Kleine Mitteilungen.
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erführst du es. 14. Daß man einen liebe. Trag Wiedehopfsaugen bei dir, so bist du lieb und angenehm. (Der Wiedehopf ist ja demnach sehr vielseitig verwendbar zu Zauberei und Hexenkünsten). 15. Oder trag das Aug von einem Dachsen bei dir, so gefallest du jedermann wohl. 16. (Für eifersüchtige Ehemänner) Frauenheimlichkeit zu erfahren. Nimm eine Leber von einem Hasen und schreibe ihren Namen auf ein neues linnenes Tuch und lege es ihr unters Haupt, daß sie nichts davon weiß, danach sagt sie alles, wonach man sie fragt.
Die Nachtmähre, der Nachtmahr, die Moard in der Uckermark geheißen, wird dort ebenso gefürchtet wie in Schleswig-Holstein (besonders Norder-Dithmarschen). Es ist wohl das gar nicht seltene Alpdrücken und wird in seiner entschieden bösartigen Weise als ein weibliches Wesen geschildert (in der Hauptsache gleich wie in der Uckermark). Sie hat die Gestalt eines behaarten Tieres, treibt nur in der Nacht ihr Wesen und quält Menschen und Tiere. Es öffnen sich ihr geräuschlos alle Türen, auch wenn sie verschlossen sind, und schließen sich wieder hinterher. Nur bestimmte Personen und Tiere sind ihren Anfällen ausgesetzt. Sie kommt zur Tür herein, steigt zu den schlafenden Menschen ins Bett, geht zu den Rindern und Pferden in den Stall und wälzt sich auf ihr Opfer als schwere Last, daß es ächzt und jammert. Ruft man den also gequälten Menschen mit seinem Namen, so entweicht die Nachtmahr, steigt auf den Hausboden und verläßt das Haus durch den Eulengiebel. Rinder, deren Schwanzhaare, Pferde, deren Mähne verwirrt und verfolgt erscheinen, sind von der Nachtmahr gequält. Menschen können sie dadurch aufhalten, daß sie, nachdem sie zu Bett gegangen sind, die Pantoffeln mit den Hacken gegen das Bett gewandt hinstellen. — Ganz neu ist mir die Zaubereigenschaft gewisser Handstöcke der „Spökenkiekerei“, dem „Voraussehen“ Dienst zu leisten! Den Vorspuk (vgl. oben Friedeberg) kennt man auch in Dithmarschen, kann dort aber denselben übergeben, wenn ein Nichtsehender im Moment der Erscheinung des Vorgesichts (Braut- oder Leiqhenzug etc.) auf die Hacken tritt und über die linke Schulter sieht. Dann sieht der „Neuling“ den Vorspuk zum ersten Mal und ist fortan mit der Eigenschaft des „Sehens“ behaftet; der andere aber ist von da an davon frei. Jene Hand- (Spazier-)stöcke sind unvernichtbar und unverlierbar; gehen in der Familie durch Erbschaft auf den Erstgeborenen über, sie verleihen die Eigenschaft des „Voraussehens.“ Man mag sie wegwerfen, verschenken, verbrennen, zerhauen, immer stehen sie unversehrt am Abend wieder im Hause ihres Eigentümers, dem sie angeerbt sind, an einer bestimmten Stelle, und wenn nächtlicherweile denselben die unwiderstehliche Gewalt zum Schauen eines Vorspuks forttreibt, so muß er den Zauberstab ergreifen und seine Wanderung antreten.
Den Glauben an die Erscheinung kopfloser Männer etc. teilte man auch in Rüdersdorf. Dort erzählte mir eine Schulkameradin von 35 Jahren, daß ihr Vater in einem Gange zwischen zwei Hecken des Dorfes in einer Nacht (aber wiederholt) eine Kutsche mit 4 kopflosen kohlenschwarzen Rappen und einen Kutscher gleichfalls ohne Kopf gesehen habe. — Verwandt hiermit ist die Erscheinung des gespenstischen dreibeinigen Hasen, den ein heute noch lebender Tagelöhner zu Pinnow, Kr. Angermünde, sehr zu seinem Schaden