Heft 
(2003) 7
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Studienordnung für den gemeinsamen Master- Studiengang Internationale Bezie­hungen der Freien Universität Berlin, der Humboldt- Universität zu Berlin und der Universität Potsdam

Vom 29. Januar 2003

vom

Auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVB1. I S. 90), und der Prüfungsordnung für den ge­meinsamen Master- Studiengang Internationale Beziehungen der Freien Universität Berlin, der Humboldt- Universität zu Berlin und der Uni­versität Potsdam vom 29. Januar 2003 hat der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät am 29. Januar 2003 für die­sen Studiengang die folgende Studienordnung erlassen: 5

Inhaltsverzeichnis

§ 2 Ziele des Studiums

Das Studium im Master- Studiengang Internationa­le Beziehungen vermittelt vertiefte wissen­schaftliche und berufsqualifizierende Kenntnisse, d.h. Theorien, Empirie und Methoden in den In­ternationalen Beziehungen, sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wissenschaftlichem Arbeiten.

§3 Aufbau und Gliederung des Studiums

( 1) Der Master- Studiengang umfasst vier Basis­module gemäß§ 4 und vier Aufbaumodule gemäß § 5. Daneben ist die Teilnahme an einem die Mas­ter- Arbeit begleitenden Kolloquium verpflichtend.

( 2) Darüber hinaus haben Studierende ein Be­rufspraktikum gemäß§ 8 einschließlich eines begleitenden Kolloquiums und ggf. ein Auslands­studium gemäß§ 7 zu absolvieren.

( 3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unterrichtet der exemplarische Studienverlaufs­plan im Anhang 1 dieser Ordnung.

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Ziele des Studiums

§3

Aufbau und Gliederung des Studiums

§ 4

Basismodule

§ 4

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Aufbaumodule

§ 6

Lehr- und Studienformen

§ 7

Studium im Ausland

§ 8

Berufspraktikum

§ 9

In- Kraft- Treten

Anhänge:

Anhang 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan Anhang 2: Praktikumsrichtlinien

§ 1

Geltungsbereich

( 1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Auf­bau des Master- Studiengangs Internationale Be­ziehungen auf der Grundlage der Prüfungsord­nung für den Master- Studiengang Internationale Beziehungen vom 29. Januar 2003.

( 2) Der Master- Studiengang Internationale Be­ziehungen wird in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin und der Humboldt- Universität zu Berlin durchgeführt, die einen Master­Studiengang mit einer Studienordnung mit gleich­lautenden Regelungen zu Inhalt und Aufbau des Studiums und zu Anforderungen und Verfahren der Prüfungsleistungen eingerichtet haben.

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 15. Mai 2003

Basismodule

( 1) Die vier Basismodule gemäß Abs. 2 bis 5 entsprechen den vier Kernbereichen im Master­Studiengang Internationale Beziehungen. Die Lehr- und Lernformen in allen vier Modulen sind Vorlesungen und Kernseminare.

( 2) Modul Internationale Institutionen und transnationale Politik":

Internationale Institutionen- im Sinne von Sym­bolen, Regeln, Normen, Konventionen, Regimen oder Organisationen- konstituieren Ordnung und Kooperation in den internationalen Beziehungen. Neben Staaten wirken Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft in internationalen Institutionen mit. In diesem Kernbereich werden die empirischen Erscheinungsformen von internationalen Instituti­onen und transnationaler Politik sowie die Theo­rien zu deren Funktionstätigkeit behandelt.

( 3) Modul ,, Internationale Wirtschaftsbeziehun­gen und politische Ökonomie":

Grenzüberschreitende wirtschaftliche Interaktio­nen begründen fundamentale Interdependenzen, die starke Rückwirkungen auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben. In diesem Kernbereich werden Prozesse der Entwicklung/ Unterentwick­lung, der wirtschaftlichen Globalisierung und die globalen Steuerungsprobleme in Wirtschaft, Um­welt und anderen Politikbereichen außerhalb der

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