Studienordnung für den postgradualen Studiengang
Master of Global Public Policy
Vom 11. Februar 2003
Auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2000( GVBl. I S. 90), und der Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Global Public Policy vom 11. Februar 2003 hat der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 11. Februar 2003 für diesen Studiengang die folgende Studienordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
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§ 1
§ 2
§3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
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Anhänge:
Geltungsbereich
Ziele des Studiengangs Zugangsvoraussetzungen
Studienberatung und Studienvorbereitung Regelstudienzeit und Studienumfang Inhaltliche Gliederung des Studiums Lehr- und Studienformen
Evaluierung und Qualitätskontrolle In- Kraft- Treten
Anhang 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan Anhang 2: Übersicht über die Studienbereiche
§ 1
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung Ziele, Inhalt und Aufbau des postgradualen Studiengangs Master of Global Public Policy an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
§ 2
Ziele des Studiengangs
( 1) Der postgraduale Studiengang Master of Global Public Policy soll die Studierenden auf der Basis der bereits vorhandenen wissenschaftlichen Qualifikationen befähigen, nationale Grenzen übersteigende Politikprobleme( Policy Problems) bilateraler, regionaler und globaler Art in den internationalen Beziehungen, deren Lösung die Zusammenarbeit von mehreren Staaten erfordert, theoretisch und methodisch fundiert zu analysieren, gegebenenfalls Lösungsansätze aufzuzeigen, und wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse selbständig anzuwenden. Damit soll der Studiengang den Studierenden die für eine beruf
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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 15. Mai 2003
liche Tätigkeit in diesem Bereich erforderlichen Fähigkeiten vermitteln.
( 2) Der Studiengang wird vollständig in englischer Sprache durchgeführt. Er richtet sich als " Mid- career" Programm insbesondere an inländische und ausländische Fach- und Führungskräfte sowohl aus dem öffentlichen als auch dem nichtöffentlichen Sektor.
( 3) Aufgrund der bestandenen Prüfungen wird der akademische Grad" Master of Global Public Policy" verliehen.
§3 Zugangsvoraussetzungen
( 1) Voraussetzungen zur Teilnahme am Studiengang Master of Global Public Policy sind: ( a) ein akademisches Studium mit dem Abschluss eines Bachelor of Arts oder einem mindestens gleichwertigen Abschluss,
( b) erste Berufserfahrungen im öffentlichen oder nichtöffentlichen Sektor,
( c) nachgewiesene gute englische Sprachkenntnisse entsprechend dem Test of English as Foreign Language( TOEFL) mit mindestens 230 ( computerbased) bzw. 570( paperbased) Punkten, dem International English Language Testing System( IELTS) mit mindestens 6,5 Punkten, dem Cambridge Certificate of Proficiency oder der Nachweis gleichwertiger Englischkenntnisse.
( 2) Der akademische Erstabschluss soll im Regelfall in einem wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fach erworben worden sein, eine schriftliche Abschlussarbeit( Thesis) enthalten und überdurchschnittlich( d.h. mit" gut" oder besser) bewertet sein. Bewerber/ innen mit einem abweichenden Erstabschluss können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie über Berufserfahrungen in Leitungsfunktionen verfügen.
( 3) Die Nachweise für die in Abs. 1 geforderten Voraussetzungen sind als Teil der Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
( 4) Über die Zulassung zum Studiengang Master of Global Public Policy entscheidet der Prüfungsausschuss.
( 5) Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber die Zahl der festgesetzten Studienplätze, so erstellt der Prüfungsausschuss eine Rangfolge nach der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage der einzureichenden Bewerbungsunterlagen sowie ggf. durchzuführender Interviews. Die Festlegung der Rangfolge berücksichtigt folgende Kriterien: Qualität des ausgefüllten Bewerberfragebo
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