Heft 
(2004) 10
Seite
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b) Wahlbereich

aa) Bestrafungspraxis

1. Kriminologie II

Anwendung der Grundlagen der Kriminologie ( Kriminologie I) auf Deliktgruppen bzw. Täter­gruppen im Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstraf­recht: Ätiologie( ,, White- collar- criminality" Suther­lands und weitere Kriminalitätstheorien, Kriminali­sierungstheorien), Phänomenologie( Erscheinungs­formen der Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerdelin­quenz und Täterprofile), Pönologie( informelle und formelle Sozialkontrolle der Unternehmen, Indivi­dualkontrolle, Strafverfolgung, Verurteilung, Ab­sprachen, Verständigung, Schlichtung, Mediation) und Viktimologie( Täter- Opfer- Beziehung, Anzei­geverhalten, Schadenswiedergutmachung); Berück­sichtigung weiterer Delikt- bzw. Tätergruppen in Grundzügen: Organisierte Kriminalität, Medien­straftaten, Straftaten im Nebenstrafrecht und Ju­genddelinquenz

2. Kriminalpolitik und Sanktionen

Weite und enge Definition der Kriminalpolitik; Verhältnis der Kriminalpolitik zur Strafrechtsdog­matik, zum Schuldgrundsatz, zur Auslegung und zum Legalitätsprinzip; Kriminologie als Grundlage der Kriminalpolitik, Reformvorschläge und metho­dische Grundsätze der Strafgesetzgebung, Strafen, Maßregeln, sonstige Maßnahmen und ihre krimi­nalpolitischen Ziele, Strafzumessungsgrundsätze und Strafvollzug

3. Jugendstrafrecht

Kennzeichen der Kriminalität bei Kindern, Jugend­lichen und jungen Erwachsenen; Entstehungsge­schichte des Jugendstrafrechts in Deutschland; strafrechtliche Behandlung junger Krimineller in anderen europäischen Staaten; gesetzliche Grundla­gen des Jugendstrafrechts; Verhältnis des Jugend­strafrechts zum allgemeinen Strafrecht; allgemeiner Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts; Merk­male der Straftat eines Jugendlichen, insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendli­chen; Sanktionen des Jugendstrafrechts. Organe der Strafrechtspflege im Strafverfahren gegen Jugendli­che; Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche; Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende; Sanktionen gegen Heranwach­sende; Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Heranwachsende; Vollstreckung und Vollzug ju­gendstrafrechtlicher Sanktionen

bb) Strafrechtspraxis

1. Nebenstrafrecht

Ausländerstrafrecht,

Betäubungsmittelstrafrecht,

Verkehrsstrafrecht, Waffenstrafrecht, Wehrstraf­

recht

2. Medienstrafrecht

Grundzüge des allgemeinen Medienrechts; gesetzli­che Grundlagen des Medienstrafrechts; strafrechts­dogmatische Besonderheiten des Medienstrafrechts; strafrechtlicher Schutz gegen Rechtsgutverletzun­gen durch Medien( Verletzungen personen- und gemeinschaftsbezogener Rechtsgüter sowie Ver­mögensverletzungen durch Medien); strafrechtli­cher Schutz der Medien( Schutz der wirtschaftli­chen Grundlagen; Schutz der Meinungs-, Informa­tions- und Pressefreiheit; Schutz des geistigen Ei­gentums); Strafverfahren und Medien; Berichter­stattung über Straftaten und Strafverfahren; Straf­verfolgung und strafprozessuale Wahrheitsfindung mit Medien; strafprozessuale Zwangsmaßnahmen gegen Medien; Kriminalitätsprävention mit Medien 3. Strafverteidigung

Rechtsstellung des Strafverteidigers; Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhand­lung; Absprachen im Strafverfahren, Beweisan­tragsrecht; Revision in Strafsachen; Verteidigung in Strafvollstreckung und Strafvollzug; Grundzüge der Strafverteidigung im Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht

Schwerpunktbereich 4: Staat- Wirtschaft- Verwaltung

a) Pflichtbereich

1. Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsver­waltungsrecht I

Grundzüge des Wirtschaftsverfassungsrechts( Wirt­schaftsverfassung des Grundgesetzes, Verfassungs­prinzipien mit wirtschaftlichem Bezug, Grund­rechtsschutz wirtschaftlicher Betätigung, gemein­schaftsrechtliche Vorgaben), Allgemeines Wirt­schaftsverwaltungsrecht( Organisation der Wirt­schaftsverwaltung im Überblick, staatliche Ein­flussnahme auf die Wirtschaft, Wirtschaftsverwal­tungsakte und weitere Handlungsformen), aus dem Gewerberecht: Gewerbebegriff, Rechtsstellung und Pflichten des Gewerbetreibenden, Überwachungs­und Untersagungsregelungen für das nichterlaub­nisbedürftige Gewerbe

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