Heft 
(1910) 18
Seite
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Kleine Mitteilungen.

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lrat man weniger Korn, so darin interieur-weise gesäet, nicht mögen den Zehend auflegen.

Urkundlich mit dem Churfürstlich Brandenburgischen Kemmer Gerichts- Secret besiegelt und gegeben zu Berlin, 6. May 1C44.

L. S. v. Rhaden, v. Sturm, Schardius.

Mitgeteilt durch Herrn Lehrer Fr. Wienecke.

Rezeß über die Pflichten der gutsuntertänigen Bauern in der Lenzer Wische. Nachdem Herr Friedrich von Wenkstern mit dem Gespann dienenden Unterthanen in der Lentzerwische wider obgedachte ihre Obrigkeit in unterschiedlichen Punkten sich bey dem Churfürstl. brandenbg. Cammer- Gericht beschweret, ist die Sache durch einen Abschied vom 16. Okt. 1695 den unten benannten Churfürstl.-Hof- und Cammer-Gerichts-Rath Freyherreii von Putlitz committiret worden, welcher auch zu Untersuchung der Klage Punkten, inhalts obgedachter Sentenz vom 16. Okt. zum Termin angesetzet, an welchen Tag auch beide Theile der Citation zufolge in der Niederwische Lentzen vor der Commission sich gestellet und zwar von denen Unterthanen, Jürgen Wernecke, Hans Roost, Hans Mertens, Hans Mertens auf dem Kietz, Jochim Brüning, Jürgen Eggert und Jochim Wienecke vor sich in Person und wegen der abwesenden, als Jochim Mertens, Thoms Gädicke, Jochim Lamprecht, Jochim Lietke, Stoffel Pallfei, Wittwe Hans Webs und Heinrich Willermann cum cautione de rato und dann Herr Friedrich von Wenkstern gleichfalls in Person und nach wider einander vorgebrachter Nothdurft auch geschehener Besichtigung und Erkundigung folgenden gütlichen .Vergleich beliebet und angenommen haben.

1. Es wollen und sollen abgedachte klagende Unterthanen hinführo allen Acker, so vormals zu sonst Öhlschlägers wüsten Hof gehöret, welcher Hof cum pertinentibus des Herrn Beklagten von Wenkstern Rittersitz ver­möge einer Churfürstlich gnädigsten Verordnung de dato Cölln an der Spree den 6. Oktober 1688 zugeleget worden, und so also auch, die Stücken quaest. darzu mit gehören, gleich dem Ritter Acker mit aller Arbeit, so wie dieselbe ihnen wird angesaget werden, bestellen, auch die Mist-Fuhren mit solchen Wagen und Leitern auch Anfladung dahin verrichten, wie sie es bey ihren eigenen Mistfuhren zu halten pflegen. Auch weil die Unterthanen beweglich angehalten, daß es ihnen zu 4 Fuder Mist des Tages dahin zu fahren mögte gelassen werden, hat der Herr von Wenkstern auf zureden wohlgedachter Commissarien und denenselben zu Gefallen sich endlich erkläret, mit 4 Fuder Mist des Tages dahin zu fahren, jedoch daß vorerwähntermaßen aufgeladen würde, zufrieden zu seyn, und gleichergestalt hat

2. der Herr von Wenkstern endlich gewilligt, daß seine Unterthanen ihm nur des Tages 5 Fuder Mist nach seinen 2 Stücken Acker, so bey des Herrn Ludwig von Wenkstern Rittersitz belegen, fahren sollten, doch daß sie die Aufladung obberührtermaaßen treulich verrichten, welche beide Er­klärung die Unterthanen mit . allem Willen und Dank angenommen und die Mistführen dergestalt zu thun versprochen und zugesaget haben.

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