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(2003) 7
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Ordnung für das Magisterstudium Soziologie an der Universität Potsdam

Vom 14. Februar 2003

durch diese Ordnung nicht vorgenommen werden, sie können sich jedoch aus den Ordnungen der beabsichtigten Kopplungsfächer ergeben, so dass in jedem Fall eine Studienberatung erforderlich ist.

Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenbur­gischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 129), geändert durch Artikel 2 des Geset­zes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 14. Feb­ruar 2003 folgende Ordnung für den Magisterstu­diengang Soziologie erlassen: ³

Inhaltsverzeichnis

Geltungsbereich

Zulassungsvoraussetzungen

Studienaufbau

Ziele des Studiums

ESS ESS ES eas eas cas ESS

12345678

Studienfachberatung

Vermittlungsformen

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Es gelten die für die Einschreibung an einer Universität( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) üblichen Voraussetzun­gen.

( 2) Das Studium der Soziologie setzt englische Sprachkenntnisse voraus. Studierende müssen sich Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Ni­veau Abitur Leistungsstufe bzw. Unicert III bzw. von TOEFL( 250 Punkte) bis zum Beginn des Hauptstudiums angeeignet haben. Dafür erforder­liche Lehrveranstaltungen sind als Leistungen unter ,, freies Studium" anrechenbar. Die Kenntnis einer weiteren Fremdsprache ist ausdrücklich erwünscht.

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§7

Leistungspunkte

§ 8

Studienbegleitende Prüfungsleistungen und

der Leistungserfassungsprozess

§ 3

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 1

Belegung von Lehrveranstaltungen Inhalte des Grundstudiums

Umfang, Form und Note der Zwischenprü­fung

Inhalte des Hauptstudiums

Umfang, Form und Note der Magisterprü­fung

Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Geltungsbereich

( 1) Auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung ( MPO) der Universität Potsdam vom 11. November 1999 regelt diese Ordnung Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums der Soziologie im Studiengang Magis­ter Artium an der Universität Potsdam sowie den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprü­fung im ersten und zweiten Hauptfach sowie im Ne­benfach.

( 2) Im Rahmen des Magisterstudiengangs kann das Fach Soziologie als Hauptfach und als Nebenfach studiert werden. Die Kombination zweier Hauptfä­cher ist möglich. Wird Soziologie als Hauptfach ge­wählt, ist Politikwissenschaft als zweites Hauptfach, nicht jedoch als Nebenfach ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen über die Kombinierbarkeit sollen

3 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 17. April

2003

Studienaufbau

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudi­um von vier Semestern, das mit der Zwischenprü­fung abschließt, und das Hauptstudium von fünf Semestern, das die Zeit für die Anfertigung der Magisterarbeit mit einschließt.

( 3) Der Gesamtumfang aller für den erforderli­chen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Hauptfach 120 Leistungspunkte( 80 SWS). Davon sind 105 Leis­tungspunkte( 70 SWS) dem Studium der Soziolo­gie zugeordnet, von denen wiederum 54 für das Grund- und 51 für das Hauptstudium vorgesehen sind. 15 Leistungspunkte( 10 SWS) können nach freier Wahl studiert werden. Für das Nebenfach Soziologie beträgt der Gesamtumfang 54 Leis­tungspunkte( 34 SWS), von denen 27 für das Grund- und 27 für das Hauptstudium vorgesehen sind.

§ 4

Ziele des Studiums

( 1) Das Studium der Soziologie dient dem Verste­hen, dem Vergleich und der Anwendung soziolo­gischer Theorien und Methoden auf Gesellschaf­ten und ihre Teilbereiche und zielt darauf ab, entsprechende Handlungs- und Entscheidungs­kompetenz auszubilden.

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