Das Meisterbuch der Schneiderzunft von Liebenwalde 21
Gewerksassessor zur Förderung der Gewerksinteressen durch Handschlag verpflichtet worden sei.
Statt der Bemerkung über das Meisterstück findet sich seit 1816 da, wo von etwas derartigem überhaupt noch die Rede ist, auch mehrfach die Mitteilung, der Bewerber habe„die erforderlichen Kenntnisse produziert“; 1850 und 1853 bringen Bewerber Zeugnisse der Prüfungskommission der Schneiderinnung von L. über die bestandene Meisterprüfung bei.
Wie bereits aus den obigen Bemerkungen erhellt, liess die Schneiderzunft von L. die Eintragungen in das Meisterbuch durch einen besonderen Vertrauensmann. besorgen, der teils ohne Titel, teils mit dem Titel„Assessor“, „Gewerksassessor“, auch gelegentlich als„Vorsitzender“ oder„Beisitzer“ erscheint. Der erste, der sich ausdrücklich als„Assessor“ bezeichnete, war ein gewisser Licht, Er schrieb, wie erwähnt, die nachträgliche Eintragung von 1712 und die Eintragungen von 1719—53. Er unterschrieb seine Eintragung zuerst im Jahre 1748, aber ohne Beifügung eines Titels, ebenso 1751, dann mit dem Titel„Assessor“ zwei Eintragungen von 1753. Als„Gewerksassessor“ bezeichnete sich zuerst Stühle 1823. Die Gewerksassessoren gehörten, wie ein Vergleich der obigen Assessorenliste mit der Meisterliste zeigt, nicht zur Schneiderzunft.!) Der letzte Gewerksassessor, Junker, bezeichnet sich in seiner ersten Eintragung als Gewerksassessor, in seiner zweiten, letzten Eintragung als Bürgermeister. Die Gewerksassessoren übten ihr Amt zweifellos als Nebenamt aus und erhielten als Entschädigung einen Teil der Meistergebühren. Dieser Teil wird seit 1818 mehrfach als „Assessoratsgebühren“ bezeichnet.
Die beiden ersten Eintragungen von 1864 geschahen ohne Mitwirkung des Gewerksassessors und sind von einem aus drei Gewerksmeistern(Günther, L. Seeger, Lerch) bestehenden Vorstand unterzeichnet. Doch wurden diese Vorstandsbeschlüsse über die Aufnahme zweier Meister noch in demselben Jahre von der. Innungsversammlung in Gegenwart des Gewerksassessors bestätigt.
Ausser dem Gewerksassessor- unterschrieben seit 1748— die älteren Eintragungen weisen keine Unterschriften auf— auch Gewerksmeister, zunächst vereinzelt‘ Christian Beuster 1748 und 1751. Seit 1783 wurde dies die Regel, und zwar unterschrieben nach dem Gewerksassessor meist zwei oder drei Gewerksmeister die Eintragung. Seit 1801 bezeichnete sich der erste unterschreibende Meister gelegentlich als„Altmeister“. Gelegentlich werden auch zwei Altmeister oder ein Altmeister und ein„Nebenaltmeister“, einmal auch ein„Jungmeister“ nnter den Unterschreibenden aufgeführt. Erst in den allerletzten Jahren, seit 1862, unterschreibt die Innungsversammlung in Zahl von 5—10 Personen die Eintragung. Eine Unterschrift seitens des neu eingetragenen Meisters kommt erst seit 1847 vor, also erst nach Erlass der preussischen Gewerbeordnung von 1845. Die Innung wollte offenbar jetzt, da ihre Macht durch die neue Ordnung der Dinge sehr beeinträchtigt war, die neu aufgenommenen Meister auch durch ihre Unterschrift auf die Erfüllung ihrer Innungspflichten festlegen,
Eine rechtliche Unterscheidung in Herren- und Damenschneider bestand ursprünglich nicht, da das Meisterstück, wie aus den Eintragungen von 1757 und 1759 hervorgeht, aus einem Mannskleid(Rock und Beinkleid) umd einem Frauenkleid(Rock und„Kamisohl“) bestand. Nur in den Eintragungen von 1805— 1809 kommt mehrfach die Unterscheidung in„Manns-“ und„Frauenschneider“ vor. Wenn in diesen Jahren ein Damenschneider
1) Der Gewerksassessor Köppen Schneiderfamilie hervorgegangen.
war vielleicht aus einer alten Liebenwaldner
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