Generale) in Form von frei wählbaren Vertiefungsstudien erbracht werden. Diese sind im Umfang von mindestens 20 SWS zu absolvieren."
4.§ 7 wird wie folgt neu gefasst:
"§ 7 Inhalt und Abschluss des BachelorStudiengangs
( 1) Das Studium ist in vier Module untergliedert, die jeweils in Form von Vorlesungen, Proseminaren, Hauptseminaren oder Übungen angeboten werden. Es wird zwischen obligatorischen( obl.) Einführungs- und Überblicksvorlesungen bzw.- seminaren( Kernlehrveranstaltungen) und wahlobligatorischen( w.- obl.) Veranstaltungen unterschieden, die innerhalb der Teilgebiete der Module frei wählbar sind.
Modul 1: Theorie und Systematik der Medien
In diesem Modul ist für Studierende des BachelorStudiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollen in einem Mindestumfang von 24 SWS erbracht werden.
Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche, in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen: Systematik der( Neuen) Medien( 12 LP), die Einführungsveranstaltung ist obligatorisch Medien- und Kunsttheorien( 12 LP) Theorien der interkulturellen Kommunikation ( 6 LP)
Modul 2: Geschichte und Analyse der Medien im Kulturvergleich
In diesem Modul ist für Studierende des BachelorStudiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollen in einem Mindestumfang von 26 SWS erbracht werden.
Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche, in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen:
Mediengeschichte und Medienästhetik( 12LP), die Einführungsveranstaltung ist obligatorisch Genrebezogene Medienanalyse und Mediale Inszenierungsformen( 12 LP) Medienkulturen im Vergleich( 6 LP)
Modul 3: Gesellschaftliche Steuerung und Wirkung der Medien im europäischen Vergleich
In diesem Modul ist für Studierende des BachelorStudiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollen in einem Mindestumfang von 24 SWS erbracht werden.
Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche, in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen: Medienökonomie und Medienmanagement( 8
->
LP)
Medienrecht im europäischen Vergleich( 4 LP) Mediensysteme und Medienpolitik im europäischen Vergleich( 12 LP), die Einführungsveranstaltung ist obligatorisch. Mediensoziologie( 6 LP)
Modul 4: Praxis der Medien
In diesem Modul ist für Studierende des BachelorStudiengangs der Erwerb von 30 Leistungspunkten verpflichtend. Diese sollten in einem Mindestumfang von 26 SWS erbracht werden.
Das Modul gliedert sich in folgende Teilbereiche in denen Leistungspunkte erbracht werden müssen:
Formen und Konzepte der Mediengestaltung und Interkulturelle Projektarbeit( insbesondere Programmgestaltung, Berichtsformen, Dramaturgie, Konzeptentwicklung, Kritische Produktionsbeobachtung)( 18 LP)
Öffentlichkeitsarbeit im Medienverbund( 6
LP)
Entwicklung von Wissenskulturen in den Neuen Medien( 6 LP)
( 2) Während des Bachelor- Studiengangs ist ein sechswöchiges Praktikum an einer Medienund/ oder Kulturinstitution zu absolvieren.
( 3) Im ersten Semester werden in propädeutischen Veranstaltungen medientechnische Grundfertigkeiten in digitaler Medienpraxis und Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt. Die Teilnahme an den Propädeutika ist verpflichtend.
( 4) Den Studierenden wird empfohlen, ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Die Studienleistungen werden nach dem Leistungspunktesystem umgerechnet und anerkannt.
( 5) Aufgrund der nachgewiesenen Studienleistungen( 160 Leistungspunkte), der Leistungspunkte, der mindestens mit" ausreichend" bewerteten Bachelor- Arbeit sowie des Nachweises über die Beteiligung am virtuellen Studienangebot, das von den beteiligten Hochschulen mit europäischen Partnerhochschulen aufgebaut wird, wird der akademische Grad eines ,, Bachelor of Arts" verliehen.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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