Studienordnung für den gemeinsamen Master- Studiengang Internationale Beziehungen der Freien Universität Berlin, der Humboldt- Universität zu Berlin und der Universität Potsdam
Vom 29. Januar 2003
vom
Auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVB1. I S. 90), und der Prüfungsordnung für den gemeinsamen Master- Studiengang Internationale Beziehungen der Freien Universität Berlin, der Humboldt- Universität zu Berlin und der Universität Potsdam vom 29. Januar 2003 hat der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät am 29. Januar 2003 für diesen Studiengang die folgende Studienordnung erlassen: 5
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Ziele des Studiums
Das Studium im Master- Studiengang Internationale Beziehungen vermittelt vertiefte wissenschaftliche und berufsqualifizierende Kenntnisse, d.h. Theorien, Empirie und Methoden in den Internationalen Beziehungen, sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu wissenschaftlichem Arbeiten.
§3 Aufbau und Gliederung des Studiums
( 1) Der Master- Studiengang umfasst vier Basismodule gemäß§ 4 und vier Aufbaumodule gemäß § 5. Daneben ist die Teilnahme an einem die Master- Arbeit begleitenden Kolloquium verpflichtend.
( 2) Darüber hinaus haben Studierende ein Berufspraktikum gemäß§ 8 einschließlich eines begleitenden Kolloquiums und ggf. ein Auslandsstudium gemäß§ 7 zu absolvieren.
( 3) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums unterrichtet der exemplarische Studienverlaufsplan im Anhang 1 dieser Ordnung.
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Ziele des Studiums
§3
Aufbau und Gliederung des Studiums
§ 4
Basismodule
§ 4
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Aufbaumodule
§ 6
Lehr- und Studienformen
§ 7
Studium im Ausland
§ 8
Berufspraktikum
§ 9
In- Kraft- Treten
Anhänge:
Anhang 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan Anhang 2: Praktikumsrichtlinien
§ 1
Geltungsbereich
( 1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Master- Studiengangs Internationale Beziehungen auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Master- Studiengang Internationale Beziehungen vom 29. Januar 2003.
( 2) Der Master- Studiengang Internationale Beziehungen wird in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin und der Humboldt- Universität zu Berlin durchgeführt, die einen MasterStudiengang mit einer Studienordnung mit gleichlautenden Regelungen zu Inhalt und Aufbau des Studiums und zu Anforderungen und Verfahren der Prüfungsleistungen eingerichtet haben.
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 15. Mai 2003
Basismodule
( 1) Die vier Basismodule gemäß Abs. 2 bis 5 entsprechen den vier Kernbereichen im MasterStudiengang Internationale Beziehungen. Die Lehr- und Lernformen in allen vier Modulen sind Vorlesungen und Kernseminare.
( 2) Modul„ Internationale Institutionen und transnationale Politik":
Internationale Institutionen- im Sinne von Symbolen, Regeln, Normen, Konventionen, Regimen oder Organisationen- konstituieren Ordnung und Kooperation in den internationalen Beziehungen. Neben Staaten wirken Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft in internationalen Institutionen mit. In diesem Kernbereich werden die empirischen Erscheinungsformen von internationalen Institutionen und transnationaler Politik sowie die Theorien zu deren Funktionstätigkeit behandelt.
( 3) Modul ,, Internationale Wirtschaftsbeziehungen und politische Ökonomie":
Grenzüberschreitende wirtschaftliche Interaktionen begründen fundamentale Interdependenzen, die starke Rückwirkungen auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben. In diesem Kernbereich werden Prozesse der Entwicklung/ Unterentwicklung, der wirtschaftlichen Globalisierung und die globalen Steuerungsprobleme in Wirtschaft, Umwelt und anderen Politikbereichen außerhalb der
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