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Bericht über die 8. (2. öffentliche) Versammlung des 3. Vereinsjahres
umfassen sollte. Ausserdem beabsichtigte er, vier Bücher über die Thaten des Grossen Kurfürsten zu schreiben. Er brachte es indes nur bis zum ersten, in lateinischer Sprache abgefassten Bande der „Thaten Friedrich Wilhelms“, und bis zum 1. Kapitel der „Historia Marchica“, denn im Mai 1068 ereilte ihn der Tod. In seiner begonnenen Historia Marchica findet sich die seltsame Annahme vor, dass die Stadt Brandenburg, ursprünglich „Brennabor“, ihren Namen nach Brennus führe, und der Gallierhäuptling ein Heerkönig der Semnonen gewesen sei; wie denn auch die Urbewohner der Mark als Eroberer der ewigen Stadt gefeiert werden.
Ganz offenherzig hatte Schook gegen Martin Seydel geäussert, unter allen seinen Schriften habe ihm (der überdies eine nur mangelhafte Kenntnis der hochdeutschen Sprache besass) keine mehr Nachsinnen gemacht und mehr Seelenkraft weggenommen, als die märkische Historie, zu der er fast zu alt geworden. Es sei zudem ein beschwerlich Ding, den alten verlegenen Sachen ein rechtes Licht zu geben.
Wir wenden uns nun einem der ersten deutschen Geschichtsforscher, dem Begründer der Wissenschaft des Natur- und Völkerrechts, Samuel v. Pufendorf, zu.
Als Sohn eines Predigers am 8. Januar 1632 in dem Dorfe Flöha bei Chemnitz geboren, besuchte P. die Fürstenschule zu Grimma, und demnächst bis zum Jahre 1658 die Universitäten in Leipzig und Jena, um sich dem Studium der Jurisprudenz zu widmen. Im Jahre 1658 übernahm er die Stellung eines Haushofmeisters beim schwedischen Gesandten am dänischen Hofe, wurde beim Ausbruch des Krieges zwischen beiden Mächten mit dem Gesandten verhaftet und erst nach einer achtmonatlichen Gefangenschaft wieder in Freiheit gesetzt.
Während dieser Zeit betrieb P. das Studium der Schriften von Grotius und Hobbes über „Recht und Staat“. So entstand seine erste Schrift „Elementa jurisprudentiae universalis“, die er dem Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz widmete, welcher für den Verfasser, 1661, an der Universität zu Heidelberg die erste Professur der von demselben gegründeten Wissenschaft des Natur- und Völkerrechts errichten liess.
Dort entstand 1667 sein berühmtes Buch „De statu imperii ger- manici“, das grosses Aufsehn und einen nicht minder heftigen Streit erregte. P. stellt darin das deutsche Reich unter dem Bilde eines republikanischen Körpers dar, dessen schlecht zusammengefügten Teile ein abenteuerliches Ganzes repräsentieren, dessen widersinnige Verfassung er auf das schärfste geisselt. Die Idee dazu wird dem Kurfürsten Karl Ludwig zugeschrieben; der Verfasser, welcher das Werk unter dem Pseudo-Namen Severinus a Monzambano herausgegeben und den Angriffen mit Nachdruck entgegentrat, wurde erst nach seinem Tode als solcher bekannt.