Ordnung für das Magisterstudium Soziologie an der Universität Potsdam
Vom 14. Februar 2003
durch diese Ordnung nicht vorgenommen werden, sie können sich jedoch aus den Ordnungen der beabsichtigten Kopplungsfächer ergeben, so dass in jedem Fall eine Studienberatung erforderlich ist.
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 14. Februar 2003 folgende Ordnung für den Magisterstudiengang Soziologie erlassen: ³
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich
Zulassungsvoraussetzungen
Studienaufbau
Ziele des Studiums
ESS ESS ES eas eas cas ESS
12345678
Studienfachberatung
Vermittlungsformen
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Es gelten die für die Einschreibung an einer Universität( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) üblichen Voraussetzungen.
( 2) Das Studium der Soziologie setzt englische Sprachkenntnisse voraus. Studierende müssen sich Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau Abitur Leistungsstufe bzw. Unicert III bzw. von TOEFL( 250 Punkte) bis zum Beginn des Hauptstudiums angeeignet haben. Dafür erforderliche Lehrveranstaltungen sind als Leistungen unter ,, freies Studium" anrechenbar. Die Kenntnis einer weiteren Fremdsprache ist ausdrücklich erwünscht.
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§7
Leistungspunkte
§ 8
Studienbegleitende Prüfungsleistungen und
der Leistungserfassungsprozess
§ 3
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 1
Belegung von Lehrveranstaltungen Inhalte des Grundstudiums
Umfang, Form und Note der Zwischenprüfung
Inhalte des Hauptstudiums
Umfang, Form und Note der Magisterprüfung
Übergangsbestimmungen
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Geltungsbereich
( 1) Auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung ( MPO) der Universität Potsdam vom 11. November 1999 regelt diese Ordnung Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums der Soziologie im Studiengang Magister Artium an der Universität Potsdam sowie den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung im ersten und zweiten Hauptfach sowie im Nebenfach.
( 2) Im Rahmen des Magisterstudiengangs kann das Fach Soziologie als Hauptfach und als Nebenfach studiert werden. Die Kombination zweier Hauptfächer ist möglich. Wird Soziologie als Hauptfach gewählt, ist Politikwissenschaft als zweites Hauptfach, nicht jedoch als Nebenfach ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen über die Kombinierbarkeit sollen
3 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 17. April
2003
Studienaufbau
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von fünf Semestern, das die Zeit für die Anfertigung der Magisterarbeit mit einschließt.
( 3) Der Gesamtumfang aller für den erforderlichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Hauptfach 120 Leistungspunkte( 80 SWS). Davon sind 105 Leistungspunkte( 70 SWS) dem Studium der Soziologie zugeordnet, von denen wiederum 54 für das Grund- und 51 für das Hauptstudium vorgesehen sind. 15 Leistungspunkte( 10 SWS) können nach freier Wahl studiert werden. Für das Nebenfach Soziologie beträgt der Gesamtumfang 54 Leistungspunkte( 34 SWS), von denen 27 für das Grund- und 27 für das Hauptstudium vorgesehen sind.
§ 4
Ziele des Studiums
( 1) Das Studium der Soziologie dient dem Verstehen, dem Vergleich und der Anwendung soziologischer Theorien und Methoden auf Gesellschaften und ihre Teilbereiche und zielt darauf ab, entsprechende Handlungs- und Entscheidungskompetenz auszubilden.
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