Heft 
(1914) 22
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Kleiue Mitteilungen.

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ab: .danti helfet dut nicht!* Mein Vater aber verweigerte ihm den Turm- schlllasel und bat ihn, ihm das Geheimnis anzuvertrauen. Endlich nach langen Vorhaltungen rückte er mit der Sprache heraus. Er wollte um Mitter­nacht zwischen 12 und 1 Uhr etwas Metall von der großen Glocke abschaben und dies Pulver dem Kinde mit Wasser gemischt als Medizin eingeben.

Mein Vater war erschrocken; er dachte an das Unheil (Grünspan!), das entstehen hatte können, wenn er der Bitte nachgekommen wäre. Er redete dem Vater das Mittel aus; aber der war schwer zu überzeugen. Er glaubte scheinbar, daß der Trunk dem Kinde den Tod hatte bringen können, dachte aber wohl im Innern: .de Köster will bloß nicht, dat von de Klock wat aflschaft wirr?

Der Knabe hat die krampfartigen Anfälle überwunden; er ist groß und stark geworden, hat Stellmacher gelernt und mit seinem Zwillingsbruder bei dem Kaiser Franz Garde-Grenadier-Kcgiinent gedient. Hermann und Ludwig Lausch sind dem Kaiser von Oesterreich bei einem Besuch vorgestellt worden. Heide sahen sich so ähnlich, daß sie gar nicht zu unterscheiden waren. Das war wohl der Grund, daß sie, die beide zunächst bei einer Kompagnie standen, getrennt wurden. Der eine wurde einer andern Kotnpaguie zugeteilt.

Die beiden Knaben waren eiu Jahr jünger als ich. Die Eltern sind 1875 nach Wildberg gezogen. Jedesmal, wenn die Rede auf Lausch oder auf solche .Volksmittel* kam, erzHhlte mein Vater diese Tatsache immer mit dem Hinzufügen, daß er über die Nichtverabfolgung des Schlüssels herzlich froh gewesen wlire. F. Wienecke.

Generalprivlleg und Gildebrief des Tobackspinnergewerks in der

Kur- und Mark Brandenburg. Berlin, 15. April 1735.

Aus dem Inhalt:

Pfuscher und Störer werden vom Magistrat verfolgt; Soldaten im Dienst dürfen, wenn sie das Handwerk ordnungsgemäß gelernt haben, bei zünftigen Meistern als Gesellen arbeiten; Invaliden dürfen, wenn sie die Profession gelernt, selbständig, aber ohne Jungen und Gesellen arbeiten. Für die Jungen besteht ein Fortbildungs-Schulzwang, wenn sie bei Antritt der Lehre nicht lesen, schreiben, noch die 5 Ilauptstücke auswendig können. Bei Strafe von ö Kthlr. muß der Meister 4 Stunden wöchentlich dem Jungen für diesen Zweck freigeben. Ohne diese Kenntnisse wird auch kein Junge losgesprochen. (Aus: Reimann: Das Tabakmonopol Friedrichs des Großen. München, Leipzig 1913 S. 23 f.)

Die Hohenzollern und der Adel. Ueber dies Thema sprach Herr Prof. Dr. Otto Ilintze ausführlich in der Sitzung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg am 9. April 1913. Herr Ilintze ging von den 3 großen Epochen preußischer Geschichte hierbei aus. Die erste Epoche umfaßt die Zeit des territorialen Staatswesens in der Kurmark Brandenburg, im Herzog­tum Preußen, in Cleve-Mark und den übrigen Landschaften, die unter dem