( 2) Im Studium werden Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens erworben, disziplinäre theoretische Perspektiven und interdisziplinäre Denk- und Lösungsansätze für soziale Problemstellungen vermittelt und Methoden der empirischen Sozialforschung anwendungsorientiert vorgestellt und geübt.
( 3) Die Studierenden sollen durch das Studium der Soziologie befähigt werden, Themen der Sozialforschung im Rahmen eigenständiger Untersuchungen zu bearbeiten und berufsqualifizierende Kompetenzen entsprechend den gewählten Anwendungsfeldern in Wissenschaft und Praxis zu erwerben.
§ 5
Studienfachberatung
( 1) Studierende sollten zu Beginn ihres Studiums eine Studienfachberatung aufsuchen, die in Fragen der Fächerkombination hilft. Der Besuch einer Studienfachberatung im dritten Fachsemester ist obligatorisch. In dieser Beratung soll u. a. die künftige Schwerpunktsetzung im Hauptstudium erörtert wer
den.
( 2) Ergänzend zur Studienfachberatung steht ein tabellarischer Studienplan zur Verfügung, der Orientierungsmuster und Empfehlungen zur selbständigen Gestaltung des Studiums bereithält.
§ 6
Vermittlungsformen
( 1) Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Lehrforschungsprojekten, Übungen und Kolloquien statt.
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Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Eine Vorlesung kann durch ergänzende Seminare bzw. seminaristische Anteile begleitet werden, die den Studierenden zur selbständigen Verarbeitung des Stoffes und zu seiner Anwendung anregen sollen.
Die Seminare dienen grundsätzlich der diskursiven Erarbeitung bestimmter Themen. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, selbständig die für die jeweilige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der relevanten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien spezifizieren, systematisch entfalten und methodisch bearbeiten zu können.
Die Lehrforschungsprojekte umfassen zwei Semester( 6 SWS). Der Gegenstand von Lehrfor
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schungsprojekten ist die Durchführung empirischer Studien. Dabei werden ausgehend von der Erarbeitung der Fragestellung, über die Erhebung empirischer Daten bzw. empirischen Materials, deren Auswertung bzw. Interpretation, bis hin zur Formulierung von Forschungsergebnissen, alle wichtigen Schritte eines empirischen Forschungsprojektes geübt.
Die Kolloquien sind Lehrveranstaltungen, die ihr Ziel nicht nur in der diskursiven ErschlieBung wissenschaftlicher Fragestellungen im Seminarverlauf finden, sondern außerdem auf Mitvollziehen von Forschungsprozessen und eigene Forschungsaktivität der Studierenden abzielen. Sie sollten in dem Teilgebiet belegt werden, in dem die Studierenden eine eigene wissenschaftliche Arbeit im Hinblick auf die Abschlussprüfung beabsichtigen.
( 2) In begründeten Fällen können Seminare als Blockseminare( auch als Ganztagsseminare oder Wochenendseminare) durchgeführt werden. Diese besondere Durchführungsart von Seminaren ergibt sich, wenn Gäste aus anderen Universitäten damit beauftragt werden oder sich aus dem Inhalt der Seminare eine Blockbildung mit dazwischenliegenden Phasen der Diskussionsvorbereitung und Gruppenarbeit empfiehlt.
( 3) Das Berufspraktikum stellt ein wesentliches berufsqualifizierendes Element des Magisterstudiums Soziologie dar. Es ist im Hauptstudium über zwei bis drei Monate zu absolvieren und soll zur realistischen Einschätzung der Arbeitsmöglichkeiten( Arbeitspraxis, Arbeitserwartungen und Arbeitsbedingungen) bei den Studierenden führen, vertiefte Kenntnisse über Organisation und Arbeitsweise eines Berufsfeldes vermitteln, Anwendungsmöglichkeiten der im Studium erworbenen fachspezifischen Qualifikation erproben, den Erwerb extrafunktionaler Qualifikationen( vor allem interdisziplinäre Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungsvermögen,
Sensibilität für Probleme der Praxis, Entscheidungsfähigkeit etc.) erweitern, die Präferenz praxisnaher Fragestellungen fördern, die üblichen Schwierigkeiten beim Eintritt in das Berufsleben ( ,, Praxisschock") unmittelbar und mittelbar vermeiden helfen. In Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten der Fakultät wählen die Studierenden eigenverantwortlich ihr Praktikumsfeld.
§ 7
Leistungspunkte
( 1) Leistungspunkte( LP) sind zählbare Einheiten zur Darstellung erbrachter zeugnisrelevanter Leis
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