Heft 
(2003) 8
Seite
97
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diengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik durchgeführten Prüfungen wird durch das In- Kraft- Treten dieser Ordnung nicht berührt. Wer sich bei In- Kraft- Treten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik befindet, kann die Diplomprüfung längs­tens bis zum 31. März 2010 nach den bei der Auf­nahme des Studiums geltenden Rechtsvorschriften ⚫ablegen.

§ 20

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

( 1) Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachun­gen der Universität Potsdam in Kraft.

( 2) Mit Ablauf des Wintersemesters 2009/2010 treten für die Studierenden des Diplomstudienganges Allgemeine und Theoretische Linguistik die Beson­deren Prüfungsbestimmungen für die Diplomstudien­gänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik an der Universität Potsdam vom 13. März 1997, veröffentlicht in den Amtlichen Be­kanntmachungen( AmBek) der Universität Potsdam Nr. 1/00, S. 6, außer Kraft.

Studienordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge Linguistik an der Uni­versität Potsdam

Vom 18. Juli 2002

Der Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakul­tät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschul­gesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), am 18. Juli 2002 folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang Linguistik³ beschlossen.

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung der Bachelor- und Masterstudien­gänge Linguistik vom 23. Mai 2002 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für die Bache­lor- und Masterstudiengänge Linguistik an der Uni­versität Potsdam.

Inhaltsverzeichnis

I.

§ 1

Allgemeiner Teil Module

§2 Frei Wählbare Studiumsanteile

II. Module, Lehrveranstaltungen

§ 5 Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen

§ 6

Lehrveranstaltungen

§ 7 Selbststudium, Zusätzliche Studienangebote Zulassung zu Einzelnen Lehrveranstaltun­gen

§ 8

§9 Bestätigung von Studienleistungen

§ 10 Auslandsaufenthalt

III. Bachelorstudium

gram")

(" Undergraduate Pro­

§ 11 Ziele des Bachelorstudiums

§ 12 Studienvoraussetzungen

§ 13 Studienbeginn, Regelstudienzeit und Stu­dienumfang

§ 14 Struktur des Studiums

§ 15 Einführungen

§ 16 Erweiterungen

§ 17 Vertiefungen

§ 18 Voraussetzungen für die Graduierung

IV. Masterstudium(" Graduate Program")

§ 19 Ziel des masterstudiums

§ 20 Zeitpunkt des Regulären Studienbeginns

§ 21 Zulassungsantrag

§ 22 Zulassungskommission

§ 23 Gliederung des Masterstudiums

§ 24 Zeitlicher Aufbau des Masterstudiums

§ 25 Voraussetzungen für die Graduierung

V.

Schlussbestimmungen

§ 26 Studienfachberatung

§ 27 Geltungsbereich

§ 28 Übergangsbestimmungen

§ 29 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1 Organisation des Studienablaufs( Ein Bespiel)

Anlage 2 Inhalte der einzelnen Linguistik- Module

Teil 1 Allgemeiner Teil

Das Studium gliedert sich in verschiedene Modu­le( vgl. Teil 1§ 1 sowie Teil 2§§ 4-5). Ein Modul bezeichnet eine Reihe von Vorlesungen und Se­minaren, die inhaltlich eng zusammenhängen und insgesamt eine solide Einführung oder Speziali­sierung in einem Forschungsbereich geben( vgl. Teil 3§§ 14-18; Teil 4§ 23). Das Studium glie­dert sich in Pflichtmodule und frei wählbare Mo­dule.

§ 1

Module

§3 Module, Lehrveranstaltungen

§ 4 Inhalt der Module

3

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 21.

Februar 2003

Es werden die folgenden zehn Module der Lingu­istik unterschieden:

Phonetik/ Phonologie

Syntax

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