Anhang 2
Praktikumsrichtlinien
Studierende des Master- Studiengangs Internationale Beziehungen absolvieren gemäß§ 8 der Studienordnung ein dem Studium förderliches dreimonatiges Vollzeitpraktikum. Das Praktikum soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufsund Tätigkeitsfelder eröffnen, sie mit den Anforderungen und Problemzusammenhängen in der Praxis konfrontieren und die Einübung, Überprüfung und Ergänzung der bisherigen im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen. Damit üben die Praktika eine wichtige Orientierungsfunktion für eine realitätsgerechte Ausrichtung des Master- Studiengangs sowie die spätere Berufswahl aus. Eine Aufteilung des Praktikums in inhaltlich sinnvolle Abschnitte von mindestens vier Wochen ist möglich. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Zeit einer anderen gleichwertigen praktischen Tätigkeit als Praktikum anerkennen. Eine studienrelevante Berufsausbildung gilt als äquivalent für das Praktikum. Die Anerkennung einer Berufsausbildung erfolgt durch Vorlage des Ausbildungszeugnisses beim Prüfungsausschuss( die Abfassung eines Praktikumsberichtes ist hier nicht erforderlich).
Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt dem/ der Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen geben der/ die Praktikumsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und die Lehrenden im MasterStudiengang Internationale Beziehungen dem/ der Studierenden Beratung und Hilfestellung. Die Lehrenden im Master- Studiengang Internationale Beziehungen bemühen sich in Zusammenarbeit mit dem/ der Praktikumsbeauftragten um die ErschlieBung geeigneter Plätze sowie um die Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kontakte mit den Organisationen und Institutionen, die diese zur Verfügung stellen.
Die Tätigkeiten während des Praktikums sollen sich nicht auf das bloße Kennen lernen und die passive Beobachtung von Arbeitsbereichen beschränken. Vielmehr kommt es darauf an, dass die Praktikanten/ Innen nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit mit konkreten Aufgabenstellungen betraut werden, damit sie sich mit den tatsächlichen Arbeitsweisen und-abläufen der jeweiligen Organisationen oder Institutionen vertraut machen können. Es ist wünschenswert, dass die Praktikanten/ Innen nach einer Einführung in die Aufgaben und Inhalte ihrer Arbeit fachlich und persönlich so in das Organisationsgefüge und die Arbeitsstrukturen integriert werden, dass sie im Rahmen ihres Arbeitszusammen
hangs teilweise selbstständige und eigenverantwortliche Arbeiten zu übernehmen vermögen. Es soll versucht werden, in der jeweiligen Organisation oder Institution Kontaktpersonen zu gewinnen.
Über ihre Tätigkeiten, Erfahrungen und Probleme während des Praktikums fertigen die Studierenden einen Praktikumsbericht an. Die Berichte sollen für die Tätigkeit der Lehrenden und des/ der Praktikumsbeauftragten als Orientierung dienen.
Praktikumsberichte sind spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Praktikums bei dem/ der Praktikumsbeauftragen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abzugeben. Der/ die Praktikumsbeauftragte bescheinigt die Teilnahme an einem Praktikum nach Prüfung der folgenden Nachweise:
Nachweis der Ableistung eines dreimonatigen Vollzeitpraktikums( 38,5 Stunden wöchentlich ( aw entsprechen einem Vollzeitpraktikum). Werden weniger Stunden in der Woche abgeleistet, wird die Praktikumsdauer entsprechend auf die Wochenarbeitsstunden umgerechnet. Die wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden müssen vom Praktikumsgeber im entsprechenden Arbeitszeugnis bescheinigt werden. Falls vom Praktikumsgeber während des Praktikums Urlaub gewährt wird, wird dieser nicht auf die Praktikumszeit angerechnet. Gleiches gilt für Fehlzeiten aus anderen Gründen.
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Tätigkeitsbescheinigung des Praktikumsgebers mit Angaben über Dauer, Arbeitszeit und Tätigkeitsmerkmale,
in Form und Inhalt sachgerechter Praktikumsbericht.
Diese Bescheinigung ist bei der Meldung zum Studienabschluss vorzulegen( vgl.§ 10 Abs. 1 Buchstabe( b) der Prüfungsordnung). Entscheidungen nach diesen Praktikumsrichtlinien trifft der/ die Praktikumsbeauftragte, im Zweifelsfall der/ die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Gegen diese Entscheidungen ist die Beschwerde beim Dekan/ bei der Dekanin möglich.
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