Heft 
Band 19
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Litzbarski& Litzbarski: Brutareale der Großtrappe in Westbrandenburg 65

Unsere Visionen von einer artenreichen Agrar­landschaft schienen Realität zu werden(LITZBARSKI 1995, LıtrzBARSKı& EIicHSTÄDT 1993, JASCHKE 1995), zumal sich die marktwirtschaftlich

ITZBARSKI&

bedingten Stilllegungsflächen zu Ökologisch wertvollen Standorten entwickelten(LiTzBARSKI et

al. 1993) und in der Politik immer wieder von der

Sicherung der Biodiversität gesprochen wurde. Ab Mitte der 1990er Jahre sorgten die stark

gewachsenen Bestände des Fuchses und die anhaltende Zunahme von Marderhund und Waschbär bei den Großtrappen und den ohnehin stark

Limikolen für derart hohe Gelege- und Küken­

bestandsgefährdeten wiesenbrütenden verluste, dass deren Nachwuchsraten auch auf

naturschutzfreundlich bewirtschafteten Flächen in der Regel keine bestandserhaltenden Werte mehr erreichten(LITZBARSKI 1998, LANGGEMACH& 2005, ‚ITZBARSKI 2008).

Zwar wurde die spezifische Situation in den

BELLEBAUM LITZBARSKI& Großtrappengebieten analysiert, auch Versuche zur verstärkten Bejagung wurden angeschoben. Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen sowie aus dem vom Landesumweltamt bestellten Gutachten wurden bisher keine entscheidenden Konsequenzen abgeleitet(HARTLEP& STUBBE 1996, GORETZKI et al. 1997, 1999, Schwarz et al. 2005). So bleiben derzeit als effektive Hilfsmaßnahme in den drei Einstandsgebieten nur fuchssichere Schutzzäune, hinter denen die Großtrappen freiwillig brüten und mit einer überdurchschnittlich guten Nachwuchs­rate den Bestand der gesamten Gruppe sichern (Staatliche Vogelschutzwarte Buckow). Unbefriedigend endeten auch die über mehr als zehn Jahre währenden Verhandlungen um die Ausweisung der Trappeneinstandsgebiete Havelländisches Luch und Belziger Landschafts­wiesen als Naturschutzgebiete. Sie konnten erst abgeschlossen werden, nachdem die dringend notwendigen Vorgaben für eine naturschutz­orientierte Nutzung so stark zusammengestrichen wurden, dass mit den Schutzgebietsverordnungen der Lebensraum der Großtrappen und anderer vom Aussterben bedrohter Arten des Agrarraums nicht gesichert und schon gar nicht optimiert werden kann. Es fehlen z.B. konkrete Fest­legungen zum Wasserrückhalt, um dem massiven Niedermoorschwund zu begegnen, obwohl beide

Schutzgebiete großflächig von Niedermoor­

grünland geprägt sind. Es gibt in beiden Schutz­

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auch keine konkreten Vorgaben für eine_naturschutzorientierte Bewirtschaftung der Ackerflächen, obwohl die Großtrappen regelmäßig auf Äckern brüten und dort durch die hohe Nutzungsintensität nur sehr geringe Chancen auf eine erfolgreiche Nachzucht haben.

Die naturschutzrechtliche Sicherung der Groß­trappenbrutgebiete hat allerdings zur Minderung von Störungen beigetragen. Die aktuell gute Befruchtungsrate der Großtrappeneier- im Mittel über 90%- hängt u.a. damit zusammen(Staatliche Vogelschutzwarte Buckow).

Wiewenigwirksamdie Schutzgebietsverordnungen für die konkrete Lebensraumsicherung sind, zeigt die Entwicklung der letzten Jahre. In Kenntnis der Tatsache, dass intensiver Maisanbau(z.B. für Biogasanlagen) in verschiedener Hinsicht für Großtrappen massive Nachteile hat, wurden im Einstandsgebiet Havelländisches Luch fünf Anlagen genehmigt(Nennhausen , Damme, Retzow , Selbelang, Warsow), weitere vier Anlagen sind geplant(Rhinsmühlen, Haage, Senzke , Pessin). In wenigen Jahren hat dieMaisschwemme sogar im NSG großflächig traditionelle Brut- und Winteräsungsflächen Solange der Maisanbau für die Stromerzeugung mit über­durchschnittlichem Profit und langen Laufzeiten der Verträge übermächtige finanzielle Konkurrenz zu Naturschutzförderungen darstellt, haben die Bemühungen um eine Sicherung der Trappenlebensräume keine: Chance. Was mit Fördermitteln des Landes und von der EU in den zurückliegenden 15 Jahren an ökologischen Verbesserungen erreicht wurde, wird derzeit ­ebenfalls mit staatlichen Subventionen zerstört. Diese Entwicklung ist ohne Rücksicht auf rechtlich verbindliche Schutzgebietsausweisungen, unter Missachtung der EU -Vogelschutzrichtlinie sowie den von der EU und der Bundesregierung formulierten Biodiversitätszielen politisch gewollt.

Auch der massive Ausbau der Windparks in der Region Havelland-Fläming steht sicheren Groß­trappenlebensräumen entgegen. In der Region mit den letzten Trappenbrutplätzen Deutschlands wird eine Windraddichte angestrebt, die mit zu den

gebietsverordnungen

entwertet.

eine