Blätter zur Heimatkunde des Kirchspieles Nackel (Mark).
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mich habe ergehen lassen müssen. Dem Volksmunde getrost folgend, suchte icli nach dem „Thamb“ hier und ließ an einer mir passenden Stelle, einem Gestellwege über den allgemeinen von mir in der Richtung auf den „Zigeuner-Winkel“, zwischen der Hamburger Chaussee und der Wutzetzer Heide an dem dortigen „Putten“ (Ziehbrunnen), zu vermutenden Verlauf des Dammes einen Probegraben machen, der, von Herrn Dr. Kiekebusch weiter sachgemäß bearbeitet, die Tatsache zu Tage förderte, daß hier ein Wall und Graben bestanden hat. Scherben und sonstige Einschlüsse stammten aus dem Mittelalter.
Die jetzige alte Hamburger Straße liegt am nördlichen Rande dieses Waldstreifens, der Grenze zwischen Damm I und II folgend. Jedenfalls ist aber ihre Richtung noch heute durch diesen gefundenen „Damm“ bestimmt.
Hier zogen 1807 nach alter Wutzetzer Überlieferung (Ehrentreich) französische Scharen nach Hamburg. An diesem Wege weiter östlich im „Zootzen“ stand noch vor 25 Jahren die „Franzosenbuche“, gezeichnet durch ein Kreuz und die Worte „Memento mori 1807“ (Denk an’s Sterben). Im „Wutsetzischen“ (!) Kirchenbuche findet sich in der Sterbeliste von 1807 folgende Eintragung: „Eine erschlagene Manns-Person wurde den 27. Juni 1807 im Zootzen durch eine Frau gefunden und davon Jägern Herrn Dalchow aus Ganzer angezeigt, der solches der Frau Kriegs-Rath von Quast zu Garz, wohin der Ort, wo die Leiche gefunden, gehört, meldeten. Auf deren Veranstaltung ist der Leichnam von den Herrn Burgemeister Göhring und Dr. Hartmann aus Ruppin aufgenommen und obducirt worden. Nach dem Urteil des Arztes ist der . ? . gewaltsamerweise erschlagen, indem der Hirnschädel und die Kinnladen nebst den Backenknochen zerschmettert gewesen sind. Der Erschlagene wurde etliche 30 Jahre alt geschätzt. Und weil er nach dem Urteil des Arztes an 3 Wochen gelegen, ist dessen Gesicht unkenntlich gewesen.“ Es folgt die Beschreibung der Person, mit „schwarzem Haar“ und der Bekleidung, die jedenfalls keine Uniform war. Uhr und Geld oder Papiere hat man nicht gefunden. „Ohne Zweifel hat der Mörder solches alles entwendet. Der Leichnam des Unglücklichen ist den 28. Juni 1807 auf dem Kirch-Hofe zu Wutsez beerdigt, und mir von der Obrigkeit aufgetragen, dieses im Kirchenbuche zu verzeichnen. Der allmächtige Gott behüte doch die Menschheit vor ruchloser Verwilderung, damit solche unerhörte Greuelthaten nicht Unsicherheit und Schande uoter uns verbreiten.“ (Von der Hand des Pfarrers Nauck.) Um einen erschlagenen Franzosen konnte es sich also überhaupt nicht handeln. Wohl aber scheint der Folksmund diese als Mörder an
gesehen zu haben. . .
Nicht weit von dieser Mordstelle befand sich eine zweite, gleichfalls
durch eine Riesenbuche, „die Totschlags buche“, dem Gedächtnis aufbewahrt Ein Schuster, der in Damm Geld einkassiert hatte, soll auf dem