Heft 
(1919) 27
Seite
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Das Meisterbuch der Schneiderzunft von Liebenwalde 21

Gewerksassessor zur Förderung der Gewerksinteressen durch Handschlag verpflichtet worden sei.

Statt der Bemerkung über das Meisterstück findet sich seit 1816 da, wo von etwas derartigem überhaupt noch die Rede ist, auch mehrfach die Mitteilung, der Bewerber habedie erforderlichen Kenntnisse produziert; 1850 und 1853 bringen Bewerber Zeugnisse der Prüfungskommission der Schneiderinnung von L. über die bestandene Meisterprüfung bei.

Wie bereits aus den obigen Bemerkungen erhellt, liess die Schneiderzunft von L. die Eintragungen in das Meisterbuch durch einen besonderen Ver­trauensmann. besorgen, der teils ohne Titel, teils mit dem TitelAssessor, Gewerksassessor, auch gelegentlich alsVorsitzender oderBei­sitzer erscheint. Der erste, der sich ausdrücklich alsAssessor bezeich­nete, war ein gewisser Licht, Er schrieb, wie erwähnt, die nachträgliche Eintragung von 1712 und die Eintragungen von 171953. Er unterschrieb seine Eintragung zuerst im Jahre 1748, aber ohne Beifügung eines Titels, ebenso 1751, dann mit dem TitelAssessor zwei Eintragungen von 1753. AlsGewerksassessor bezeichnete sich zuerst Stühle 1823. Die Gewerks­assessoren gehörten, wie ein Vergleich der obigen Assessorenliste mit der Meisterliste zeigt, nicht zur Schneiderzunft.!) Der letzte Gewerksassessor, Junker, bezeichnet sich in seiner ersten Eintragung als Gewerksassessor, in seiner zweiten, letzten Eintragung als Bürgermeister. Die Gewerksassessoren übten ihr Amt zweifellos als Nebenamt aus und erhielten als Entschädigung einen Teil der Meistergebühren. Dieser Teil wird seit 1818 mehrfach als Assessoratsgebühren bezeichnet.

Die beiden ersten Eintragungen von 1864 geschahen ohne Mitwirkung des Gewerksassessors und sind von einem aus drei Gewerksmeistern(Günther, L. Seeger, Lerch) bestehenden Vorstand unterzeichnet. Doch wurden diese Vorstandsbeschlüsse über die Aufnahme zweier Meister noch in demselben Jahre von der. Innungsversammlung in Gegenwart des Gewerksassessors bestätigt.

Ausser dem Gewerksassessor- unterschrieben seit 1748 die älteren Eintragungen weisen keine Unterschriften auf auch Gewerks­meister, zunächst vereinzelt Christian Beuster 1748 und 1751. Seit 1783 wurde dies die Regel, und zwar unterschrieben nach dem Gewerksassessor meist zwei oder drei Gewerksmeister die Eintragung. Seit 1801 bezeichnete sich der erste unterschreibende Meister gelegentlich alsAltmeister. Ge­legentlich werden auch zwei Altmeister oder ein Altmeister und einNeben­altmeister, einmal auch einJungmeister nnter den Unterschreibenden auf­geführt. Erst in den allerletzten Jahren, seit 1862, unterschreibt die Innungs­versammlung in Zahl von 510 Personen die Eintragung. Eine Unterschrift seitens des neu eingetragenen Meisters kommt erst seit 1847 vor, also erst nach Erlass der preussischen Gewerbeordnung von 1845. Die Innung wollte offenbar jetzt, da ihre Macht durch die neue Ordnung der Dinge sehr be­einträchtigt war, die neu aufgenommenen Meister auch durch ihre Unterschrift auf die Erfüllung ihrer Innungspflichten festlegen,

Eine rechtliche Unterscheidung in Herren- und Damenschneider bestand ursprünglich nicht, da das Meisterstück, wie aus den Eintragungen von 1757 und 1759 hervorgeht, aus einem Mannskleid(Rock und Beinkleid) umd einem Frauenkleid(Rock undKamisohl) bestand. Nur in den Ein­tragungen von 1805 1809 kommt mehrfach die Unterscheidung inManns- undFrauenschneider vor. Wenn in diesen Jahren ein Damenschneider

1) Der Gewerksassessor Köppen Schneiderfamilie hervorgegangen.

war vielleicht aus einer alten Liebenwaldner

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