Heft 
(1927) 36
Seite
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die von inwendig oder Stubenwärts eingeheitzt werden, vor den Ein­heitzöffnungen entweder Vorpflaster gelegt oder Bleche genagelt werden müssen". Es war auch ganz in Ordnung, daß ein Schornstein, der zu dicht an der Brandmauer von Nr. 19 stand, abgetragen wurde, daß eine Scheuer auf dem Hofe ,,, worunter( dem Möbelhändler Lindemann ge­hörige) Holzfourniere getrennt werden, und auf eingegrabenen Stielen erbaut und mit Bretter bekleidet und bedeckt ist, entweder abgebrochen oder mit Dachziegel bedeckt" werde. Der Eigentümer entschloß sich zu dem letzteren.

Blesson hat mit den Häusern überhaupt viel Aerger gehabt. Wie es das Schicksal aller Berliner Hausbesitzer ist, hatte die Baupolizei oft Gelegenheit, dies oder jenes zu rügen. 1821 wird ihm gestattet, in dem Hintergebäude von Nr. 17, ,, das nur aus einem großen Saal besteht" und als das Fechthaus anzusprechen ist, ein Wohnquartier zu machen. In dem großen Baukomplex, der auch nach dem Abtrennen der Behren­straßen- Häuser noch 5 große, drei- bis vierstöckige Häuser umfaßte, wohnten unter den Mietern auch Handwerker. Die Erinnerung der Po­lizei, für die Tischlermeister Glindenberg, der mit 2-3 Gesellen arbeitete, und Koch einen Raum zum Aufbewahren der Späne anzulegen, bekämpfte Blesson erfolgreich, da ,, diese solchen nicht gebrauchen". Dann be­schwerten sich wenige Wochen hernach andere Mieter über die ,, zum Betriebe einer solchen Profession" keineswegs geeignete Werkstelle, die erst 1819 angelegt worden wäre.

Interessant ist der Kampf Blessons mit der Polizei über die Pflaste­rung des Bürgersteiges. Ein Polizeibericht von 1835 rügte, daß ,, der Bür­gersteig vor dem Grundstücke Unter den Linden Nr. 17 mit keiner Gra­nitbahn versehen" wäre. Vier Wochen später( 28. 12.) kam die Verfü­gung, daß der Bürgersteig mit 3 Fuß breiten Granitplatten, die ,, dicht neben den 3 Fuß breiten Deckplatten des Kanals und mit demselben gleich hoch auf der Seite nach den Häusern einzulegen sind", belegt werden soll, was am 10. Mai 1836 geschehen war. In seinem Antwortschreiben teilte Blesson mit, daß es nicht so schnell ginge, weil sich die großen Steinniederlagen in Mallsch an der Oder befänden und, Herr Bau- In­spektor Cantian, den ich mit der Arbeit beauftragt habe, dieses bis zu dem gewünschten Termin nicht herstellen könne". Aber schon 1837 rügte die Polizei wieder, daß die Einfahrten vor den Häusern 17 und 18 nicht in Lütticher Art" gepflastert wären, was nach 10 Wochen erledigt war. In einer anderen gleichzeitigen Urkunde heißt es noch ausführlicher: ,, Es 5x ist vor dem Thorweg eine Länge von 8 Fuß 9 Zoll mit Feldsteinen ge­pflastert. Nach dem Reglement soll nur eine Länge von 7 Fuß nicht mit Granitplatten belegt werden. Es ist daher vor dem Thorweg die Gra­nitbahn um 1 Fuß 9 Zoll zu verlängern und der übrige Teil des Bürger­steigs um 7 Fuẞ Länge." Auch das war bald erledigt, aber die weitere Forderung, auch die Breite der Granitbahnen mit regelmäßig gehauenen großen Steinen nach Lütticher Art zu pflastern, stieß auf den festen Wi­derstand Blessons. Im Juli 1837 war die Sache noch in der Schwebe.