Heft 
(1910) 18
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Kleine Mitteilungen.

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Eberswalde hatte zu jener Zeit noch ausgedehnte gemeinschaftliche Weideflächen, auch blieben alljährlich wechselnde zusammenhängende und für die gemeinschaftliche Iliitung bestimmte große Flächen als Brachfeld liegen. Die Wiesen wurden bis zum 1. Mai, die Graskaveln bis 15. Mai be­hütet. Wenn die Äcker im Sommer bestellt waren, mußte der Kuhhirtedie in der Stadtheide befindlichen Brücher als das Stadtbruch, die Karpfenteiche, die Drögenitz und Ragoese fleißig mitbehüten.

Der Schäfer hütete jahraus, jahrein, bei starkem Frost auch auf den Saatfeldern. Im Frühjahr, Sommer und Herbst betrieb er die Brachfelder und die Heide, von Maria Verkündigung an war es ihm verboten, die Wiesen und Graskaveln zu behüten.

Der Schweinehirte betrieb die Brachfelder, die gemeinen Brücher und die Stoppeln.

Wenn ein Stück Vieh erkrankte oder gar einging, hatten die Hirten dies dem Wröheherren, dem aufsichtsführenden Magistratsmitglied, mitzuteilen.

Und nun der Hirtenlohn! An Ilütelohn hatte jeder viehhaltende Bürger zu zahlen für 1 Kuh 1 Groschen 3 Pf.: für 1 Schwein oder Schaf C Pf. und für 1 Ziege 1 Groschen. Der Kuhhirte hatte freie Wohnung, nutzte den Garten hinter dem Hinterhause und genoß die Erträge der Hirtenwiesen am Ragüser Fließ und in der Gartengasse. Der Pferdehirte hatte ebenfalls freie Wohnung im Hirtenhause und den linker Hand gelegenen Garten zur Be­nutzung. Für ein Gespann Ochsen und Pferde bekam er von Michaelis bis Michaelis 12 Groschen, dazu 2 Groschen Brotgeld: für ein Kalb an Ilütelohn 3 Groschen, Dafür mußte er aber zur Winterszeit die Gänsehirtin in seiner Stube mitwohnen lassen. Da das Hirtenfräutcin pro Gans 1 Groschen Hüte- lohn erhielt, so konnte es sich bei dem angegebenen Viehstand jährlich 15 blanke Taler verdienen. Jedoch hatten die Lohnverhältnissc doch noch ihren Haken, denn bei geringen Getreidepreisen blieb es der viehhaltenden Bürgerschaft Vorbehalten, den Lohn herabzusetzen.

In gewisser Beziehung zum Hirtenwesen stand die Haltung der Zucht­bullen und Eber, wozu der Pächter des städtischen Vorwerks verpflichtet war. Schon im Jahre 1378 legte ihm der Magistrat diese Verpflichtung auf und erst im Jahre 1899 wurde dieselbe abgelöst. Dafür, daß der Vorwerks­pächter die Bulle n und Beier hielt, durfte er die sogenannte Bullenw iese nutzen. Auch diese Einrichtung hatte ihre interessante Geschichte, wovon wir später einmal erzählen werden.

Mitgeteilt aus Eberswalde 4. Sept. 1907. Rudolf Schmidt.

Neue Art der Abendmahls-Darreichung. Einzelkelche bei der Abend­mahlsfeier wurden am Sonntag, 23. September 190(> abends in der Nikolai­kirche zu Berlin zum ersten Male verwendet. Obgleich dies wenig bekannt geworden war, war die Beteiligung ungewöhnlich stark. Das Brot reichte zunächst Generalsuperintendent Probst D. Faber, darauf Pastor Göhrke. Die kleinen Kelche, in welche der Wein gegossen wurde, reichte Archidiakonus Seydel und nahm sie auch wieder zurück. Verwendet wurden 00 kleine Kelche, die nach jedem Gebrauch in heißem Sodawasser gereinigt wurden.