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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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NM ausgestellten Urkunde IM Jahre 1237, daß Ml ihrer Vögte dabei zugegen warm'), deren einer Stadtvogt, der andere aber vermukhlich der Landrichter war. Ihren Na­men, Heinrich und Hermann, ist keine nähere Bezeich­nung ihres Wohnsitzes oder ihrer Dogtei beigesügt, . wahr­scheinlich eben deshalb, weil beide an dem Orte, wo die gedachte Urkunde ausgestellt ist, nämlich zu Kpritz, ihren Sitz hatten. Hermann kommt im Jahre 1245 zum zweiten Mal bei Ausfertigung eincr^ die Stadt betreffenden Urkunde vor').' Orte die zu dieser Vogtei gehörten, sind Wusterhausen, östlich Tramnitz an der Dosse, und das un­weit des Meckleuburgschen Netzeband belrgene Dorf Wüsien- Ragelin im heutigen Ruppinschcn Kreise*). Sie wird übrigens noch im 14tcn Jahrhundert erwähnt*).

Nach dein Westen kann sie sich nicht weit erstreckt haben, da schon das eine Meile weit davon entfernt gele­gene Kirchdorf Gumihow in die von jeher niarkgrafliche Dogtei Havelberg gehörte, wie Dieses deutlich aus ei­ner Urkunde der Markgrafen vom Jahre 1275 hervorgeht ^). Um diese Zeit war Vogt hiesrlbst Bertold von Nein­dorf, der bei jenen Verhandlungen über Gumthow als Zeuge zugegen scyn mußte. Vor ihm kennen wir einen ge- wissen Friedrich in diesem Amte«). Nach ihm im Jahre 1282 findet sich Busso von Brest als Vorsteher desselben').

1) Beckmann a. a. O. Sp. 176. 174.

2) Beckmann'S Anhalt. Gcsch. Thl. VH. S- 244.

3) Dgl. dies« Schr. Thl. 1. S. 375.

4 ) lila form» äla in scluocstia Ltol^ensi, lagovvensi el Kirio n'-l uaa. In sävoc-iri» Nrsncienlnn'-eiisi nna, 1'ranso- Ucrslu, uns. in snticzua >larcliia nna. t5oä. äixl- Ur. Ill, 248.

5) Dgl. S. 17. N. 2.

6) Küster's OpuLCuIor. collect, liistor. warcki. illu5tror.

Thl. XVI. S. 11».

7) Buchholtz a. a. O. S- 115.