Heft 
(2003) 5
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fungsordnungen hierfür vorgesehenen Fristen abzule­gen. Entsprechendes gilt für die Fristen zur Erbrin­gung von Studienleistungen sowie für Wiederho­lungsprüfungen. Fristen können nur um bis zu zwei Semestern verlängert werden. Die Berechtigung er­lischt mit dem Ablauf des Semesters, in dem die in Satz 1 genannten Voraussetzungen entfallen. Die Inanspruchnahme dieser Regelung erfolgt auf Antrag. Über Einzelfallregelungen entscheidet der Prüfungs­ausschuss.

II. Inhalte und Aufbau des Studiums

§ 15 Grundstudium

( 1) Das Grundstudium führt die Studierenden durch Propädeutika, Vorlesungen und Proseminare in die Bezugswissenschaften des Faches Lebensgestaltung­Ethik- Religionskunde ein. Im Grundstudium soll die Fähigkeit zur selbständigen und systematischen Be­arbeitung grundlegender für LER relevanter Frage­stellungen der Bezugsdisziplinen erworben werden.

( 2) Das Grundstudium gliedert sich in folgende Mo­dule:

1. Philosophie( 8 SWS; 11 LP):

a) Modul: Einführung in die Philosophie( 4 SWS; 4 LP)

- Philosophische Propädeutik( 2 SWS; 2 LP)

- Systematische Einführung( 2 SWS; 2 LP)

b) Modul: Einführung in die Praktische Philoso­phie/ Ethik( 4 SWS; 4 LP)

- Grundpositionen der Ethik( 2 SWS; 2 LP) Grundprobleme der Praktischen Philosophie( 2 SWS; 2 LP)

1 schriftliche Arbeit zu Modul a) oder b) 3 LP

2. Religionswissenschaft( 8 SWS; 11 LP):

a) Modul: Religionsgeschichte I( 6 SWS; 6 LP) - Christentum( 2 SWS; 2 LP) Judentum und Islam( 2 SWS; 2 LP) Weltreligionen und Religiosität in der Gegenwart( 2 SWS; 2 LP)

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b) Modul: Themen der Religionen I( 2 SWS; 2 LP) Grundfragen der Religionen im interreligiösen Ver­gleich( 2 SWS; 2 LP)

1 schriftliche Arbeit zu Modul a) oder b) 3 LP

3. Interdisziplinäres Propädeutikum( 2 SWS; 2 LP) - Modul: Grundpositionen philosophischen und reli­giösen Denkens( 2 SWS; 2 LP)

4. Psychologie( 3 SWS; 3 o. 6 LP*):

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Modul: Psychologie für LER I( 3 SWS; 3 LP)

- Werte und Ziele( 2 SWS; 2 LP)

- Emotionen( 1 SWS; 1 LP)

wahlweise obligatorisch( Psychologie oder Soziolo­gie): 1 schriftliche Arbeit 3 LP*

5. Soziologie( 2 SWS; 2 o. 5 LP*):

Modul: Soziologie für LER I( 2 SWS; 2 LP)

Auswirkungen gesellschaftlichen Wandels auf die Jugendphase( 2 SWS; 2 LP)

wahlweise obligatorisch( Soziologie oder Psycholo­gie): 1 schriftliche Arbeit 3 LP*

6. Fachdidaktik( 6 SWS; 9 LP):

Modul: Fachdidaktik LER zur Einführung( 6 SWS; 9 LP)

- Einführung in die Fachdidaktik LER( 2 SWS; 2 LP) - Integrationskurs( incl. Betreuung eines Schulprakti­kums)( 4 SWS; 4 LP)

1 schriftliche Arbeit 3 LP

insgesamt 29 SWS; 41 LP

* Im Grundstudium muss in Psychologie oder in Soziologie eine Arbeit geschrieben werden.

§ 16 Umfang, Form und Note der Zwischenprü­fung

( 1) Zum Bestehen der Zwischenprüfung sind 41 Leis­tungspunkte aus den folgenden Modulen erforderlich:

Philosophie

Religionswissenschaft

Interdisziplinäres Propädeutikum

Psychologie

Soziologie

Fachdidaktik

Alle Module sind benotet.

11 LP 11 LP 2 LP

3 o. 6 LP

2 o. 5 LP 9 LP

( 2) Beim Studium von LER als zweitem Fach für Sekundarstufe I kann im Grundstudium durch Wahl zwischen den Veranstaltungen der Psychologie und der Soziologie ein Leistungspunkt weniger erworben werden, der Besuch der Veranstaltung ,, Einführung in die Fachdidaktik LER" ist nicht verpflichtend. Der Leistungsnachweis aus den Bereichen Psychologie oder Soziologie kann entfallen. Insgesamt sollten im

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