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15. (5. öffentl.) Versammlung des IV. Verelnsjahrefc.
Soweit der Bericht Vonhoff’s, dem Berghaus*) 1854 hinzufügt, dass die Insel nicht wieder verschwunden, sondern noch vorhanden und mit einer Grasdecke bekleidet sei.
Wenn nun aber in unsern Tagen der Leser jener Mitteilungen die unter so eigenartigen Umständen entstandene Insel, wohl ausgerüstet mit einer guten Karte aufsuchen wollte, so müsste er alsbald die Entdeckung machen, dass an dieser Stelle der Havel, „wie er auch suchet und blicket“, keine Insel zu sehen ist, und es könnte ihm wohl ob dieser Thatsache das Sprichwort in den Sinn kommen: „wie gewonnen, so zerronnen!“ Und doch weisen alle im Handel betindlichen Karten der
Umgegend von Berlin und selbst das neueste, mit Nachträgen von 1893 versehene Messtischblatt Spandau an dieser Stelle 2 Tn- seln auf (s. Fig. 1), von denen die grössere etwa 260 Meter in der Längserstreckung messende, so ziemlich in der Mitte der hier zum sog. Pichelsee erweiterten Havel, gegenüber der unteren Dorf hälfte, die zweite mit einer etwa 50 Meter betragenden Länge nahe dem rechten Ufer und etwas unterhalb Pichelsdorf verzeichnet ist.
Die Ursache, nicht aber die Entschuldigung dieses Widerspruches zwischen Natur und Kartenbild sind die von der Strombauverwaltung vor etwa 30 Jahren im Interesse der Schifffahrt angelegten Buhnen, deren Eintragung in die Generalstabskarten bis jetzt nicht geschehen ist, ungeachtet ihrer, das Kartenbild wesentlich beeinflussenden Wichtigkeit für die Flussregulierung, die bekanntlich darin besteht, dass das vor den Buhnenköpfen zu stärkerer Bewegung gezwungene Wasser die in der Schwebe befindlichen Sinkstoffe veranlasst, sich in dem ruhigen Wasser zwischen den einzelnen Buhnen abzusetzen, so dass diese Zwischenräume allmählich ausgefüllt werden, und schliesslich, als Endziel der Buhnenanlagen, eine ganz neue durch die Köpfe der
o Meter
1000
O Schritt
Fig. 1:25000
Bei a die auf den Kartenblättern nicht angegebene, deshalb hier nur in punktierter Linie eingetragene Pfingst- insel.
*) Bergbaus Landbuch der Mark Brandenburg I. S. 481.