Heft 
(2003) 8
Seite
100
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§ 11

Bachelorstudium( ,, Undergraduate Pro­gram")

Ziele des Bachelorstudiums

( 1) Der akademische Grad Bachelor of Science in Linguistik stellt einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss dar. Durch diesen Ab­schluss wird festgestellt, dass der/ die Kandidat/ in die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, grundlegende Methoden und Erkenntnisse der Linguistik anzuwenden und die für den frühen Über­gang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse in einem Schwerpunkt der Linguistik erworben hat. Die Lehrinhalte konzentrieren sich auf wissenschaftliche und praktische Grundlagen des

Faches.

( 2) Theorien und Methoden der Allgemeinen Sprachwissenschaft( Linguistik) werden von anderen Wissenschaften beeinflusst. Daher ist es wichtig, dass die Studierenden während des Studiums auch Kennt­nisse aus anderen Disziplinen( wie z. B. Informatik, Mathematik, Psychologie oder Philosophie) erwer­ben.

§ 12 Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für das Studium der Linguistik an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulrei­fe oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zu­ständigen staatlichen Stelle als gleichwertig aner­kanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 30 Abs. 3 BbgHG.

§ 13

Studienbeginn, Regelstudienzeit und Stu­dienumfang

( 1) Die Zulassung zum Studium erfolgt nur zum Wintersemester.

Struktur des Studiums

§ 14 ( 1) Das Studium umfasst eine Anzahl von Pflicht­und Wahlpflichtveranstaltungen aus den Berei­chen Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft und den verschiedenen Modulen der Nachbar­disziplinen.

( 2) Das Studium wird in drei verschiedene Phasen gegliedert: Einführung, Erweiterung und Vertie­fung.

( 3) Die Seminare der Erweiterungs- und Vertie­fungsphasen werden je nach Leistung bewertet.

( 4) Ein Modul der Vertiefungsphase kann nur in Kombination mit einem Modul der Erwei­terungsphase studiert werden.

§ 15

Einführungen

( 1) In den Einführungsveranstaltungen erwerben die Studierenden die für das weitere Studium erforderlichen Grundkenntnisse in verschiedenen Bereichen der Allgemeinen Sprachwissenschaft, d.h. in theoretischer Linguistik, Computerlinguis­tik, Psycholinguistik und Neurolinguistik. Vorge­sehen sind auch Kurse, die eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Statistik

geben.

( 2) Die Einführungskurse müssen bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich absolviert werden.

( 3) Die Anzahl der in den Einführungskursen zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 36.

( 4) Die Einführungsphase( E) umfasst die folgen­den Pflichtveranstaltungen:

E 1

Einführung in die Sprachwissenschaft ( 4 Leistungspunkte)

( 2) Zu Beginn des ersten Semesters findet eine Ein­führung in das Studium statt, die über Studienaufbau und Studieninhalte an der Hochschule informiert.

E2

Einführung in die Morphologie

E 3

E 4

( 3) Die Regelstudienzeit bis zum Bachelorabschluss beträgt einschließlich des Ablegens aller Prüfungen sechs Semester.

( 4) Der Studienumfang beträgt 120 SWS( d.h. durch­schnittlich 20 SWS pro Semester Regelstudienzeit).

( 5) Diese Studienordnung sieht für das ordnungsge­mäße Fachstudium vor, dass die Studierenden wäh­rend der gesamten Studienzeit Leistungspunkte im Umfang von 180 erbringen.( Ein Jahr entspricht 60 ECTS- Punkten, ein Semester dem entsprechend 30.)

100

( 4 Leistungspunkte)

Einführung in die Computerlinguistik ( 4 Leistungspunkte)

Einführung in die Psycho- und Neurolin­guistik( 4 Leistungspunkte)

E5 Einführung in die Logik

( 4 Leistungspunkte) E6 Einführung in die Phonetik/ Phonologie ( 4 Leistungspunkte)

6

Eine exemplarische Darstellung des Studienablaufs befindet sich in der Anlage 1.

Eine kurze Beschreibung der jeweiligen Inhalte der Einfüh­rungskurse befindet sich in der Anlage 2.