Heft 
(1927) 36
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schwert haben. Nachdem 1819 eine freihändige Subhastation kein Ange­bot gefunden hatte wir erfahren dabei, daß sich die Grenzen verscho­ben hatten( anstatt daß die Tiefen 158 und 195 Fuß messen sollten, er­gaben sie 110 bezw. 240 Fuß) erfolgte eine freiwillige Auseinander­setzung, bei der die Witwe und die Tochter Sophie die Häuser Behren­straße 55-57 im Werte von 77 000 Talern, Caroline mit ihrem Gatten Blesson die Lindenhäuser 17 und 18 im Werte von 127 000 Talern er­hielten. Nr. 16 und 19 scheinen schon zu Lebzeiten Veronas in andere Hände übergegangen zu sein. Am 6. Mai 1820 schließen die Witwe Verona und Madame Rode der Gatte Peter Rode hat mit unterzeichnet- einen Vertrag mit dem Königlichen General- Postamts- Sekretär Metzke, der ihm das bisher von jenem und dem Hauptmann Blesson gemeinschaftlich verwaltete Haus Behrenstraße 57 für 21 500 Taler Courant übereignet. Ob Metzke mit den Veronas verwandt war, ist zweifelhaft. In diesem Vertrage wurde vereinbart, daß der zu dem Grundstück Behrenstraße 56 gehörige, aber im Garten von Unter den Linden Nr. 18 stehende Brunnen zugeschüttet, daß das von Nr. 17 und 18 abfließende Wasser, das sonst keinen Abfluß hätte, durch das Grundstück N. 56 geleitet werden sollte, daß ferner ein interessanter Hinweis auf die rustikalen Sitten des äl­teren Berlin! die Mieter in der Behrenstraße kein Wasser aus den Fenstern in den Garten schütten dürften. Auch sollten die Hauseingänge von 55 und 56 nach den Lindengrundstücken vermauert werden und bei einem eventuellen Bau von Hofhäusern auf diesen ein 6 Fuß breiter Gang zwischen ihnen und den Häusern der Behrenstraße bleiben. Den­selben Abstand sollten Bäume innehalten. Dann ist weiter die Rede von dem kleinen, isolierten, zu Nr. 17 gehörenden Gebäude, das als Fechtsaal benutzt wurde, das weder durch Aufbau geändert, noch durch Bepflan­zen des Hofes beeinträchtigt werden sollte, um nicht das Licht der Hin­terhäuser der Behrenstraße zu schmälern. Als Grenze galten diese Hin­terhäuser. Dieser Vertrag sollte später noch einmal eine größere Rolle spielen.

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Die Kettengehänge vor den Lindenhäusern müssen den Baupolizei­behörden recht unzeitgemäß erschienen sein. 1817 weigerte sich Frau Verona, sie wegen Verbreiterung des Dammes fortzunehmen. ,, Die Witwe Verona ist zur Wegnahme der quest. Pfeiler und Ketten nicht zu bewe­gen", wird in einem Bericht geklagt selbst nicht, als der Städt. Baurat Langerhans ihre Entbehrlichkeit bescheinigte und vergeblich anregte, auch die Säulen an den Eingängen fortzunehmen. Wir können der Frau die Anerkennung nicht versagen, daß sie das künstlerische Erbe der Vergan­genheit gut bewahrt hat. Denn gerade durch diese Ketten und Pfeiler hatten die Häuser ihre vornehme Haltung recht vorteilhaft gehoben. Auch der Hauptmann Blesson, der das Haus Nr. 17 bis zu seinem Tode. 1861 bewohnt hatte, konnte sich trotz aller behördlichen Wünsche nicht zur Wegrahme entschließen.

Die Berliner Polizei war sehr dahinter, die Sicherheit der Einwoh­ner zu gewährleisten. Sie sorgte dafür, daß 1816,, vor sämtlichen Oefen,

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