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Fragekasten.
Ungarischen Ebene grobe Bäume, trotzdem stellenweise die Winterkälte strenger ist als bei uns, bei uns aber erfrieren sie alle paar Jahre.“
Den Blumenfreunden haben infolge dieses Umstandes die unvermuteten Nachtfröste im Oktober 1908 sehr großen Schaden an ihren Lieblingen zugefügt. E. Fr.
N. N. Einquartierungspflichten der Freihaus-Eigentümer. Die Besitzer der Freihäuser und Burglehne in Berlin hatten neben den vielen Befreiungen, z. B. von militärischer Einquartierung und vom Wachtdienst, andererseits dem kurfürstlichen später königlichen Ilof gegenüber bestimmte Verpflichtungen. Dazu gehörten die Einquartierungskosten, veranlaßt durch die Unterbringung von fürstlichen Gästen. Zu dieser Unterbringung mußten mitunter Möbel, Teppiche und dergl. Ausstattungsstücke für die Königlichen Schlösser beschafft werden und dazu mußten die Freihausbesitzer, wie die nachfolgende den Akten des Märkischen Museums über die Freihäuser entnommene Urkunde beweist, natürlich beitragen.
„Auf Se. Königlichen Majestät allergnädigsten Spezial-Befehl ist zu den Einquartirungskosten der Suiten, 1. des Kaisers von Rußland Majestät, 2. der Kaiserinn von Rußland Majestät, 3. des Großfürsten Thronfolger von Rußland Kaiserl. Hoh., 4. der Großfiirstinn Marie von Rußland Kaiserl. Iloh., 5. des Erb-Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin nebst Gemahlinn und Kindern K. K. II. II., G. des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz nebst Gemahlinn K.K.H.II., 7. des Herzogs von Anhalt-Dessau, Durchlaucht nebst Gemahlinn K. II. und Kindern, 8. die Fürstinn von Thurn und Taxis Hoheit ingleichen zu den Kosten der Miethe für die zur vollständigen Mcub- lirung der, zur Aufnahme der Allerhöchsten und hohen Fremden, sowohl im Königlichen Schlosse als auch im Prinzessinnen-Palais, bestimmten Corps de Logis, dahin gelieferten großen Anzahl Meubles und Effecten aller Art, welche Ausgaben an 4800 Thlr. betragen haben, ferner zur Bestreitung der Kosten der wieder zu erwartenden Einquartierungen abermals eine neue Ausschreibung von 5 Sgr. pro Cent erforderlich, die vorschriftsmäßig nach Anleitung des Feuer- Catastri die Erben des Herrn Geh. Rath Wiesel von ihrem Freyliausc mit Thlr 12, 15 sgr. bezahlt haben.
Berlin, den löten Februar 1835.
Königliche Preußische Freyhäuser-Commission.
Dambach Palmie Beyrich.“
Es handelt sich speziell um das Haus Friedrichstraße 105 (nordöstliche* Ecke der Weidendammer Brücke).
Beiläufig waren 12 ’/a Thl. = 37'/« Mark, i. J. 1835 ein recht beträchtlicher Satz.
Für die Redaktion: Dr. Eduard Zache, Cüstriner Platz D. — Die Einsender haben den sachlichen Inhalt ihrer Mitteilungen zu_ vertreten.
Druck von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei, Berlin, Bernburgerstr. 14.