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Eduard Zache:
Schriftstück ordnet die Befugnisse und Rechte der Gemeinde, der Ratsbehörde und des Vogtes gegeneinander. Es gehörte fortan der Ratsbehörde die Entscheidung in allen städtischen Angelegenheiten, und nur die Jurisdiktion bleibt dem Vogt Vorbehalten. Welche rege Betriebsamkeit damals in unserer Stadt herrschte ergiebt sich daraus, dass der Stadtherr in demselben Jahre den Schuhmachern Innungsrecht verbell. Diese Urkunde ist für viele Jahrzehnte die älteste in der Mark. Abgesehen von den Gewandschneidern und Tuchmachern hat sich schwerlich in irgend einer märkischen Stadt so früh eine Innung konstituiert. Es ist das beachtenswert. Die Nahrungsmittelgewerbe, Fleischer und Bäcker, sind in fast allen märkischen Städten die hervorragendsten und angesehensten Ämter. Sie arbeiten aber nur für eine feste Kundschaft und sind daher sehr wenig ausdehnungsfähig. Für gewöhnlich wird es sich wohl mit den Schuhmachern in einer Stadt ähnlich verhalten haben, während die Tuchmacher von früh an auf den Export arbeiteten. Es ergiebt sich daher für Perleberg, dass hier die Schuhmacher schon über das Stadium der Kundenproduktion hinausgewachsen waren. Diese Ereignisse in der städtischen Entwicklung lehren, dass im Jahre 1239 eine ansehnliche und wirtschaftlich scharf gegliederte Bürgerschaft vorhanden war; das konnte aber nur möglich sein, wenn die Anfänge der Siedlung schon einige Zeit zurücklagen. Mit dem Vorschieben der Kolonisation nach Osten scheint es In Perleberg zu einer langsameren Entwicklung gekommen zu sein. Seit Anfang des 14. Jahrhunderts war die Stadt markgräflich und die alte Gänseburg war verfallen. Von der Rührigkeit ihrer Bewohner spricht, dass 1337 die Stadt das Recht erhält auf der Stepenitz Schiffahrt*) zu treiben, dazu werden die Mühlen in Wittenberge entfernt und ein Leinpfad angelegt. Sonst aber kümmerten sich die Markgrafen nicht viel um die Stadt. Der einzige unter ihnen, welcher etwas für die Stadt that, war der falsche Waldemar, welcher die Bürger von jeglichem Zoll von allen Erhebungsstätten befreite.
Während es sich in den Anfängen der Stadtentwicklung hauptsächlich um die Abgrenzung der städtischen Gerechtsame gegenüber dem Stadtherrn und seinem Vogte gehandelt hatte, begann nun die Zeit des Kampfes innerhalb der Bürgerschaft selber. Der Gegensatz zwischen Rat und Innung oder zwischen Kaufmann und Handwerker war auch hier das treibende Element in der Verfassungsentwicklung. Es kam 1347 zu einem grossen Bürgervertrage. So lange das Gemeinwesen noch klein war, übte die gesamte Bürgerschaft, der Burding, die Aufsicht über die städtischen Angelegenheiten. Allmählich aber war dieser Modus zu schwerfällig geworden, deshalb konstituierten sich die
*) Weissenborn a. O.