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Kleine Mitteilungen.
werden, ihnen solches aufzulegen, sonsten im Fall der Flthrlichkeit der Man- datariis prolectando') bedingt, daß seine Principale sich Schadens halber bey dem Verursachtem erhohlen würden. Die Contribution geben die Unterthanen vermöge des neu aufgerichteten movi collectandi vor ihr und der ihrigen Personen, von ihr Vieh und ihrer Aussaat; von wüsten Höfen wird nichts gegeben, besage der Commissarien Prignitzirischen Creiß eingeschickten Berichts. Aber wenn Einquartierung in der Nachbarschaft vorgehet, werden die wüsten, Höfe, wenn dabey Wohnung vorhanden, mit beleget. Zur repa- rierung der ausgerissenen Schleusen geben die Gerichts-Juncker das Iloltz, die Unkosten tragen die Unterthanen und wüsten Höfe, wenn sie von Junckern genossen und beackert werden. Daß die Unterthanen den Zins-Pfennig zu geben schuldig, ist außer Streit, zu dem aber seyn die Parthen disrepart, daß die Unterthanen vorgeben, es dürfe nur jeder einen Pfennig geben; die Juncker bestehen aber darauf, es würde von etlichen einen Groschen, von andern aber anderthalb Groschen gegeben. Auf daß man nun hinter den rechten Grund käme, sollen die Commissarien sich lassen die Register vorlegen und mit Fleiß hierüber sich erkundigen. Wenn der Juncker Töchter Hochzeit halten, seyen die Unterthanen zu contribuiren schuldig, vermöge kündbaren Lands-Gebrauch. Zu der Juncker Hochzeit dürfen sie nicht contribuiren, könnten aber die Junckfer nie recht erweisen, daß ihres Orts durch recht verjährten Gebrauch beständig eingeführet ist, die Unterthanen auch zu ihren Hochzeiten contribuiren müssen, wären sie damit billig zu hören. Sonsten seyn beyde Theile darin einig, daß allein Jacob Lamp^echt und Charl Ebel schuldig über den Zehend noch Hafer Pacht zu geben. Als auch die Unterthanen sich beschweret, daß die Juncker zu Schmälerung gemeiner Hütung zwey Heerden Schaafe zugeleget da vorhin Schaafe nicht wären gehalten worden, haben die Juncker sich erkläret, die Schaafe könnten des Orts wegen der fetten Weide nicht dauern, deshalb würden sie dieselben abschaffen. Wiewohl auch Klage geführet, daß die Juncker mit den armen Unterthanen übel proeedirten und um Anordnung fisealiseber Inquisition gebeten worden, ist doch auf der Gegenseite mit nichten gestanden noch ein- geräumet worden, und hat man Inquisitionen anzuordnen bedenken getragen; haben aber ein oder mehr Unterthanen wegen Verwaltigung oder unverantwortlicher proeedur wider ihre Gerichts-Juncker zu klagen, mögen sie dieselben citiren lassen, darauf soll die Sache gehöret und was Recht ist, verordnet werden.
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Wie es nun mit den aus gemeiner Weide gemachten Acker,’) der Werder genannt, dafür die Unterthanen der Fürstin zu Dannenberg einen Scheffel Hafer jährlich geben, bewand sey, mögen sich die Commissarien gleichfalls erkundigen. Die Göj ape-Gä rten 8 ) sollen die Unterthanen Ritterlichst wieder anrichten, und weil sie daran keinen Zehend zu geben pflegten,
') Unleserlich im Original.
a ) Gemeint ist ein Werder, das jenseits der Elbe auf Hannoverschem Gebiete lag.
'’) Gemeint sind Grasgärten. Sie liegen bei den Häusern und dienen zum Weiden, der Schweine und des jungen Viehs.
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