Heft 
(1927) 36
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zeit neue Bänke hergestellt, sondern die alten aufgehoben werden. Kaiser Joseph II. ordnete an, daß die Toten, statt in Särgen, in schwarzen Tüchern beerdigt werden sollten, damit Holz gespart würde").

In einem besonders schlechten Zustande waren die Wälder in der Nähe der größeren Städte. Ueber die Cöpenicksche Heide hat Friedrich der Große wiederholt sein Mißfallen ausgedrückt. Er schrieb z. B. am 1. Juni 1772: Bey Meiner Durchreise durch die Cöpenicksche Forst habe Ich leider wahrgenommen, wie darin dergestalt heillos gewirtschaftet ist, daß solche nicht allein sehr stark ausgehauen, sondern auch nicht das mindeste wieder angesät noch angepflanzt worden¹º).

Wenn man daran denkt, daß die Untertanen auch das Recht hatten, in den Forsten den Kien zu graben, den sie zur Beleuchtung ihrer Woh­nungen brauchten, dann wird es bei dem damaligen Zustande der Forst Cöpenick durchaus verständlich, daß der Teerschweler Joachim Grasnick nicht mehr die zehn Fuder Kien zusammenbringen konnte, die er zu einem Brande gebrauchte. Der Teerofen bei der Müggel ging ein. Der Teerschweler Joachim Grasnick richtete im Jahre 1789 an den König ein Gesuch, ihm Wohnung, Garten, Acker und Wiese in Erbpacht zu geben, da seit undenklichen Zeiten seine Vorfahren den Ofen gehabt. Die Pacht­verträge lassen vielfach erkennen, daß die Teeröfen auf Söhne oder Schwiegersöhne übergingen. Vgl. Voigt, Teltower Kreiskalender 1927 ( Albrechts Teerofen).

daß der letzte Bei einer ganzen Anzahl von Teeröfen war es so, Teerschweler die Grundstücke in Erbpacht nahm. So ging der Teerofen bei Caputh 1780 ein und wurde in Erbpacht gegeben. Bei Albrechts Teerofen in der Nähe von Wannsee wurde 1783 die Zeitpacht in Erb­pacht umgewandelt( vgl. Voigt, Brandenburgia 1927, S. 67); die Teerschwe­Der Teerschweler lerei hat hier also vor diesem Jahre aufgehört. Schmidt wollte im Jahre 1803 den Teerofen zu Hangelsberg in Erb­pacht nehmen. Nach seiner Ansicht schien es bei den zunehmenden Feuerungsbedürfnissen und dem eingetretenen Mangel angeraten, diesen Ofen mit Trinitatis 1806 beim Ablauf der jetzigen Zeitpacht eingehen zu lassen". Der Oberforstmeister v. Kropff war jedoch der Ansicht ,,, daß noch hinlänglich Stubben vorhanden wären, um von dem darin befind­lichen Kien den Bedarf des Teerofens noch auf einige Jahre zu 2 bis 3 Bränden jährlich zu bestreiten, um durch die Fortdauer des Teerofens zugleich die Wegschaffung der Stubben zu befördern".

Joachim Grasnick durfte zwar die Erzeugnisse des Teerofens bei der Müggel innerhalb des Landes frei verkaufen; sollte jedoch der preu­Bische Staat selbst einen Teerhandel betreiben, dann war er verpflichtet, überlassen. Während seine Erzeugnisse der Königlichen Kammer zu des Nordischen Krieges stiegen die Teerpreise sehr, weil in Friedenszei­ten sehr viel Teer von Schweden und Rußland geliefert wurde. Die

9) Schwappach, Handbuch der Forst- und Jagdgeschichte. Berlin 1888. 10) Stadelmann, Preußens Könige in ihrer Tätigkeit für die Landeskultur. II. Band.