Kleine Mitteilungen.
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Einen Massenprozeß gegen die Fischersozietäten von Tiefvverder und Pichelsdorf hat die Regierung in Potsdam angestrengt. Die Klage richtet sich gegen die von oltersher privilegierten Fischergutsbesitzer dieser beiden Haveldörfer, vierundvierzig an der Zahl, und betrifft das vielumstrittene liecht der Verwendung der Aalpuppe bei der Fischerei. Der Fiskus nimmt dieses Recht allein für sich in Anspruch und will nun auf dem Wege des Civilprozesses die Sache zum Austrag bringen, nachdem die verschiedenen Strafprozesse, welche gegen die Fischer deshalb (wegen Übertretung des Fischereigesetzes) geschwebt haben, zu deren Gunsten entschieden worden sind. Die Fischer besitzen etwa 200 Jahre alte Urkunden, wonach ihnen das Aalpuppenwerfen zugestanden worden ist, sogar von höchster Stelle; sie meinen, daß ihnen dies Recht durch später erlassene Anordnungen der Regierung nicht genommen werden könne; andernfalls müßten sie dafür durch Ablösung entschädigt werden. Der erste Prozeß um diese Angelegenheit hat schon um 1730 stattgefunden. Die Fischereiberechtigten haben beschlossen, den Prozeß mit der Regierung aufzunehmen und haben mit ihrer Vertretung den Rechtsanwalt und Notar Lüdecke in Spandau beauftragt. Prozeßbevoll- miüchtigter der Regierung ist ein Berliner Justizrat. B. I.-Bl. 26. 7. 1991.
Verleihungen von Fischereigerechtsamen an Dietrich von Bern*) zu Spandau i. J. 1520 .
Köln a/d Spree 22. Nov. 1520. Dittrich von Berns Amptman zw Spandow und seiner Belieben llausfrawen Begnadung.
Copie zieml. gleichzeitig.
Wir Joachim von gots gnaden Marggraff zu Brandemburg und Kurfürst etc. Bekennen und tliun kunt öffentlich mit diesem briue für uns, Unser Erben und nachkomen und sunst allermenniglich die je sehen hören oder lesen
das wir unserm Amptman zu Spandow und lieben getrewen Ditt- richen von Bern und seiner Elichen hausfrawen umb der langen getrewen dinst willen, die uns und unser herrschaft gnanter Dittrich bisher gethan hat und hiefur woll thun kann und soll, zu irer beider leben und auch nicht lenger vergunt, zugestatt und erleubt haben Erstlich das sie von Ostern an bis auf Bartholomei jerlich alle Wochen zwen tag mit zweien Barßnetzen und zeien (10?) plotzennetzen auf der Oberhavel und wasser fischen lassen mögen
Zum andern So sie ein wehre umb ir gelt bekomen als manchen korb das wehre dan hat, das sie für iden Korb ein garn sacke vor stellen mögen auf versuchen
Zum dritten mögen sie jerlich eine frei stinckt flackee auf der Niderhavel geprauchen
Zum virden das sie die entlen.auf den feldmarcken zu
Seeburg, Gathow und Cladow halten und geprauchen mögen jerlich
*) Dietrich von Bern (= Beeren, Großbeeren) Teilnehmer am Turnier 1512.