diengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik durchgeführten Prüfungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik befindet, kann die Diplomprüfung längstens bis zum 31. März 2010 nach den bei der Aufnahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften ⚫ablegen.
§ 20
In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2009/2010 treten für die Studierenden des Diplomstudienganges Allgemeine und Theoretische Linguistik die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik an der Universität Potsdam vom 13. März 1997, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen( AmBek) der Universität Potsdam Nr. 1/00, S. 6, außer Kraft.
Studienordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Linguistik an der Universität Potsdam
Vom 18. Juli 2002
Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 18. Juli 2002 folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang Linguistik³ beschlossen.
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung der Bachelor- und Masterstudiengänge Linguistik vom 23. Mai 2002 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für die Bachelor- und Masterstudiengänge Linguistik an der Universität Potsdam.
Inhaltsverzeichnis
I.
§ 1
Allgemeiner Teil Module
§2 Frei Wählbare Studiumsanteile
II. Module, Lehrveranstaltungen
§ 5 Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen
§ 6
Lehrveranstaltungen
§ 7 Selbststudium, Zusätzliche Studienangebote Zulassung zu Einzelnen Lehrveranstaltungen
§ 8
§9 Bestätigung von Studienleistungen
§ 10 Auslandsaufenthalt
III. Bachelorstudium
gram")
(" Undergraduate Pro
§ 11 Ziele des Bachelorstudiums
§ 12 Studienvoraussetzungen
§ 13 Studienbeginn, Regelstudienzeit und Studienumfang
§ 14 Struktur des Studiums
§ 15 Einführungen
§ 16 Erweiterungen
§ 17 Vertiefungen
§ 18 Voraussetzungen für die Graduierung
IV. Masterstudium(" Graduate Program")
§ 19 Ziel des masterstudiums
§ 20 Zeitpunkt des Regulären Studienbeginns
§ 21 Zulassungsantrag
§ 22 Zulassungskommission
§ 23 Gliederung des Masterstudiums
§ 24 Zeitlicher Aufbau des Masterstudiums
§ 25 Voraussetzungen für die Graduierung
V.
Schlussbestimmungen
§ 26 Studienfachberatung
§ 27 Geltungsbereich
§ 28 Übergangsbestimmungen
§ 29 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlage 1 Organisation des Studienablaufs( Ein Bespiel)
Anlage 2 Inhalte der einzelnen Linguistik- Module
Teil 1 Allgemeiner Teil
Das Studium gliedert sich in verschiedene Module( vgl. Teil 1§ 1 sowie Teil 2§§ 4-5). Ein Modul bezeichnet eine Reihe von Vorlesungen und Seminaren, die inhaltlich eng zusammenhängen und insgesamt eine solide Einführung oder Spezialisierung in einem Forschungsbereich geben( vgl. Teil 3§§ 14-18; Teil 4§ 23). Das Studium gliedert sich in Pflichtmodule und frei wählbare Module.
§ 1
Module
§3 Module, Lehrveranstaltungen
§ 4 Inhalt der Module
3
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 21.
Februar 2003
Es werden die folgenden zehn Module der Linguistik unterschieden:
Phonetik/ Phonologie
Syntax
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