§ 11
Bachelorstudium( ,, Undergraduate Program")
Ziele des Bachelorstudiums
( 1) Der akademische Grad Bachelor of Science in Linguistik stellt einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss dar. Durch diesen Abschluss wird festgestellt, dass der/ die Kandidat/ in die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, grundlegende Methoden und Erkenntnisse der Linguistik anzuwenden und die für den frühen Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse in einem Schwerpunkt der Linguistik erworben hat. Die Lehrinhalte konzentrieren sich auf wissenschaftliche und praktische Grundlagen des
Faches.
( 2) Theorien und Methoden der Allgemeinen Sprachwissenschaft( Linguistik) werden von anderen Wissenschaften beeinflusst. Daher ist es wichtig, dass die Studierenden während des Studiums auch Kenntnisse aus anderen Disziplinen( wie z. B. Informatik, Mathematik, Psychologie oder Philosophie) erwerben.
§ 12 Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für das Studium der Linguistik an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 30 Abs. 3 BbgHG.
§ 13
Studienbeginn, Regelstudienzeit und Studienumfang
( 1) Die Zulassung zum Studium erfolgt nur zum Wintersemester.
Struktur des Studiums
§ 14 ( 1) Das Studium umfasst eine Anzahl von Pflichtund Wahlpflichtveranstaltungen aus den Bereichen Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft und den verschiedenen Modulen der Nachbardisziplinen.
( 2) Das Studium wird in drei verschiedene Phasen gegliedert: Einführung, Erweiterung und Vertiefung.
( 3) Die Seminare der Erweiterungs- und Vertiefungsphasen werden je nach Leistung bewertet.
( 4) Ein Modul der Vertiefungsphase kann nur in Kombination mit einem Modul der Erweiterungsphase studiert werden.
§ 15
Einführungen
( 1) In den Einführungsveranstaltungen erwerben die Studierenden die für das weitere Studium erforderlichen Grundkenntnisse in verschiedenen Bereichen der Allgemeinen Sprachwissenschaft, d.h. in theoretischer Linguistik, Computerlinguistik, Psycholinguistik und Neurolinguistik. Vorgesehen sind auch Kurse, die eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Statistik
geben.
( 2) Die Einführungskurse müssen bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich absolviert werden.
( 3) Die Anzahl der in den Einführungskursen zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 36.
( 4) Die Einführungsphase( E) umfasst die folgenden Pflichtveranstaltungen:
E 1
Einführung in die Sprachwissenschaft ( 4 Leistungspunkte)
( 2) Zu Beginn des ersten Semesters findet eine Einführung in das Studium statt, die über Studienaufbau und Studieninhalte an der Hochschule informiert.
E2
Einführung in die Morphologie
E 3
E 4
( 3) Die Regelstudienzeit bis zum Bachelorabschluss beträgt einschließlich des Ablegens aller Prüfungen sechs Semester.
( 4) Der Studienumfang beträgt 120 SWS( d.h. durchschnittlich 20 SWS pro Semester Regelstudienzeit).
( 5) Diese Studienordnung sieht für das ordnungsgemäße Fachstudium vor, dass die Studierenden während der gesamten Studienzeit Leistungspunkte im Umfang von 180 erbringen.( Ein Jahr entspricht 60 ECTS- Punkten, ein Semester dem entsprechend 30.)
100
( 4 Leistungspunkte)
Einführung in die Computerlinguistik ( 4 Leistungspunkte)
Einführung in die Psycho- und Neurolinguistik( 4 Leistungspunkte)
E5 Einführung in die Logik
( 4 Leistungspunkte) E6 Einführung in die Phonetik/ Phonologie ( 4 Leistungspunkte)
6
Eine exemplarische Darstellung des Studienablaufs befindet sich in der Anlage 1.
Eine kurze Beschreibung der jeweiligen Inhalte der Einführungskurse befindet sich in der Anlage 2.