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fungsordnungen hierfür vorgesehenen Fristen abzulegen. Entsprechendes gilt für die Fristen zur Erbringung von Studienleistungen sowie für Wiederholungsprüfungen. Fristen können nur um bis zu zwei Semestern verlängert werden. Die Berechtigung erlischt mit dem Ablauf des Semesters, in dem die in Satz 1 genannten Voraussetzungen entfallen. Die Inanspruchnahme dieser Regelung erfolgt auf Antrag. Über Einzelfallregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
II. Inhalte und Aufbau des Studiums
§ 15 Grundstudium
( 1) Das Grundstudium führt die Studierenden durch Propädeutika, Vorlesungen und Proseminare in die Bezugswissenschaften des Faches LebensgestaltungEthik- Religionskunde ein. Im Grundstudium soll die Fähigkeit zur selbständigen und systematischen Bearbeitung grundlegender für LER relevanter Fragestellungen der Bezugsdisziplinen erworben werden.
( 2) Das Grundstudium gliedert sich in folgende Module:
1. Philosophie( 8 SWS; 11 LP):
a) Modul: Einführung in die Philosophie( 4 SWS; 4 LP)
- Philosophische Propädeutik( 2 SWS; 2 LP)
- Systematische Einführung( 2 SWS; 2 LP)
b) Modul: Einführung in die Praktische Philosophie/ Ethik( 4 SWS; 4 LP)
- Grundpositionen der Ethik( 2 SWS; 2 LP) Grundprobleme der Praktischen Philosophie( 2 SWS; 2 LP)
1 schriftliche Arbeit zu Modul a) oder b) 3 LP
2. Religionswissenschaft( 8 SWS; 11 LP):
a) Modul: Religionsgeschichte I( 6 SWS; 6 LP) - Christentum( 2 SWS; 2 LP) Judentum und Islam( 2 SWS; 2 LP) Weltreligionen und Religiosität in der Gegenwart( 2 SWS; 2 LP)
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b) Modul: Themen der Religionen I( 2 SWS; 2 LP) Grundfragen der Religionen im interreligiösen Vergleich( 2 SWS; 2 LP)
1 schriftliche Arbeit zu Modul a) oder b) 3 LP
3. Interdisziplinäres Propädeutikum( 2 SWS; 2 LP) - Modul: Grundpositionen philosophischen und religiösen Denkens( 2 SWS; 2 LP)
4. Psychologie( 3 SWS; 3 o. 6 LP*):
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Modul: Psychologie für LER I( 3 SWS; 3 LP)
- Werte und Ziele( 2 SWS; 2 LP)
- Emotionen( 1 SWS; 1 LP)
wahlweise obligatorisch( Psychologie oder Soziologie): 1 schriftliche Arbeit 3 LP*
5. Soziologie( 2 SWS; 2 o. 5 LP*):
Modul: Soziologie für LER I( 2 SWS; 2 LP)
Auswirkungen gesellschaftlichen Wandels auf die Jugendphase( 2 SWS; 2 LP)
wahlweise obligatorisch( Soziologie oder Psychologie): 1 schriftliche Arbeit 3 LP*
6. Fachdidaktik( 6 SWS; 9 LP):
Modul: Fachdidaktik LER zur Einführung( 6 SWS; 9 LP)
- Einführung in die Fachdidaktik LER( 2 SWS; 2 LP) - Integrationskurs( incl. Betreuung eines Schulpraktikums)( 4 SWS; 4 LP)
1 schriftliche Arbeit 3 LP
insgesamt 29 SWS; 41 LP
* Im Grundstudium muss in Psychologie oder in Soziologie eine Arbeit geschrieben werden.
§ 16 Umfang, Form und Note der Zwischenprüfung
( 1) Zum Bestehen der Zwischenprüfung sind 41 Leistungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:
Philosophie
Religionswissenschaft
Interdisziplinäres Propädeutikum
Psychologie
Soziologie
Fachdidaktik
Alle Module sind benotet.
11 LP 11 LP 2 LP
3 o. 6 LP
2 o. 5 LP 9 LP
( 2) Beim Studium von LER als zweitem Fach für Sekundarstufe I kann im Grundstudium durch Wahl zwischen den Veranstaltungen der Psychologie und der Soziologie ein Leistungspunkt weniger erworben werden, der Besuch der Veranstaltung ,, Einführung in die Fachdidaktik LER" ist nicht verpflichtend. Der Leistungsnachweis aus den Bereichen Psychologie oder Soziologie kann entfallen. Insgesamt sollten im
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