( 2) Seminare dienen der vertiefenden Erarbeitung von theoretischen und empirischen Zusammenhängen in einem Sachbereich und verwenden systematische Fallstudien. Seminaristische Lehrformen haben Vor
rang.
( 3) Vorlesungen geben als eigener Lehrveranstaltungstyp oder als Teil seminaristischer Lehrveranstaltungen einen Überblick über die einschlägigen Theorien und empirischen Gegenstände in einem Sachbereich.
( 4) Trainings, die eigenständig oder auch als Teil eines Seminars durchgeführt werden können, dienen mittels Übungen, Gruppenarbeit, Rollenspielen und anderen geeigneten Formen der Aneignung und Erweiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten.
( 5) Exkursionen und die Summer School dienen der Vertiefung und Veranschaulichung des in den anderen Lehrveranstaltungen behandelten Stoffes und umfassen moderierte Expertengespräche, Gruppendiskussionen und Gruppenarbeit.
( 6) Kolloquien dienen der Vorbereitung oder Begleitung von Studien- und Prüfungsleistungen, zum Beispiel der Vorbereitung der Master- Arbeit( ThesisColloquium).
( 7) Geeignete Lehrveranstaltungen können als Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Dies gilt insbesondere für Lehrveranstaltungen des Ergänzungsbereichs wie zum Beispiel Exkursionen oder die Summer School.
§ 8 Evaluierung und Weiterentwicklung des Studiengangs
Die Lehrveranstaltungen und der Studiengang werden kontinuierlich evaluiert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei regelmäßigen Überprüfungen und bei der Weiterentwicklung des Studiengangs berücksichtigt.
§9 In- Kraft- Treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft
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