Heft 
(2003) 7
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( 2) Im Studium werden Techniken des wissenschaftli­chen Arbeitens erworben, disziplinäre theoretische Perspektiven und interdisziplinäre Denk- und Lö­sungsansätze für soziale Problemstellungen vermittelt und Methoden der empirischen Sozialforschung an­wendungsorientiert vorgestellt und geübt.

( 3) Die Studierenden sollen durch das Studium der Soziologie befähigt werden, Themen der Sozialfor­schung im Rahmen eigenständiger Untersuchungen zu bearbeiten und berufsqualifizierende Kompetenzen entsprechend den gewählten Anwendungsfeldern in Wissenschaft und Praxis zu erwerben.

§ 5

Studienfachberatung

( 1) Studierende sollten zu Beginn ihres Studiums eine Studienfachberatung aufsuchen, die in Fragen der Fächerkombination hilft. Der Besuch einer Studien­fachberatung im dritten Fachsemester ist obligato­risch. In dieser Beratung soll u. a. die künftige Schwerpunktsetzung im Hauptstudium erörtert wer­

den.

( 2) Ergänzend zur Studienfachberatung steht ein tabellarischer Studienplan zur Verfügung, der Orien­tierungsmuster und Empfehlungen zur selbständigen Gestaltung des Studiums bereithält.

§ 6

Vermittlungsformen

( 1) Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorle­sungen, Seminaren, Lehrforschungsprojekten, Übun­gen und Kolloquien statt.

Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Be­such einer Vorlesung ist eine ergänzende Paral­lellektüre unbedingt notwendig. Eine Vorlesung kann durch ergänzende Seminare bzw. seminaris­tische Anteile begleitet werden, die den Studie­renden zur selbständigen Verarbeitung des Stof­fes und zu seiner Anwendung anregen sollen.

Die Seminare dienen grundsätzlich der diskursi­ven Erarbeitung bestimmter Themen. Die Studie­renden sollen dazu befähigt werden, selbständig die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten For­schung nach wissenschaftlichen Kriterien spezi­fizieren, systematisch entfalten und methodisch bearbeiten zu können.

Die Lehrforschungsprojekte umfassen zwei Se­mester( 6 SWS). Der Gegenstand von Lehrfor­

schungsprojekten ist die Durchführung empi­rischer Studien. Dabei werden ausgehend von der Erarbeitung der Fragestellung, über die Erhebung empirischer Daten bzw. empiri­schen Materials, deren Auswertung bzw. In­terpretation, bis hin zur Formulierung von Forschungsergebnissen, alle wichtigen Schrit­te eines empirischen Forschungsprojektes ge­übt.

Die Kolloquien sind Lehrveranstaltungen, die ihr Ziel nicht nur in der diskursiven Erschlie­Bung wissenschaftlicher Fragestellungen im Seminarverlauf finden, sondern außerdem auf Mitvollziehen von Forschungsprozessen und eigene Forschungsaktivität der Studierenden abzielen. Sie sollten in dem Teilgebiet belegt werden, in dem die Studierenden eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Hinblick auf die Abschlussprüfung beabsichtigen.

( 2) In begründeten Fällen können Seminare als Blockseminare( auch als Ganztagsseminare oder Wochenendseminare) durchgeführt werden. Diese besondere Durchführungsart von Seminaren ergibt sich, wenn Gäste aus anderen Universitäten damit beauftragt werden oder sich aus dem Inhalt der Seminare eine Blockbildung mit dazwischenlie­genden Phasen der Diskussionsvorbereitung und Gruppenarbeit empfiehlt.

( 3) Das Berufspraktikum stellt ein wesentliches berufsqualifizierendes Element des Magisterstudi­ums Soziologie dar. Es ist im Hauptstudium über zwei bis drei Monate zu absolvieren und soll zur realistischen Einschätzung der Arbeitsmöglichkei­ten( Arbeitspraxis, Arbeitserwartungen und Ar­beitsbedingungen) bei den Studierenden führen, vertiefte Kenntnisse über Organisation und Ar­beitsweise eines Berufsfeldes vermitteln, Anwen­dungsmöglichkeiten der im Studium erworbenen fachspezifischen Qualifikation erproben, den Erwerb extrafunktionaler Qualifikationen( vor allem interdisziplinäre Koordinations- und Kom­munikationsfähigkeit, Überzeugungsvermögen,

Sensibilität für Probleme der Praxis, Entschei­dungsfähigkeit etc.) erweitern, die Präferenz pra­xisnaher Fragestellungen fördern, die üblichen Schwierigkeiten beim Eintritt in das Berufsleben ( ,, Praxisschock") unmittelbar und mittelbar ver­meiden helfen. In Abstimmung mit dem Prakti­kumsbeauftragten der Fakultät wählen die Studie­renden eigenverantwortlich ihr Praktikumsfeld.

§ 7

Leistungspunkte

( 1) Leistungspunkte( LP) sind zählbare Einheiten zur Darstellung erbrachter zeugnisrelevanter Leis­

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