282 G. Sello, Der Roland zu Perleberg und andere märkische Rolande
lübisches Recht besass, ist von mir dort S. 49, Anin. 9 bemerkt. Sodann, fährt er fort, habe Perleberg Salzwedeler, nie lübisches Recht erhalten; Salzwedel könne man unmöglich schlechthin als eine Stadt lübischen Rechts bezeichnen, möge sein Recht auch vom lübischen Recht beeinflusst gewesen sein. Ich will mich deswegen weder hinter Heydemann (Die Elemente der Joachimischen Konstitution v. J. 1527, 1841, S. 51, noch hinter Stobbe (Gesell, d- deutsch. RQ. I. 1860, S. 538 Anm, 19; 543) verstecken, sondern Rietschel hierin an sich vollkommen recht geben. I)a aber nicht anzunehmen ist, dass irgendwer darauf verfallen sollte, aus meiner kleinen in Frage stehenden Schrift rechtshistorische Belehrung über die Familien unserer norddeutschen Stadtrechte schöpfen zu wollen, so halte ich auch jetzt noch den von mir zur Prägung einer pointierten Antithese gewählten Ausdruck*) in seinem Zusammenhänge und seiner meines Bedünkens unverkennbaren Tendenz für ungefährlich.
Dass Perleberg „später mehrfach den Magdeburger Oberhof angegangen hat“, wie Rietschel bemerkt (S. 458, Anm. 1)**), könnte vielleicht nachmals den dortigen Rat veranlasst haben, den Roland von daher zu übernehmen, wenn man weiter mit Rietschel meint (S. 460), dass man, „so gut man sich noch später von den Magdeburger Schöffen Recht holte, so gut auch später den Brauch des Rolandes entlehnen konnte“. Ich halte das jedoch nicht für wahrscheinlich, da „später“ (sagen wir: von der Mitte des 15. Jahrhunderts ab) die Rolande in Norddeutschland bereits eine so allgemeine Sitte geworden waren, und eine so allgemeine, weitgefasste, auf die verschiedenartigsten kommunalen Privilegien aufgepasste Bedeutung besassen, dass es zu ihrer Errichtung schwerlich noch formaler Beziehungen zu dem Magdeburger Oberhof bedurfte. Rietschel formuliert diese Möglichkeit auch nur, um einerseits die von ihm nicht bestrittene Entlehnung der Rolande zu Stendal und Neustadt- Brandenburg aus Magdeburg zu motivieren, andererseits aber meiner Annahme entgegenzutreten, dass dies schon im 12. Jahrhundert bei der Gründung dieser Städte geschehen sei; hierfür fehle jeder Anhaltspunkt (S. 459). Rietschel irrt sich. Nicht bloss in der Bergstadt—Halle***), sondern auch in Berlinf) können wir die Existenz der dortigen Roland-
*) Ich hatte denselben schon früher, DGB1. II, 40, Anm. 2, angewendet.
**) S. 458, Anm. 1. Er verweist auf E. Liesegang in Ztschr. d. Savigny-Stiftung f. RG. XVI Germ. Abt. S. 284; in diesem Reisebericht ist nur von einer Notiz bei Riedel 1. c. S. 108 Anm. ein Fall aus dem XVI. Jh.) die Rede, und ausserdem bemerkt der Berichterstatter, er habe einige Magdeburger Schöffensprüehe für Perleberg gefunden und abgeschrieben. Daten werden leider nicht mitgeteilt.
**'*) Vgl. G. Sello. Der Roland zu Bremen. S. Iß.
-j-) Vgl. ibid. S. 17 ff. Regelmässiger Standort der mittelalterlichen Rolande ist im Zentrum des Verkehrs, auf dem Markte, bei dem Ratbause. Ausnahmen beruhen nicht, wie Rietschel (S. 4G4) seiner Theorie zu Liebe behauptet, auf Zufall, sondern primär auf besonderen Verkehrs Verhältnissen, sekundär auf historischer Weiterertt-