SWS erbracht werden.

Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen:

Formen und Konzepte der Mediengestaltung und Interkulturelle Projektarbeit( insbesondere Programmgestaltung, Berichtsformen, Drama­turgie, Konzeptentwicklung, Kritische Produk­tionsbeobachtung)( 18 LP)

Öffentlichkeitsarbeit im Medienverbund( 6

LP)

Entwicklung von Wissenskulturen in den Neu­en Medien( 6 LP)

( 2) Während des Bachelor- Studiengangs ist ein sechswöchiges Praktikum an einer Medien­und/ oder Kulturinstitution zu absolvieren.

( 3) Im ersten Semester werden in propädeutischen Veranstaltungen medientechnische Grundfertigkei­ten in digitaler Medienpraxis und Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt. Die Teil­nahme an den Propädeutika ist verpflichtend.

( 4) Den Studierenden wird empfohlen, ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Die Studienleistungen werden nach dem Leistungs­punktesystem umgerechnet und anerkannt.

( 5) Aufgrund der nachgewiesenen Studienleistun­gen( 160 Leistungspunkte), der Leistungspunkte, der mindestens mit" ausreichend" bewerteten Ba­chelor- Arbeit sowie des Nachweises über die Betei­ligung am virtuellen Studienangebot, das von den beteiligten Hochschulen mit europäischen Partner­hochschulen aufgebaut wird, wird der akademische Grad eines ,, Bachelor of Arts" verliehen.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

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