Heft 
(1904) 13
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Kleine Mitteilungei).

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hart gebrannt, schwarzgrau, zum Teil geriefelt, desgl. viele Knochen, meist Schwein, und Fischgräten bemerkt.

November 1902. E. Friedei.

Berliner Stadtbefestigung des 17. Jahrhunderts. Unter der Spitz­markeEin Stück vom alten Berlin ging eine Nachricht durch die Presse, wonach bei den Kanalisationsarbeiten in der Münzstrasse ein aus Kalkstein errichtetes unregelmässiges Mauerwerk aufgefunden ist, welches in einer Länge von 20 Meter die Richtung der genannten Strasse verfolgt und dann nach dem ehemaligen Festungsgraben abschwenkt. Die daran geknüpfte Vermutung, dass es sich um den Rest eines ehemaligen Vorwerkes der im Jahre 1308 um Berlin angelegten Festungswerke handele, bestätigt sich, wie von unterrichteter Seite gemeldet wird, nicht. Es handelt sich vielmehr um Substruktionen der alten kurfürstlichen Festungswerke von 1670. In den mittelalterlichen Befestigungen von Berlin und Kölln ist übrigens niemals, wie dort, Rüdersdorfer Kalkstein verwendet, dessen Transport viel zu um­ständlich war, sondern nur Feldstein oder rotgebrannter Backstein.

Berlin, 28. 5. 1903. E. Friedei.

Kirchenzucht in Schwedt a. Oder.

Nachdem durch eine üble Gewohnheit, theüs Leuthe zu Schwedt, wan Sie in die Kirche kommen, Anstadt dass Sie daselbst Singen, Bethen undt das heylige Wortt Gottes anhören sollen, Sich dem Schlaffe soforth ergeben, dabenebst auch högst Ergerlich das mancher seine Hunde mit in die Kirche laufen lassen dahero dan nettig befunden zu Abhellffung dessen allen einen gewissen Kirchenwekker und Hundeausjager anzunehmen und zu bestellen, Worzu Sich der David Schulze gebrauchen zu lassen angegeben. Alss ist demnach gemeltet Schulze zum auffwecker und Hundeausjager bei den Kirchen in Schwedt auff ein Jahr von dato anzurechnen, Ordentlich angenommen, Undt bestellet, Undt zwar dergestalt und also, dass derselbe Sobald Sich der Gottesdienst daselbst anfähet, Er sich soforth in der Kirchen einzufinden schuldig seyn soll, Uemb die Schlaffenden Leuthe, es sey Unterm Gebeth, Singen Oder Predigt mit aller Behutsamkeit undt ohne Beschimpffung derselben, damit nicht ein Gelächter und Aergernus daraus entstehe, auffzuwecken, welches dann mit Anklopfung an die Bänke mit einem Stock geschehen kan. Undt zwar da der Schlafende sitzet Oder in der Gegend desselben, damit nicht zugleich ein Wachender und Unschuldiger mitbeschämet werde. Was die Hunde, welche in die Kirche kommen, betrifft, So müssen selbe, Sobald Sie in die Kirche kommen, mit der Peitzschen ausgejaget und davon nicht verabsäumet werden, wohenkegen demselben vor solche Bemühung Eine freye Zelle im Hospitahl, alle drey Jahr einen schwarzen Tuchenen Rock aus der Cämmerey undt alle Quartahl Achtzehn Groschen aus der Kirchen zur Belohnung gereichet werden sollen, Im übrigen, wen er sein Ambt mit Fleiss verrichten wird, So soll Er nach Befinden ferner beibehalten Undt Ihm Gebührender Schutz geleistet werden.

Verordn, des Markgrafen von Schwedt 1695.

St. Jürgen zu Berlin. Dem von Herrn Pfarrer Wegener verfassten 54. Jahresbericht der Gemeinde zu St. Georgen (Berlin 1902/03) entnehmen wir folgende geschichtliche Einleitung: