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Scliiffstypen in der Mark.
Balken gleichzeitig dazu, etwa übernommenes, oder Regenwasser nicht (lurchzulassen, wodurch die Ladung z. B. Getreide leicht verdorben werden könnte. Je nach der Grösse eines Deckkalmes ist die Zahl der Stützen und Balken verschieden, gewöhnlich sind es 4—6.
Um eine Verwechselung unter den einzelnen Lagen der Latten zu vermeiden, trägt jede Latte und auch jeder Deckbalken eine Bezeichnung. Mit schwarzer Farbe liest man auf der Latte die lfde. Nummer, ob die Latte nach vorn, oder hinten, oder in die Mitte des Schiffes gehört und ob Back- oder Steuerbordseite.
Das Laufen auf dem schräg abfallenden Deck ist durchaus nicht so leicht und gefahrlos, insbesondere wenn dieses vom liegen null ist oder Schnee und Glatteis das Deck fast ungangbar gemacht haben. Da hat man denn zur Sicherung des Personals sogen. Laufbretter, etwa einen Fuß vom Decksrand entfernt, angebracht und schützt durch diese nicht nur die Mannschaft bei der Verrichtung ihrer Tätigkeit auf Deck, sondern dieses selbst gleichzeitig mit.
Das jedes größere Fahrzeug seinen „Anhang“ oder Rettungskahn mit sich führt, ist wohl allgemein bekannt.
Wenn icli zum Schluß noch den juristischen Begriff eines Schiffes erwähnen darf, so muß ich bemerken, daß das Gesetz keine Zille, Butzer oder Deckkahu kennt, sondern nur ein „Schiff'sgefäß“. Rechtlich sind Schiffsgefäße den unbeweglichen Sachen, z. B. dem Grund und Boden, dem Hause etc., insofern gleichgestellt, als sie, wie diese, hypothekarisch belieben werden können.
Früher wurden die Schiffsgefäße nach ihrer Fertigstellung von den hierfür zuständigen Vermessungsbehörden, und das waren die Steuer- Ämter in vei’schiedenen Städten, in der Weise vermessen, wie ich dieses im Anfang meines Aufsatzes geschildert habe.
Cher eine solche stattgefundene Vermessung erhielt sodann der Schiffseigner eine Urkunde ausgefertigt, die der „Meßbrief“ hieß, und an der Kajütte des betreffenden Kahnes, auf der linken Seite ihrer Hinterfront, wurde ein Blechschild angebracht, das die Vermessungs-Nummer trug.
Zum Beispiel: I No. 309. Das heißt für die zuständigen Behörden, daß das Schiffsgefäß von der I. Vermessungsstelle vermessen und in der Liste über die vermessenen Schiffsgefäße unter der laufenden No. 309 gebucht worden ist. J[Die erste Vermessungsstelle ist Berlin, folglich ist das Schiff'sgefäß in Berlin beheimatet und Berlin Ileimatsort des Schiffseigners. Vermessungsstellen sind z. B. noch Brandenburg a. H. als IL, Potsdam als XII.
Wollte nun der Schiffseigner sein Schiff'sgefäß einem Gläubiger verpfänden, so mußte er aufs Gericht, oder zu einem Notar gehen und hier eine Schuldurkunde aufnehmen lassen, in welcher er unter genauer Bezeichnung des Fahrzeuges sowie Nennung der Vermessungs-Nummer