Heft 
(2003) 8
Seite
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10. Computerlinguistik

§5

Parsing

Mathematische Linguistik

Techniken der Semantikkonstruktion Wissensrepräsentation

Statistische Methoden der

edrock Sprachverarbeitung

Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen

Typischerweise sind einem Modul mehrere Lehrveranstaltungen oder Themen zugeordnet. Die jeweils aktuellen Module werden in der Studienberatungsinformation des Instituts für Linguistik zusammengestellt; dort wird auch eine Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Modulen vorgenommen.

§ 6

Lehrveranstaltungen

Zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten werden folgende Veranstaltungsformen angeboten:

Vorlesungen( VL)

Vorlesungen mit unbegrenzter Teilnehmerzahl dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse eines Teilbereiches des Faches. Sie sollen die Verbindung dieses Berei­ches mit weiteren( außer-) linguistischen Forschungs­feldern deutlich machen und somit eine Orientierung für spezialisiertere Lehre bieten.

Pro-/ Hauptseminare( PS/ HS) Pro-/ Hauptseminare sollen die vertiefende Erarbei­tung wissenschaftlicher Problemstellungen ermögli­chen. Seminare dienen der exemplarischen Einarbei­tung in Theorien und Methoden sprachwissenschaft­licher Praxis und Forschung anhand überschaubarer Fragestellungen.

Übungen( Ü)

Übungen( Ü) dienen vor allem dem Erwerb methodi­scher und praktischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und unter Supervision geübt werden. Es sind Aufga­ben unter Anleitung so zu bearbeiten, dass dabei der Umgang mit sprachwissenschaftlicher Forschungs­methodik geübt wird.

§ 7

Selbststudium, zusätzliche Studienange­

bote

( 1) Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohle­nen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachberei­tung der angebotenen Themen durch z.B. Literatur­studium, Diskussion in Studentengruppen ist daher erforderlich. Besonders für einführende und Fertig­

keiten vermittelnde Lehrveranstaltungen wird empfohlen, den jeweiligen Stoff in Studiengrup­pen unter Anleitung von Tutoren zu vertiefen.

( 2) Das Studium der Linguistik verlangt ein Ver­ständnis der Arbeitsweisen von Nach­barwissenschaften. Den Studierenden wird des­halb empfohlen, Lehrangebote von Nachbardis­ziplinen, wie z. B. Informatik, Mathematik, Psy­chologie, Philosophie etc. zur Erweiterung ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nut­zen. Darüber hinaus wird empfohlen, im Laufe des Studiums an Fachkongressen in den Berei­chen Sprachwissenschaft und anderen benachbar­ten Disziplinen teilzunehmen.

§ 8

Zulassung zu einzelnen Lehrveranstal­tungen

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Studienordnung abhängig ge­macht werden. Bei der Ankündigung einer Lehr­veranstaltung wird im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen, welchem Modul bzw. welchen Modulen die jeweilige Veranstaltung zugewiesen wird und ob es sich beim jeweiligen Modul um ein Erweiterungs- oder ein Vertiefungsmodul handelt.

§ 9

Bestätigung von Studienleistungen

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Die Bestätigung von Studienleistungen erfolgt durch benotete Leistungsnachweise unter der Angabe der erreichten Leistungspunkte. Leis­tungsnachweise können durch die Abfassung eines Referates, durch eine Klausur, durch Übun­gen oder einen spezifischen Arbeitsbericht er­bracht werden. Art, Umfang und Anforderungen des jeweils geforderten Nachweises werden vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

§ 10

Auslandsaufenthalt

( 1) Leistungsnachweise können auch im Ausland erworben werden. Ein Auslandssemester wird dringend empfohlen.

( 2) Die typische Dauer eines Auslandsaufenthalts beträgt sechs Monate( 1 Semester).

( 3) In einem Auslandssemester sammeln die Stu­dierenden ECTS-( European Credit Transfer Sys­tem)-Punkte in der Größenordnung von 30 Punk­ten, die dann in Absprache mit der Studienbera­tung den jeweiligen Modulen zugeordnet werden.

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Siehe§ 7 Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstu­diengänge Linguistik an der Universität Potsdam

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