Heft 
(1903) 12
Seite
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Kleine Mitteilungen.

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thums sagt, es seiein Ort des Schreckens und der wüsten Einöde", wo er es gründe; und mehr als eine fromme Urkunde jener Gegend wiederholt diese Wendung. Die Ascanier sind dieses Weges nicht gegangen. S. 41.

Die bäuerlichen Besitze nachslavischem Recht sind keineswegs der Willkühr Preis gegeben; nur wenn der Slave seine Pacht nicht zahlt, soll er von der Hufe gewiesen und dieselbe,einem andern gegeben werden können. (Das ius slavicale wird genauer bestimmt in der Urkunde bei Riedel Cod. D. B. I. 1 p. 487. Ueber die slavischen Dörfer überhaupt s. Riedel die Mark Brandenburg II, 8.) S. 43.

Noch in dem Landtagsabschiede von 1549 steht der Ausdruckunehr­liche und wendische Leute. Und wieder die Wenden hätten von keinem deutschen Schlächter Fleisch gekauft; für sie gab es besondere Wendschlachter. Und in Gerichten, sagt noch der Richtstieg Landrechts, darf kein Wende Urtheil finden über einen Sachsen; der Sachse soll das Urtheil schelten mit den Worten: ob ein Sachse eines Wenden Urtheil leiden soll, der ungefangen sei. S. 43.

Die alte Bevölkerung wurde weggeschoben, um deutschen Ansiedlern Platz zu machen. Inhabitatores illius villae sunt amoti, sagt eine Urkunde von 1275. Gercken Cod. D. B. I. p. 415. Es muss dahin gestellt bleiben, ob man sie einfach entfernen oder nachLandkauf expropriirte: iuxta commune forum et precium quod vulgariter landkoop dicitur. Lentz Br. Urk. I. 1. S. 208. S. 44.

Dass der märkischen Bauern Gut, dasGebauern Erbe, besser sei, als Erbzinsgut, das sagt ein märkischer Adlicher, ein Rechtskundiger in einer Zeit, wo schon Vieles anders geworden war; eben w r eil sie das Landvon wilder Wurzel gebaut, darum, sagt er, sei ihr Recht besser als das der Lassen im Sachsenlande, die wohl auch erben, aber zu dem Gut geboren (nicht freizügig) sind, es nicht veräussern können, den märkischen Bauern, sagt er, sei die Besserung über den Zins ihr Lohn für die Besetzung. Ver­hältnisse, die für das Landvolk in Sachsen lockend genug sein konnten, um massenhafte Auswanderung zu veranlassen. S. 47.

Es hat eine Zeit gegeben, wo die Slaven westwärts bis über die Elbe und Saale, bis in das Mainthal hinein vorgedrungen waren. Nur ein Paar sächs. Stämme, dieNordJeute in Holstein und Stormaren hatten sich gegen ihre Uebermacht jenseits der Elbe behauptet. S. 17.

Es war daran, dass sich die Slavengrenze für immer an der Elbe fixirte. Dann von der Polenmacht und ihren Dependenzen nordwärts und südlich begrenzt und slavisch umspannt, war die Lausitz und das Meissner Land schwer zu behaupten.

Da nun, mit Albrecht d. Bären, wandten sich die Dinge. Das deutsche Wesen erhob sich zum energischen Vordringen, der alte Gedanke des Mark­grafenthums, in der Fülle seiner Ansprüche sich erneuernd, .gründele hier ein Fürstenthum, vor dem die begonnene Gestaltung der nordslavischen Welt rasch zusammensank. S. 18. E. Fr.

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